Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 02.04.2002 - 1 Ws 120/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56f Abs. 1 StGB
Bewährungsfrist; Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; Bewährungswiderruf; Nachträglicher Vertrauensschutz; Bewährungszeit - Judicialis
StGB § 56f Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 f Abs. 1
Bewährungswiderruf; nachträglicher Vertrauensschutz; Bewährungszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewährungsfrist; Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; Bewährungswiderruf; Nachträglicher Vertrauensschutz; Bewährungszeit
Verfahrensgang
- LG Osnabrück - StVK bei dem AG Lingen (Ems) - 15 BRs 6/02
- AG Delmenhorst, 05.10.1995 - 8 Ds 113 Js 10325/95
- LG Osnabrück, 18.02.2002 - 15 BRs 6/02
- OLG Oldenburg, 02.04.2002 - 1 Ws 120/02
Papierfundstellen
- StV 2003, 346 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 1 Ws 114/08
Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs nach Ablauf der …
17 Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird in der Rechtsprechung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung dann für unzulässig erachtet, wenn seit Rechtskraft der neuen Verurteilung ein erheblicher Zeitablauf (1-2 Jahre) eingetreten ist (…vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1982, S. 273;… OLG Koblenz MR 1985, S. 70: nahezu 2 Jahre;… OLG Bremen StV 1986, S. 166: 1 Jahr; OLG Koblenz OLGSt. Nr. 1: 1 Jahr;… OLG Hamm StV 1985, S. 198: mehr als 9 Monate; siehe auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Köln StV 2001, 412 f.; OLG Oldenburg StV 2003, S. 346).Dabei kann dahinstehen, ob dieses uneingeschränkt Anwendung im Widerrufsverfahren findet (so wohl: OLG Oldenburg StV 2003, 346).
- OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 605/07
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach Ende der Bewährungszeit
Ähnliches gilt, wenn die Bewährungszeit seit langem abgelaufen ist (OLG Oldenburg Beschl. v. 02.04.2002 - 1 Ws 120/01,StV 2003, 346 LS- 9 Monate).Dabei kann dahinstehen, ob dieses uneingeschränkt Anwendung im Widerrufsverfahren findet (so wohl: OLG Oldenburg Beschl. v. 02.04.2002 - 1 Ws 120/01, StV 2003, 346 LS).
- OLG Hamm, 28.10.2008 - 2 Ws 314/08
Bewährungswiderruf; Zeitablauf; Ablauf der Bewährungszeit
Ähnliches gilt, wenn die Bewährungszeit seit langem abgelaufen ist (OLG Oldenburg Beschluss vom 02. April 2002 - 1 Ws 120/01, StV 2003, 346).
- OLG Oldenburg, 29.11.2022 - 15 EK 3/21 Soweit der Kläger insoweit einen Beschluss des Landgerichts Oldenburg (1 Ws 120/02, juris) zitiert, ist dieser nicht vergleichbar.
