Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 57 Abs 2 Nr 2 StGB
Voraussetzungen der Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die bedingte Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft; Annahme von eine bedingte Entlassung rechtfertigende besonderen Umständen im Sinne des § 7 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Erreichen der Vollzugsziele im Sinne des § 2 Strafvollzugsgesetz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 19 StVK 280/04
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2004 - 19 StVk 280/04
- OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Papierfundstellen
- StV 2005, 277
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Auch durchschnittliche Milderungsgründe können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, dass ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung "besonderer Umstände" zuerkannt werden muss (vgl. BGH, NStZ 1984, 360; BGH, NStZ 1986, 27). - BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 153/99
Verfassungsmäßigkeit des § 92a Abs. 1 Nr. 1 AuslG
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Statt dessen gewinnen Tatsachen an Bedeutung, die wie das Verhalten der Verurteilten im Vollzug Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels gem. § 2 StVollzG vermitteln (BVerfG, Beschl. v. 24.10.1999 -2 BvR 153/99; Senat, Beschl. v. 22.8.2000 -3 Ws 860/00; v. 22.11.1999 -3 Ws 1108/99 und v. 28.12.1999 -3 Ws 1165-1166/99). - OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99
Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…a.a.O.) und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 1124; OLG Koblenz, NStZ-RR 1999, 345; OLG Hamm, StV 1999, 216 u. OLG Köln, StV 2001, 3031 - jew. m.w.Nachw.) zwingen bei dieser Sachlage die bei der Verwertung des einzuholenden Gutachtens für die Entscheidung über die bedingten Entlassung zu beachtenden Förmlichkeiten - regelmäßige Verpflichtung zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen mit Anwesenheits- und Fragerecht der Beteiligten (§ 454 Abs. 2 StPO) - zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
- OLG Frankfurt, 10.07.1998 - 3 Ws 491/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Anderseits ist aber unter Berücksichtigung aller für eine Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände nicht zweifelsfrei gewährleistet, dass von der Verurteilten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit i.S.d. § 454 II StPO mehr ausgeht, so dass auch eine bedingte Entlassung der Verurteilten ohne Einholung eines Gutachtens (durch den Senat) ausscheidet (vgl. hierzu Senat, NStZ-RR 1998, 306; Senatsbeschl. v. 16.7.2001 - 3 Ws 675/01; vgl. auch OLG Köln, StV 2000, 155; OLG Karlsruhe, StV 2156). - BGH, 25.01.1985 - 3 StR 535/84
Strafaussetzung - Gesamtwürdigung wesentlicher Ümstände - Doppelberücksichtigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Ferner ist keiner der für die Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände von der Einbeziehung in die Prüfung der "besonderen Umstände" deshalb ausgeschlossen, weil er bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 261). - OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…a.a.O.) und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 1124; OLG Koblenz, NStZ-RR 1999, 345; OLG Hamm, StV 1999, 216 u. OLG Köln, StV 2001, 3031 - jew. m.w.Nachw.) zwingen bei dieser Sachlage die bei der Verwertung des einzuholenden Gutachtens für die Entscheidung über die bedingten Entlassung zu beachtenden Förmlichkeiten - regelmäßige Verpflichtung zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen mit Anwesenheits- und Fragerecht der Beteiligten (§ 454 Abs. 2 StPO) - zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. - OLG Köln, 20.07.1999 - 2 Ws 384/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Anderseits ist aber unter Berücksichtigung aller für eine Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände nicht zweifelsfrei gewährleistet, dass von der Verurteilten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit i.S.d. § 454 II StPO mehr ausgeht, so dass auch eine bedingte Entlassung der Verurteilten ohne Einholung eines Gutachtens (durch den Senat) ausscheidet (vgl. hierzu Senat, NStZ-RR 1998, 306; Senatsbeschl. v. 16.7.2001 - 3 Ws 675/01; vgl. auch OLG Köln, StV 2000, 155; OLG Karlsruhe, StV 2156). - OLG Zweibrücken, 31.08.1998 - 1 Ws 431/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…a.a.O.) und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 1124; OLG Koblenz, NStZ-RR 1999, 345; OLG Hamm, StV 1999, 216 u. OLG Köln, StV 2001, 3031 - jew. m.w.Nachw.) zwingen bei dieser Sachlage die bei der Verwertung des einzuholenden Gutachtens für die Entscheidung über die bedingten Entlassung zu beachtenden Förmlichkeiten - regelmäßige Verpflichtung zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen mit Anwesenheits- und Fragerecht der Beteiligten (§ 454 Abs. 2 StPO) - zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. - OLG Frankfurt, 28.12.1999 - 3 Ws 1165/99
Sozialprognose: Bedeutung des Vollzuges für Erstverbüßer
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Statt dessen gewinnen Tatsachen an Bedeutung, die wie das Verhalten der Verurteilten im Vollzug Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels gem. § 2 StVollzG vermitteln (BVerfG, Beschl. v. 24.10.1999 -2 BvR 153/99; Senat, Beschl. v. 22.8.2000 -3 Ws 860/00; v. 22.11.1999 -3 Ws 1108/99 und v. 28.12.1999 -3 Ws 1165-1166/99). - KG, 14.05.1997 - Zs 31/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1062/04
Rn. 9 Die Aussetzung der zweiten Strafhälfte ist jedoch nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.1.1997 - 3 Ws 135/97 und vom 9.4.1998 - 3 Ws 293/98 -jew. mwN; OLG Koblenz, StV 1991, 428).
- KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens …
Rn. 6 2. Ein Verfahrensmangel im Hinblick auf § 454 Abs. 2 StPO liegt aber unter anderem dann vor, wenn das Gericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, obwohl es hierzu nach § 454 Abs. 2 Nr. 2 StPO verpflichtet gewesen wäre (vgl. Hans. OLG in Bremen StV 2015, 233; OLG Frankfurt StV 2005, 277), insbesondere um sich ein umfassendes Bild von dem Verurteilten zu verschaffen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 2 Ws 315/08 - und vom 10. September 2008 - 2 Ws 447/08 -). - OLG Köln, 31.03.2014 - 2 Ws 103/14
Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung nach …
Dabei verkennt der Senat nicht, dass nach längerem Vollzug die Persönlichkeit und die Entwicklung des Verurteilten im Vollzug zunehmendes Gewicht erlangen und das Gewicht der abgeurteilten Straftaten abnimmt (…Fischer, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.10.2004, 3 Ws 1062/04, zit. nach juris, Rn. 5). - OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 1 Ws 128/07
Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 2 …
Dabei verkennt der Senat nicht, dass es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 2 StGB nicht wie bei § 56 Abs. 2 StGB darum geht, ob ein Straftäter für seine Tat überhaupt Strafe verbüßen soll, sondern darum, ob ein Straftäter, der bereits die Hälfte einer nicht unerheblich langen Freiheitsstrafe verbüßt hat, schon vor Ablauf von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden soll, weshalb es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, den Umständen der Tat ein geringeres und den besonderen Umständen in der Persönlichkeit des Täters ein größeres Gewicht beizumessen als bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB (vgl. OLG Frankfurt, StV 2005, 277; Thüring. OLG, StV 1998, 503; OLG Stuttgart, StV 1995, 261; OLG Zweibrücken, MDR 1979, 601; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 Ws 212/06 -). - OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06
Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr …
Dabei verkennt der Senat nicht, dass es bei der Entscheidung nach § 57 Abs. 2 StGB nicht wie bei § 56 Abs. 2 StGB darum geht, ob ein Straftäter für seine Tat überhaupt Strafe verbüßen soll, sondern darum, ob ein Straftäter, der bereits die Hälfte einer nicht unerheblich langen Freiheitsstrafe verbüßt hat, schon vor Ablauf von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden soll, weshalb es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, den Umständen der Tat ein geringeres und den besonderen Umständen in der Persönlichkeit des Täters ein größeres Gewicht beizumessen als bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB (vgl. OLG Frankfurt, StV 2005, 277; Thüring. OLG, StV 1998, 503; OLG Stuttgart, StV 1995, 261; OLG Zweibrücken, MDR 1979, 601). - LG Frankfurt/Main, 16.01.2017 - 2 KLs 6/16
Strafrestaussetzung - Umstände für eine Halbstrafenaussetzung
Es spricht deswegen eine allgemeine Vermutung dafür, dass der Vollzug seine Wirkungen erreicht hat, der Verurteilte durch den erstmaligen Freiheitsentzug nachhaltig beeindruckt ist und dies der Begehung neuer Straftaten entgegenwirkt (vgl. OLG Frankfurt am Main, StV 2005, 277;… Fischer, § 57 StGB, Rn. 14).
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