Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Verlesung der Anklage, ausländischer Beschuldigter, Übersetzung der Anklage
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 § 338
Verlesung der Anklage, ausländischer Beschuldigter, Übersetzung der Anklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassen der Verlesung des Anklagesatzes als Aufhebungsgrund; Wesentliche Förmlichkeit i.S.d.§ 273 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Ausländischer Angeklagter ; Hinreichende Kenntnis vom Anklagevorwurf vor der Hauptverhandlung ; Übersetzung der Anklageschrift; ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Hauptverhandlung - Verlesung der Anklage bei ausländischem Angeklagten
Verfahrensgang
- AG Bottrop - 26 Ls 142/01
- OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02
Papierfundstellen
- StV 2003, 490
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94
Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02
Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 82, 431; 86, 39; 95, 200) dann der Fall, wenn wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensfehler berührt worden ist oder wenn die Prozessbeteiligten über den Gegenstand des Verfahrens auf andere Weise unterrichtet sind. - BGH, 01.10.1985 - 1 StR 469/85
Fehlen der Verlesung des Anklagesatzes als Revisionsgrund
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02
Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 82, 431; 86, 39; 95, 200) dann der Fall, wenn wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensfehler berührt worden ist oder wenn die Prozessbeteiligten über den Gegenstand des Verfahrens auf andere Weise unterrichtet sind. - BGH, 27.07.1982 - 1 StR 360/82
Verlesung des Anklagesatzes als wesentliches Verfahrenserfordernis zu Beginn …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02
Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 82, 431; 86, 39; 95, 200) dann der Fall, wenn wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensfehler berührt worden ist oder wenn die Prozessbeteiligten über den Gegenstand des Verfahrens auf andere Weise unterrichtet sind. - LG Mönchengladbach, 12.03.1998 - 12 Ns 28/97
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02
Ein Angeklagter, dem die Anklageschrift nicht oder nicht in zureichender Form mitgeteilt worden ist, kann die Aussetzung der Hauptverhandlung verlangen, um seine Verteidigung genügend vorzubereiten (vgl. OLG Celle StV 98, 533, 532 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer
Mündliche Übersetzung der in deutscher Sprache abgefassten Anklageschrift in englische Sprache bei einem dieser nur teilweise mächtigen ausländischen, minderjährigen Angeklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nagold - 2 Ds 45 Js 23508/02
- AG Nagold - 2 Ds 45 Js 24043/02
- AG Nagold, 03.12.2002 - 2 Ds 45 Js 19760/02
- OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Papierfundstellen
- StV 2003, 490
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Die Anklageschrift ist deshalb einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, zugleich mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache - in aller Regel seine Muttersprache - bekanntzugeben (vgl. BVerfGE 64, 135; Nr. 181 Abs. 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren - RiStBV -). - BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Die Unkenntnis der deutschen Sprache und die Mittellosigkeit des Angeklagten gebieten für sich allein noch nicht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (vgl. BGHSt 46, 178; st. Rspr. OLG Stuttgart). - BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Deshalb ist er mit der Rüge des Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens, der schon durch die Mitteilung des Verfahrensablaufs hinreichend belegt ist (vgl. BGHSt 32, 44, 46 = NJW 1984, 2228), nicht ausgeschlossen. - OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
Übersetzung der Anklageschrift
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Dies ist zwingend erforderlich und folgt sowohl aus dem Recht des Angeschuldigten aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe a MRK, unverzüglich in einer für ihn verständlichen Sprache über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen in Kenntnis gesetzt zu werden, als auch seinem Anspruch aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b MRK, seine Verteidigung gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers ausreichend vorbereiten zu können (vgl. OLG Düsseldorf VRS 100, 133 m. w. N.). - BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125).
- OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 4 Ss 589/04
Beschleunigtes Verfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen …
Dies folgt aus Art. 6 Abs. 3 a, b MRK (OLG Hamm StV 2004, 364; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. April 2003 - 4 Ss 117/2003). - OLG Hamm, 06.04.2006 - 4 Ss 70/06
Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten
Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (vgl. BGH NStZ 1982, 125; OLG Stuttgart, StV 2003, 490; OLG Hamm, StV 2005, 659).
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