- OLG Oldenburg, 09.10.2008 - 1 Ws 599/08
Unzulässigkeit eines möglichen Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung …
Die Zulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung nach Ablauf der Bewährungsfrist ist unter anderem davon abhängig, ob der Verurteilte noch mit einer gerichtlichen Reaktion auf ein bestimmtes Bewährungsversagen rechnen muss oder angesichts des Verfahrens und Zeitablaufs darauf vertrauen durfte, dass dieses nicht mehr zum Anlass des Widerrufs genommen werde (vgl. Senatsbeschluss vom 02.04.2002, StV 2003, 346. - OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08
Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der …
Rn. 9 Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit allerdings dann, wenn die Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert worden ist und der Verurteilte mit ihr nicht mehr zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Celle NStZ 1991, 206; OLG Karlsruhe StV 2001, 411; OLG Oldenburg StV 2003, 346).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.04.2001 - 2 Ws 65/2001, 2 Ws 65/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewährung; Freiheitsstrafe; Widerruf der Strafaussetzung; Gesamtstrafenentscheidung; Sofortige Beschwerde
Papierfundstellen
- StV 2003, 346
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 14.04.1987 - 4 Ws 170/87
Kein Widerruf der bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung; Nachträgliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.04.2001 - 2 Ws 65/01
Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung wird die frühere Gesamtstrafenbildung gegenstandslos; die Zulässigkeit des Widerrufs der Aussetzung bestimmt sich dann ausschließlich nach der neuen Entscheidung; eine Straftat, die während einer in der einbezogenen Entscheidung festgesetzten Bewährungszeit, aber vor Anordnung der Aussetzung in der Gesamtstrafenentscheidung begangen wird, rechtfertigt den Widerruf nicht (h. M.; vgl. OLG Stuttgart, MDR 89, 282; OLG Hamm, NStZ 87, 382; OLG Karlsruhe, NStZ 88, 364;… Stree in Schönke/Schröder Rdnr. 8 zu § 58 StGB m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 12.04.1988 - 1 Ws 68/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.04.2001 - 2 Ws 65/01
Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung wird die frühere Gesamtstrafenbildung gegenstandslos; die Zulässigkeit des Widerrufs der Aussetzung bestimmt sich dann ausschließlich nach der neuen Entscheidung; eine Straftat, die während einer in der einbezogenen Entscheidung festgesetzten Bewährungszeit, aber vor Anordnung der Aussetzung in der Gesamtstrafenentscheidung begangen wird, rechtfertigt den Widerruf nicht (h. M.; vgl. OLG Stuttgart, MDR 89, 282; OLG Hamm, NStZ 87, 382; OLG Karlsruhe, NStZ 88, 364;… Stree in Schönke/Schröder Rdnr. 8 zu § 58 StGB m. w. N.). - OLG Stuttgart, 12.08.1988 - 1 Ws 213/88
Bewilligung einer Strafaussetzung; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.04.2001 - 2 Ws 65/01
Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung wird die frühere Gesamtstrafenbildung gegenstandslos; die Zulässigkeit des Widerrufs der Aussetzung bestimmt sich dann ausschließlich nach der neuen Entscheidung; eine Straftat, die während einer in der einbezogenen Entscheidung festgesetzten Bewährungszeit, aber vor Anordnung der Aussetzung in der Gesamtstrafenentscheidung begangen wird, rechtfertigt den Widerruf nicht (h. M.; vgl. OLG Stuttgart, MDR 89, 282; OLG Hamm, NStZ 87, 382; OLG Karlsruhe, NStZ 88, 364;… Stree in Schönke/Schröder Rdnr. 8 zu § 58 StGB m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 2 Ws 222/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 106 (Ls.)
- StV 2003, 346
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten erfordert …
Das den Widerruf prüfende Gericht hat in jedem Fall eine neue, in die Zukunft gerichtete Prognose dahin zu erarbeiten, ob die Erwartung künftigen straffreien Lebens durch die Nachtat(en) widerlegt ist oder nicht dennoch fortbesteht (…Fischer, a.a.O., Rn 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. November 2001 - 2 Ws 222/01 -, zitiert nach [...], Rn 10). - OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06
Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung: Berücksichtigung des …
Dies ist nach inzwischen einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht zulässig (vgl. OLG Stuttgart, StV 2003, 346;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 56 f Rdn. 3a m. w. N.; soweit die Staatsanwaltschaft Memmingen in ihrer Stellungnahme vom 2. November 2006 auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Mai 1984 verweist, hat dieser seine frühere Rechtsprechung inzwischen aufgegeben, vgl. Die Justiz 1989, 19 f). - OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 4 Ws 220/15
Strafvollstreckung: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Gewährung …
Das den Widerruf prüfende Gericht hat in jedem Fall eine eigene Prognoseentscheidung zu treffen, ob durch die neuen Taten die Erwartung, die der Strafaussetzung zur Bewährung zugrunde lag, widerlegt ist oder dennoch fortbesteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. November 2001 - 2 Ws 222/01, juris Rn. 10). - OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 22 Ws 222/01
Widerrufsverfahren; Anlasstat; Strafaussetzung; Rückfalltat; Günstige Prognose
Geschäftsnummer: 2 Ws 222/01.
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