Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 1 AK 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Art 1, 2 EuhbG, §§ 1 Abs. 4, 83 a Abs. 1 und Abs. 2, 80 Abs. 3 Nr. 3 IRG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
EU-Auslieferung bei unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 1 AK 20/04
- OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3789
- StV 2005, 31
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 13.09.2004 - 1 AK 6/04
Auslieferung aufgrund eines in einem Staat der Europäischen Union ergangenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 1 AK 20/04
Rn. 7 2. Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 13.09.2004 (1 AK 6/04, abgedruckt in: StV 2004, 547 ff.) ausgesprochen hat, beurteilen sich bei einer Auslieferung eines Verfolgten nach Italien als einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union die sachlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Auslieferung und damit auch des Erlasses eines Auslieferungshaftbefehl nunmehr nach neuem Recht (§§ 1 Abs. 4, 78 ff. IRG n.F.).
- OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05
Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines …
Er steht einem Auslieferungsersuchen gleich und ersetzt es (OLG Stuttgart vom 7.9.2004, StV 2004, 546; OLG Karlsruhe vom 26.10.2004, StV 2005, 31).Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl dient einer möglichst umfassenden und auslieferungsfreundlichen Unterstützung ausländischer Strafverfahren (OLG Karlsruhe vom 26.10.2004, StV 2005, 31).
- OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/04
Kein Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei wegen mangelnder Konkretisierung …
Eine Ausschreibung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme eines Verfolgten gilt nur dann als Europäischer Haftbefehl i.S.d. §§ 83 a Abs. 1 und 2 IRG, wenn diese eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält und eine Überprüfung ermöglicht, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört oder - wenn nicht - das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist (Fortführung von Senat StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.).Rn. 14 Da die Ausschreibung nicht als Europäischer Haftbefehl i.S.d. § 83 a Abs. 2 IRG gilt, ist die Frist des Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu beachten (vgl. hierzu Senat StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.).
- OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/05
Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener …
Rn. 15 Da die Ausschreibung nicht als Europäischer Haftbefehl i.S.d. § 83 a Abs. 2 IRG gilt, ist die Frist des Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu beachten (vgl. hierzu Senat StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.). - OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 2/05
Begriff des Europäischen Haftbefehls
"Eine Ausschreibung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme eines Verfolgten gilt nur dann als Europäischer Haftbefehl i.S.d. §§ 83a Abs. 1 und 2 IRG , wenn diese eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält und eine Überprüfung ermöglicht, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb (Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13. Juni 2002) gehört oder - wenn nicht - das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist (Fortführung von OLG Karlsruhe - 1 AK 20/04 - 26.10.2004, StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.).«.
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