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Weitere Entscheidung unten: LG Hanau, 10.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5514
BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03 (https://dejure.org/2003,5514)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - 5 StR 377/03 (https://dejure.org/2003,5514)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03 (https://dejure.org/2003,5514)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 267 StPO
    Strafzumessung (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen bei einem Arzt: Verlust der Approbation, Erörterungsmangel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch; Beeinflussung der Höhe einer Strafe durch berufliche Nebenfolgen; Fehlen einer Strafmaßerwägung; Entzug der Approbation eines Arztes als Strafauswirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1
    Entzug der Approbation als Strafmilderungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 71
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug - …

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 10, 22, 23).

    Rn. 4 Es trifft zwar zu, daß aus einem Fehlen der entsprechenden Strafmaßerwägung nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden kann, der Strafrichter habe diesen Umstand bei Zumessung der Strafe nicht gesehen und gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18, 23).

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 10, 22, 23).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03
    Rn. 4 Es trifft zwar zu, daß aus einem Fehlen der entsprechenden Strafmaßerwägung nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden kann, der Strafrichter habe diesen Umstand bei Zumessung der Strafe nicht gesehen und gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18, 23).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als …

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 10, 22, 23).
  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des …

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03
    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 10, 22, 23).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

    Das neue Tatgericht wird im Falle der erneuten Verurteilung des Angeklagten unter anderem wegen Verbrechen der Vergewaltigung bei der Strafzumessung erkennbar zu bedenken haben, dass dem Angeklagten neben berufsrechtlichen Folgen der Widerruf der Approbation gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO drohen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03, StV 2004, 71; vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18, StV 2019, 441).
  • OLG Hamm, 09.11.2023 - 3 ORs 60/23

    Fahrlässige Tötung; Unterlassung; ärztlicher Behandlungsfehler; Anästhesie

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden zwar berufliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung regelmäßig als zu erörternder Strafzumessungsgrund i.S.v. § 46 Abs. 1 S. 2 StGB behandelt, jedenfalls - im Falle drohenden Approbationswiderrufes - dann, wenn ein massiver Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten vorliegt und bereits disziplinarische Vorermittlungen eingeleitet wurden (vgl.: BGH, Beschl. V. 16.10.200 - 5 StR 377/03 - juris).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 511/21

    Untreue (Strafzumessung: Gewerbsmäßigkeit, Entkräftung der Indizwirkung des …

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind standesrechtliche Konsequenzen, die den Verlust der beruflichen und wirtschaftlichen Basis nach sich ziehen, strafmildernd zu berücksichtigen (so für Rechtsanwälte der Ausschluss nach § 114 Abs. 1 BRAO BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 ? 2 StR 221/14, NStZ 2015, 277, 278 mwN; für Steuerberater Maßnahmen nach § 90 StBerG BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 492/16 mwN; für den drohenden Verlust der Approbation nach § 5 Abs. 2 Bundesärzteordnung BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03).
  • BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen - …

    Denn eine derart gravierende standesrechtliche Folge mit zumeist erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen ist regelmäßig bei der Prüfung zu berücksichtigen, welche Auswirkungen der Strafe auf das Leben des Täters zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03, StV 2004, 71).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Rn. 2802 Strafmildernd hat die Kammer zudem den zu erwartenden Widerruf der Approbation als Arzt und damit den Verlust der beruflichen Basis berücksichtigt (…vgl. BGH, Beschluss v. 27.07.2016 - 1 StR 256/16, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss v. 16.10.2003 - 5 StR 377/03, juris, Rn. 2 f.;… BGH, Beschluss v. 22.01.1991 - 5 StR 542/90, juris, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   LG Hanau, 10.09.2003 - 1200 Js 18044/2002 - KLs   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,36091
LG Hanau, 10.09.2003 - 1200 Js 18044/2002 - KLs (https://dejure.org/2003,36091)
LG Hanau, Entscheidung vom 10.09.2003 - 1200 Js 18044/2002 - KLs (https://dejure.org/2003,36091)
LG Hanau, Entscheidung vom 10. September 2003 - 1200 Js 18044/2002 - KLs (https://dejure.org/2003,36091)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 398
  • StV 2004, 71
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Akten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hanau 1200 Js 18044/02 betr.

    Anlass war das öffentliche Eingeständnis der Klägerin, mit ihrem Dienstwagen und einem städtischen Chauffeur im Oktober 2002 eine zweitägige private Reise nach Warschau zum Zwecke einer ärztlichen Behandlung unternommen zu haben (1200 Js 18044/02).

    Beide Vorgänge führten zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau wegen des Verdachts der Untreue sowie des Betrugs (1200 Js 18044/02) und zum Erlass von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen des Amtsgerichts Hanau am 2. und 7.1.2003.

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