Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv unzutreffenden Mitteilungen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24 Abs. 1, 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befangenheit des erkennenden Richters im Berufungsrechtszug; Befangenheit wegen Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes; Missverständliche Einordnung eines Verfahrens als "Haftsache"
Papierfundstellen
- StV 2005, 539
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen rechtfertigen in der Regel nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. BGHSt 48, 4 m.w.N.). - BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Die ursprünglich begründete Besorgnis kann durch die dem Ablehnenden bekannt gemachte dienstliche Äußerung des Richters nach § 26 Abs. 3 StPO ausgeräumt werden (BGH wistra 2002, 267 ff.; BGH, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14). - BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
a) Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BVerfGE 32, 288 ; BGHSt 24, 336 ).
- BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01
Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Die ursprünglich begründete Besorgnis kann durch die dem Ablehnenden bekannt gemachte dienstliche Äußerung des Richters nach § 26 Abs. 3 StPO ausgeräumt werden (BGH wistra 2002, 267 ff.;… BGH, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14). - BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
a) Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BVerfGE 32, 288 ; BGHSt 24, 336 ). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
Revisionseinlegung (Wirksame Unterzeichnung durch einen allgemeinen Vertreter …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Die Revision wurde nicht fristgerecht eingelegt, weil die Rechtsmittelschrift vom 3. Dezember 2004 nicht von dem Pflichtverteidiger, sondern von seinem Sozius unterzeichnet war, der die Pflichtverteidigung nicht ohne Weiteres für den bestellten Verteidiger führen darf (vgl. BGH StV 1981, 393); dass der Sozius als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gehandelt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 12; NStZ 1992, 248), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. - BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91
Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Die Revision wurde nicht fristgerecht eingelegt, weil die Rechtsmittelschrift vom 3. Dezember 2004 nicht von dem Pflichtverteidiger, sondern von seinem Sozius unterzeichnet war, der die Pflichtverteidigung nicht ohne Weiteres für den bestellten Verteidiger führen darf (vgl. BGH StV 1981, 393); dass der Sozius als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gehandelt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 12; NStZ 1992, 248), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. - BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81
Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Die Revision wurde nicht fristgerecht eingelegt, weil die Rechtsmittelschrift vom 3. Dezember 2004 nicht von dem Pflichtverteidiger, sondern von seinem Sozius unterzeichnet war, der die Pflichtverteidigung nicht ohne Weiteres für den bestellten Verteidiger führen darf (vgl. BGH StV 1981, 393); dass der Sozius als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gehandelt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 12; NStZ 1992, 248), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- KG, 10.07.2008 - 1 Ss 354/07
Revisionsverfahren: Urteilsaufhebung wegen Mitwirkung eines wegen Besorgnis der …
Der Senat ist dabei nicht auf die isolierte Prüfung jedes einzelnen Befangenheitsantrages für sich genommen beschränkt, sondern kann auch auf die Gesamtschau der oben dargestellten Ablehnungsgesuche zurückgreifen, weil das Landgericht alle oben dargestellten Ablehnungsanträge in einer einheitlichen Entscheidung beschieden hat und somit das beanstandete prozessuale Verhalten des Strafkammervorsitzenden in einer Gesamtschau zu würdigen war (vgl. RGSt 74, 296 (297); BGH StV 1993, 339 und NStZ 2008, 172 (173); OLG Karlsruhe StV 2005, 539 (540); OLG Bamberg NJW 2006, 2341 (2342). - AG Bautzen, 14.11.2017 - 40 Ds 560 Js 24562/15
Besorgnis der Befangenheit, Unverhältnismäßigkeit der Haft
Mit Rücksicht darauf sind besondere Umstände, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richter rechtfertigen, gegeben, wenn in einer Haftsache der Angeklagte den Eindruck gewinnen kann, die Bestimmung eines zeitnahen Termins zur Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden unterbleibe ohne nachvollziehbaren Grund (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2005 - 2 Ss 83/05, zitiert nach Juris).
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