Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 18 JGG
Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; Bereitschaft ein normgerechtes Leben zu führen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Erziehungsdefizite i. R. der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 18 Abs. 2; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an die Begründung der Erziehungsdefizite i. R. der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zum Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht
Verfahrensgang
- LG Rostock, 12.09.2011 - 12 KLs 57/11
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 186
- StV 2013, 37
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Ihre Ausführungen zur Strafhöhe begründen jedoch die Besorgnis, sie habe nicht bedacht, dass sich auch bei einer wegen Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2 JGG deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten bemisst (BGH…, Beschluss vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10; Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8;… Eisenberg, JGG, 15. Aufl., § 18 Rn. 13, 20 f.). - BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95
Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige …
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Ihre Ausführungen zur Strafhöhe begründen jedoch die Besorgnis, sie habe nicht bedacht, dass sich auch bei einer wegen Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2 JGG deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten bemisst (BGH, Beschluss vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10;… Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8;… Eisenberg, JGG, 15. Aufl., § 18 Rn. 13, 20 f.). - BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89
Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und …
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Zudem fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (BGH, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3; BGH…, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7). - BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Zudem fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (BGH…, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3; BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7).
- LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22
Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna
Rn. 1595 Bei der Bemessung der Dauer der Jugendstrafe (§ 18 JGG) ist zunächst der soeben benannte rechtliche Strafrahmen (6 Monate-10 Jahre) zu betrachten; daneben sind indiziell die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts, insbesondere wegen etwaiger gesetzlich vertypter Milderungsgründe zu berücksichtigen und dann die für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen sowie der Erziehungsbedarf zu gewichten; denn dem Erziehungsgedanken muss die ihm zukommende Beachtung geschenkt und das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafverbüßung für die Weiterentwicklung des Täters abgewogen werden (BGH, Beschluss vom 28.02.2012, StV 2013, 37; Beschluss vom 15.05.2012, StV 2013, 38; Beschluss vom 09.01.2014, StV 2014, 724/743; Beschluss vom 09.02.2014, NStZ 2014, 407/408). - OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17
Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur …
Rn. 32 (3) Nach § 18 Abs. 2 JGG ist die Höhe der Jugendstrafe in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abzuwiegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154; Beschl. v. 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 m.w.N.). - BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner …
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12
Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die …
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN). - OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17
Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der …
Rn. 46 (1) Nach § 18 Abs. 2 JGG ist die Höhe der Jugendstrafe in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abzuwiegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154; Beschl. v. 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 m.w.N.). - BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13
Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld; …
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187 mwN). - BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22
Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der …
Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 9. November 2022 - 2 StR 250/22, juris Rn. 31;… Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 352/22, juris Rn. 5;… Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755 Rn. 6;… Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 3 StR 279/21, juris Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186).Die Bemessung der Jugendstrafe erfordert von der Jugendkammer zudem, das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Vollstreckung von Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten abzuwägen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 352/22, juris Rn. 5;… Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755 Rn. 6; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155;… Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407 Rn. 12, 19; Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187).
- BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die …
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN). - BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur …
Der neue Tatrichter wird bei der Strafzumessung den Erziehungsgedanken, der auch bei einer wegen Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2004 - 3 StR 185/04, NJW 2005, 765, 767; Urteil vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05; Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186), und insbesondere die Auswirkungen der Tat für den Angeklagten in den Blick zu nehmen haben. - BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16
Bemessung von Jugendstrafe (Abwägung von Tatunrecht und Folgen der Strafe für die …
Auch fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187;… vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 …und vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7;… 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 …und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 367/94, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 9). - BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
Materiellrechtlich fehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe; …
- LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht
- BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22
Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der …
- BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20
Bemessung der Jugendstrafe: Anforderungen an die Darlegung der Berücksichtigung …
- BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
Mittäterschaft (Tatentschluss: Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht …
- BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit; …
- BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12
Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen …
- LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18
Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …
- OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25
Schädliche Neigungen; Ersttäter
- BGH, 12.11.2015 - 3 StR 345/15
Jugendstrafverfahren u.a. wegen schweren Bandendiebstahls: Notwendige Begründung …
- BGH, 08.07.2020 - 2 StR 179/20
Bemessung der Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens
- BGH, 02.08.2012 - 3 StR 209/12
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszecks trotz Verhängung …
- OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht …
- LG Mönchengladbach, 10.12.2024 - 32 KLs 7/24
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 219/12
Jugendstrafe; Strafzumessung (Anforderungen an die Urteilsgründe; Unzulässigkeit …
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