Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 231 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Beendigung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit durch das Revisionsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 231 Abs 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO, § 344 Abs 2 StPO
Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit durch das Revisionsgericht - Wolters Kluwer
Bedeutung des Revisionsvortrags für die Beurteilung des Revisionsgerichts bzgl. des Vorliegens einer Verletzung von Verfahrensvorschriften
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 231 Abs. 2; StPO § 344 Abs. 2
Bedeutung des Revisionsvortrags für die Beurteilung des Revisionsgerichts bzgl. des Vorliegens einer Verletzung von Verfahrensvorschriften - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.03.2011 - 14 KLs 12/10
- BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11
Papierfundstellen
- StV 2012, 72
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02
Ablehnung (Besorgnis der Befangenheit; Revisibilität des Verstoßes gegen die …
Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11
Ob sich ein Angeklagter im Sinne des § 231 Abs. 2 StPO eigenmächtig aus der Hauptverhandlung entfernt hat oder bei deren Fortsetzung eigenmächtig ausgeblieben ist, hat das Revisionsgericht nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar ausgehend vom Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung im Freibeweis zu überprüfen, jedoch - wie auch sonst die behauptete Verletzung von Vorschriften über das Verfahren - nur auf der Grundlage eines entsprechenden Revisionsvortrags (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 231 Rn. 25). - BGH, 06.03.1984 - 5 StR 997/83
Verhandlung in der Fortsetzungsverhandlung ohne den Angeklagten - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11
Ob sich ein Angeklagter im Sinne des § 231 Abs. 2 StPO eigenmächtig aus der Hauptverhandlung entfernt hat oder bei deren Fortsetzung eigenmächtig ausgeblieben ist, hat das Revisionsgericht nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar ausgehend vom Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung im Freibeweis zu überprüfen, jedoch - wie auch sonst die behauptete Verletzung von Vorschriften über das Verfahren - nur auf der Grundlage eines entsprechenden Revisionsvortrags (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 231 Rn. 25). - OLG Köln, 07.08.1984 - 3 Ss 242/84
Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 3 StR 282/11
Der Auffassung, es seien entgegen § 344 Abs. 2 StPO von Amts wegen auch Umstände zu berücksichtigen, zu denen die Rechtfertigungsschrift schweigt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. August 1984 - 3 Ss 242/84, StV 1985, 50), schließt sich der Senat nicht an.
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Das Revisionsgericht hat dabei zwar ausgehend vom Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung (vgl. aber BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11, StV 2012, 72;… Becker in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 231 Rn. 44 mwN) die Frage der Eigenmächtigkeit gegebenenfalls im Freibeweis zu überprüfen, jedoch - wie auch sonst bei behaupteten Verletzungen von Vorschriften über das Verfahren - nur auf der Grundlage eines entsprechenden Revisionsvortrags (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02, BGHSt 48, 264, 267; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11, StV 2012, 72;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 231 Rn. 25). - BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20
Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Dagegen spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle, ob anhand der dem Tatrichter bekannten Tatsachen Eigenmächtigkeit anzunehmen war; eine Bindung an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen besteht nicht (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 5 StR 625/96;… Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 7;… Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 14 ff.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11; missverständlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11;… für Bindung des Revisionsgerichts an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 231 Rn. 44; Maatz, DRiZ 1991, 200). - BGH, 05.07.2016 - 5 StR 248/16
Vortragserfordernisse betreffend eine fehlende Eigenmächtigkeit des Angeklagten
Der Senat stimmt mit dem Generalbundesanwalt darin überein, dass der Revisionsführer den Vortragserfordernissen betreffend eine fehlende Eigenmächtigkeit des Angeklagten (siehe § 231 Abs. 2 StPO) nicht genügt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11, wistra 2012, 73;… KK-StPO/Gmel, 7. Aufl., § 231 Rn. 16).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2011 - 2 StR 139/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Herausnahme der Nichtanordnung einer Maßregel aus dem Revisionsangriff
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 StGB, § 344 Abs 1 StPO
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Herausnahme der Nichtanordnung einer Maßregel aus dem Revisionsangriff - Wolters Kluwer
Aufhebung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de
Aufhebung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur Unwirksamkeit der Revisionsbeschränkung
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 10.12.2010 - 840 Js 1264/10
- BGH, 22.06.2011 - 2 StR 139/11
Papierfundstellen
- StV 2012, 72
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 2 StR 139/11
Diese Revisionsbeschränkung ist jedoch unwirksam, weil zugleich der Schuldspruch mit einer Verfahrensrüge und der Sachbeschwerde angegriffen wurde, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann (BGH NStZ-RR 2010, 171 f.), ferner weil die Entscheidung über den Straf- und den Maßregelausspruch untrennbar erscheint.
- OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Die Entscheidungen des BGH vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 und vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11 (jeweils juris) stehen dem nicht entgegen. - BGH, 19.07.2022 - 4 StR 116/22
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Begriff des Kraftfahrzeugrennens); Unterbringung …
Diese Revisionsbeschränkung ist jedoch unwirksam, weil die Revision sich mit der Sachrüge gegen den gesamten Schuldspruch wendet und dieser unter den hier gegebenen Umständen nicht losgelöst von der Maßregelfrage geprüft werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 ? 2 StR 139/11, StV 2012, 72). - BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11
Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit); …
Die Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung eines Maßregelausspruchs ist deshalb unwirksam, wenn zugleich der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171 f.; Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11, StV 2012, 72).
- BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit …
Der Schuldspruch und eine mögliche Maßregelanordnung sind hier mit Rücksicht auf eine denkbare Schuldunfähigkeit des Angeklagten so eng miteinander verknüpft, dass das Unterbleiben der Maßregelanordnung nicht von der Anfechtung ausgenommen werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. September 2002 - 2 StR 335/02, BGHR StPO § 318 Maßregel 1; siehe auch BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11, StV 2012, 72). - BGH, 02.11.2011 - 2 StR 251/11
Wirksame Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom …
Die Senatsentscheidungen vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 und vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11 stehen dem nicht entgegen. - OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des …
Etwas anderes kann aber u.a. dann gelten, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßregel beeinflusst sein kann (…BGH aaO. Rn. 10 f. …sowie Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 251/11, juris Rn. 3 [zugleich Klarstellung BGH vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 und vom 22.06.2011 - 2 StR 139/11]).
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