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Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 09.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17916
OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05 (https://dejure.org/2005,17916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.2005 - 1 Ss 140/05 (https://dejure.org/2005,17916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 1 Ss 140/05 (https://dejure.org/2005,17916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 189 Abs 1 GVG, § 274 StPO, § 337 StPO
    Relativer Revisionsgrund: Prüfung und Bejahung des Beruhens eines Strafurteils auf der fehlenden Vereidigung eines Dolmetschers

  • Judicialis

    GVG § 189

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Vereidigung des hinzugezogenen Dolmetschers durch das erkennende Gericht in der Hauptverhandlung; Reichweite der durch § 274 Strafprozessordnung (StPO) begründeten Beweiskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 20 Ns 95/04
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05

Papierfundstellen

  • StV 2006, 519
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05
    Ein derartiger Ausnahmefall ist dann gegeben, wenn die Richtigkeit der Übersetzung leicht kontrollierbar war und anderweitig bestätigt wurde (OLG Köln, NStZ-RR 02, 247, 248).
  • BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05
    Obwohl es sich nach dem Gesetz um einen relativen Revisionsgrund handelt, wird davon ausgegangen, dass das Urteil in der Regel auf eine Verletzung des § 189 Abs. 1 GVG beruht; nur in Ausnahmefällen wird ein Beruhen ausgeschlossen (BGH NStZ 98, 204).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05
    Ein weiterer Ausnahmefall wird dann angenommen, wenn sich der Dolmetscher auf einen nicht ordnungsgemäß geleisteten Eid beruft, welchen jedoch er und das Gericht als ordnungsgemäß ansehen (BGH NStZ 84, 328).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2024 - 6 U 79/19

    Vindikationsanspruch hinsichtlich europäischem Patent über Verfahren zu …

    Sind aber Tatrichter wie Dolmetscher davon ausgegangen, dass der Dolmetscher ordnungsgemäß vereidigt war, dann ist anzunehmen, dass das Urteil auf diesem Fehler nicht beruht (BGH NStZ 1984, 328;… GA 1986, 177; OLG Frankfurt a. M. StV 2006, 519;… Kissel/Mayer/Mayer, 10. Aufl. 2021, GVG § 189).

    Dasselbe gilt, wenn die Richtigkeit der Übersetzung von den Verfahrensbeteiligten leicht zu kontrollieren war oder durch andere Beweismittel bestätigt ist (BGH NStZ 2014, 228; 2005, 705; 1998, 204; vgl. auch OLG Frankfurt a. M. StV 2006, 519.

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 09.02.2005 - 1 Ss 5/05   

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OLG Braunschweig, 09.02.2005 - 1 Ss 5/05 (https://dejure.org/2005,65072)
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OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 1 Ss 5/05 (https://dejure.org/2005,65072)
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Kurzfassungen/Presse

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 418 Abs. 4
    Pflichtverteidigung um beschleunigten Verfahren

Papierfundstellen

  • StV 2006, 519
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