Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Achter Teil - Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 78 - 83k) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 78 - 79) |
(1) Soweit dieser Teil keine besonderen Regelungen enthält, finden die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes auf den Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung.
(2) Dieser Teil geht den in § 1 Abs. 3 genannten völkerrechtlichen Vereinbarungen vor, soweit er abschließende Regelungen enthält.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union vom 06.06.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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30.06.2008 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union | 06.06.2008 | |
02.08.2006 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz) | 20.07.2006 |
Rechtsprechung zu § 78 IRG
112 Entscheidungen zu § 78 IRG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10
Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Hamburg, 23.01.2009 - 5 Bs 240/08
Rechtswegzuständigkeit für Verfahren bei Auslieferung in Staaten der EU; ...
- OVG Hamburg, 11.12.2009 - 5 So 194/09
Rechtliche Ausgestaltung der Bewilligung der Auslieferung eines Verfolgten an ...
- VG Hamburg, 29.10.2009 - 19 K 2462/09
Eröffnung des allgemeinen Verwaltungsrechtswegs bei innerstaatlichen ...
- OVG Hamburg, 23.01.2009 - 5 Bs 240/08
- KG, 30.01.2023 - 3 Ws 4/23
Selbständige Anfechtbarkeit des europäischer Haftbefehls
- OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit nach § ...
- BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum ...
- OLG Dresden, 13.12.2022 - Ausl 172/21
Unzulässigkeit der Auslieferung eines ehemaligen Stasi-Offiziers an die Republik ...
- OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen
- AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines sogenannten europäischen ...
Querverweise
Auf § 78 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Freiheitsentziehende Sanktionen
- Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 85e (Inländisches Vollstreckungsverfahren)
- Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen
- § 98 (Vorrang des Dreizehnten Teils)