Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Strafbarkeit gemäß § 113 III StGB setzt die Rechtsmäßigkeit der polizeilichen Handlung voraus
Papierfundstellen
- StV 2011, 678
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen …
13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678;… LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35;… Fischer, § 113 Rn. 11;… SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten. - OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel
Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (siehe OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11, juris Rn. 6, StV 2011, 678; OLG Hamm…, Beschluss vom 25.02.2016 - III-3 RVs 11/16, juris Rn. 6; OLG München…, Beschluss vom 08.12.2008 - 5St RR 233/08, juris Rn. 10). - OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der …
Diese Belehrungspflicht stellt nach einhelliger Auffassung eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Diensthandlung nach § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB unrechtmäßig macht (OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11 -, BeckRS 2011, 19407;… KG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 580;… Meyer-Goßner, a.a.O.).
- OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen …
Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11, StV 2011, 678; OLG München, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 5St RR 233/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2005 - 1 Ss 321/05, juris). - OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung
Das wird angenommen für Konstellationen, in welchen der Grund für die Personalienfeststellung für den Betroffenen offensichtlich ist oder die Belehrung den Zweck der Maßnahme gefährden würde (vgl. KG StraFo 2019; 460; OLG Hamm, NStZ 2013, 62 [63 f.); OLG Celle BeckRS 2011, 19407; KG NJW 2002, 3789 ). - OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; tätlicher Angriff auf …
Diese Belehrungspflicht stellt eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Dienstwiderhandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder deren Zweck durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 -, jew. zit. n. juris).Rn. 10 1. Vorliegend lässt sich den Feststellungen zwar wohl bereits hinreichend deutlich entnehmen, dass die beabsichtigte Identitätsfeststellung zumindest vornehmlich der Aufklärung etwaiger Straftaten im Zusammenhang mit der zuvor gemeldeten körperlichen Auseinandersetzung diente, so dass sich die maßgebliche Ermächtigungsgrundlage hierzu aus § 163b Abs. 1 StPO und nicht etwa aus polizei- und ordnungsrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr ergibt (vgl. zum Erfordernis diesbezüglich differenzierender Feststellungen vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - m.w.N., juris).
Diese Belehrungspflicht stellt nach einhelliger Auffassung eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Diensthandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder der Zweck der Maßnahme durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011, a.a.O., jew. zit. n. juris;… Bosch in: MK StGB, 4. Aufl. (2021), § 113 Rn. 41; Dallmeyer in: BeckOK StGB, 64. Ed. (Stand: 01.02.2025), § 113 Rn. 17; Eser in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl. (2019), § 113 Rn. 26; Rosenau in: LK StGB, 13. Aufl. (2021), § 113 StGB, Rn. 45).
- VG Stuttgart, 02.07.2024 - 5 K 2137/21
Gruppierung "Querdenken 711"; Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher …
Die Belehrung ist ausnahmsweise insbesondere dann entbehrlich, wenn dem Betroffenen der Grund für die Identitätsfeststellung offensichtlich ist (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.06.2002 - (5) 1 Ss 424/00 (6/01) -, juris LS 1; OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 -, juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 -, juris LS 3, Rn. 9 m. w. N.;… von Häfen, in: Graf, BeckOK StPO, 51. Ed. 01.04.2024, § 163b Rn. 13;… Weingarten, in: Barthe/Gericke, Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 163b Rn. 25 m. w. N.). - LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit …
Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Senatsurteil vom 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11; OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zit. nach juris). - LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18 Voraussetzung für eine solche Rechtfertigung sind das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Urteil des Senats vom 19. April 2012 - L 6 VG 4103/11 -, juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11 - juris).
- LSG Baden-Württemberg, 11.03.2013 - L 6 VG 493/13
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - …
Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zitiert nach juris). - LG Bonn, 18.08.2023 - 23 KLs 7/23
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".