Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2011 - 5 StR 315/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 247a StPO
Audiovisuelle Vernehmung (Anordnung; Gerichtsbesetzung); effektive Verteidigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei Anordnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 247a StPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei Anordnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung - Wolters Kluwer
Pflicht zur Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch die Gerichtsbesetzung in der Hauptverhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StPO § 247a
Pflicht zur Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch die Gerichtsbesetzung in der Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.12.2010 - 25 KLs 3/10
- BGH, 28.09.2011 - 5 StR 315/11
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 132
- StV 2012, 65
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2011 - 1 StR 648/10
Besetzungsfehler bei der Bescheidung eines in der Hauptverhandlung gestellten …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 5 StR 315/11
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass auch bei laufender Hauptverhandlung Gerichtsentscheidungen in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 223/86, BGHSt 34, 154, 155 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 648/10, StV 2011, 295). - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 5 StR 315/11
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass auch bei laufender Hauptverhandlung Gerichtsentscheidungen in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 223/86, BGHSt 34, 154, 155 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 648/10, StV 2011, 295).
- BGH, 27.03.2025 - 5 StR 567/24
Urteil im sogenannten "Hamburger Stadtpark-Verfahren" rechtskräftig
Denn es besteht keine gesetzliche Regelung, wonach über die Anordnung nach § 247a StPO zwingend in der Gerichtsbesetzung der Hauptverhandlung zu entscheiden wäre (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 315/11).Nachdem die Vorschrift eine entsprechende Anordnung des Gerichts sogar schon vor Beginn der Hauptverhandlung zulässt (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 315/11), erschiene es vielmehr zweckwidrig, wenn die Anordnung nicht für sämtliche in der Hauptverhandlung anfallende Vernehmungen eines Zeugen getroffen werden könnte.
Das Gericht ist in der Hauptverhandlung an seine frühere Entscheidung nicht gebunden und kann sie jederzeit ändern, insbesondere auf entsprechenden Antrag eines Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 315/11).
- BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12
Fristwahrende Sachverhandlung (Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens; …
Jedenfalls insoweit bedurfte es - anders als etwa bei einem Beschluss nach § 247a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 315/11, StV 2012, 65) - in der Hauptverhandlung nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO neben den gebotenen Feststellungen im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme von den Urkunden noch einer Anordnung des Vorsitzenden.
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