Rechtsprechung
| OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 29; IRG § 79 Abs. 2; IRG § 83 b
Rechtsfolgen der Rechtsfehlerhaftigkeit durch Ermessensnichtgebrauch - rechtsportal.de
IRG § 79 Abs. 2 Satz 1
Rechtswidrigkeit der Entscheidung nach § 79 Abs. 2 IRG bei Ermessensnichtgebrauch der Generalstaatsanwaltschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
§§ 29, 79 Abs. 2 S. 1, 83b Abs. 1 lit. b IRG
Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen nach Polen zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen Menschenhandel u.a. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Auslieferung zur Strafvollstreckung an die Republik Polen bei einem Ermessensnichtgebrauch; Ausübung der Prostitution in Berlin und Verkauf von Frauen an verschiedene Bordelle
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08
- OLG Dresden, 18.07.2008 - Ausl 51/08
Papierfundstellen
- StV 2008, 534
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77
Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung …
Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08
Dem Gericht oder der sonst zuständigen Behörde des ersuchenden Staates obliegt es dann, diesen Teil der erkannten Strafe der Art und Höhe nach zu bestimmen und die Strafe nur insoweit zu vollstrecken (BGH NJW 1977, 1598).
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07
Auslieferungssache; Auslandsbezug
Allerdings muss die gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG die Prüfung ermöglichen, ob die Generalstaatsanwaltschaft als Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war ( OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2008 - OLG Ausl 51/08 -, zitiert nach juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 2567). - OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren
Hierbei steht der Bewilligungsbehörde ein weites Ermessen zu, das gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. OLG Stuttgart, StV 2007, 258; OLG Dresden, StV 2008, 534; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: 1 Ausl 26/12, BeckRS 2012, 24668; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207). - KG, 09.07.2018 - 151 AuslA 206/17
Bewilligungsermessen bei Einstellung eines deutschen Parallelverfahrens
Dabei gilt nach allgemeinen Grundsätzen, dass sich zu beanstandende Ermessensfehler aus einer Ermessensüberschreitung, einem Ermessensnichtgebrauch oder einem Ermessensfehlgebrauch - sei es wegen Nichtberücksichtigung ermessensrelevanter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte, sei es wegen Berücksichtigung ermessensirrelevanter, sachfremder Gesichtspunkte - ergeben können (vgl. OLG Dresden StV 2008, 534 mwN). - OLG Dresden, 08.11.2011 - Ausl 194/11
Auslieferung eines Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Dabei gilt nach allgemeinen Grundsätzen, dass sich gerichtlich zu beanstandende Ermessensfehler aus einer Ermessensüberschreitung, einem Ermessensnichtgebrauch oder einem Ermessensfehlgebrauch - sei es wegen Nichtberücksichtigung ermessensrelevanter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte, sei es wegen Berücksichtigung ermessensrelevanter, sachfremder Gesichtspunkte - ergeben können (OLG Dresden StV 2008, 534 m.w.N.).
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