Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines Polizeibeamten; Anzeige; Beweiswürdigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 249; StPO § 251; StPO § 261; StPO § 267
Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines Polizeibeamten; Anzeige; Beweiswürdigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erörterungen zur Unzulässigkeit eines Vorhalts bei zu ermittelnder Glaubwürdigkeit einer Zeugin mit Aussagekonstanz; Aussagekonstanz als Kriterium für die Glaubwürdigkeit einer Zeugin; Rückgriff auf eine polizeiliche Anzeige ohne ordnungsgemäße Einführung ins Verfahren; ...
Papierfundstellen
- StV 2004, 643
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (vgl. BGHSt 10, 208ff.; 25, 56ff.; 29, 18, 20; OLG Düsseldorf StV 2002, 471 f.). - BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (vgl. BGHSt 10, 208ff.; 25, 56ff.; 29, 18, 20; OLG Düsseldorf StV 2002, 471 f.). - BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
Zum Begriff des heimtückischen Tötens
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
- OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 1 Ss 30/04
Ordnungswidrige Trunkenheit im Straßenverkehr: Notwendige Urteilsfeststellungen …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen. - BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
Unzureichende Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Namentlich ist die Aussage des den Angeklagten allein belastenden Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterzeihen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146 f. m.-w,N.; Senatsbeschluss vom 16. September 2002 in 2 Ss 657/02). - BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66
Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Zwar ist es allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen (vgl. BGHSt 21, 149, 152). - BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen. - BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen. - BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99
Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Der von dem Amtsgericht festgestellte Wortlaut ihrer Äußerung beruht deshalb nicht auf einer auf einen Vorhalt abgegebenen Erklärung der Zeugin, sondern allein auf dem Text ihrer polizeilichen Anzeige vom 06. Januar 2002, die jedoch weder durch eine Verlesung noch durch die Vernehmung des die Anzeige aufnehmenden Polizeibeamten eingeführt worden ist (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 424; BGH StV 1987, 412). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04
Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen. - OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung; …
- BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund …
- OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02
Strafverfahren: Auswirkungen von Mängeln der Täteridentifizierung auf Grund …
- BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung - …
- BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87
Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der …
- OLG Düsseldorf, 09.08.1993 - 2 Ss 187/93
- OLG Köln, 12.02.1999 - Ss 37/99
- OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 657/02
Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage
- OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
- OLG Düsseldorf, 23.01.2001 - 2b Ss 286/00
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage
- OLG Stuttgart, 05.03.1990 - 1 Ss 124/90
- OLG Düsseldorf, 07.01.1987 - 2 Ss 508/86
- OLG Oldenburg, 06.07.2020 - 1 Ss 90/20
Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen anhand seiner früheren Vernehmung; …
Um die Aussagekonstanz zu begründen, bedarf es einer prozessordnungsgemäßen Einführung, die etwa im Falle eines polizeilichen Protokolls über eine Zeugenaussage durch eine Vernehmung des aufnehmenden Polizeibeamten, unter den Voraussetzungen des § 251 StPO auch durch die Verlesung des Protokolls (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 20.09.2004, 2 Ss 354/04, bei juris), oder durch Verlesung einer - wie vorliegend - von der Auskunftsperson selbst stammenden Urkunde nach § 249 StPO vorzunehmen ist.
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