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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2012 - 2 StR 394/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38922
BGH, 06.11.2012 - 2 StR 394/12 (https://dejure.org/2012,38922)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2012 - 2 StR 394/12 (https://dejure.org/2012,38922)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2012 - 2 StR 394/12 (https://dejure.org/2012,38922)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BtMG
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Klappmesser als Waffe; Bestimmung zur Verletzung von Personen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines zur Verletzung von Personen bestimmten Gebrauchsgegenstandes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines zur Verletzung von Personen bestimmten Gebrauchsgegenstandes

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beim Mitführen eines Klappmessers mit einer Klingenlänge von 7,5 cm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beim Mitführen eines Klappmessers mit einer Klingenlänge von 7,5 cm

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Mitführen eines Messers

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Mitführen eines Messers

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Zweckbestimmung eines Gegenstandes iSd § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG - Der Täter muss einen Gebrauchsgegenstand zum Verletzen einer Person subjektiv bestimmt haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 704
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive …

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - 2 StR 394/12
    Dies reicht allerdings noch nicht aus, um auch die zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestands notwendige subjektive Zweckbestimmung des Gegenstands durch den Täter zu belegen (vgl. BGHSt 43, 266, 267; BGH, NStZ 2011, 98;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 30a Rn. 87 f.;… Weber, BtMG, 3. Aufl., § 30a Rn. 117 f.), zu der sich die Urteilsgründe nicht näher verhalten.
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - 2 StR 394/12
    Dies reicht allerdings noch nicht aus, um auch die zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestands notwendige subjektive Zweckbestimmung des Gegenstands durch den Täter zu belegen (vgl. BGHSt 43, 266, 267; BGH, NStZ 2011, 98;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 30a Rn. 87 f.;… Weber, BtMG, 3. Aufl., § 30a Rn. 117 f.), zu der sich die Urteilsgründe nicht näher verhalten.
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …

    bb) Einer Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund des vorhandenen Schlagrings steht auch nicht das bei Gegenständen gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 BtMG bestehende Erfordernis einer Zweckbestimmung des Täters zur Verletzung von Personen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14, NStZ 2015, 226 f.; Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466 und vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, StV 2013, 704) entgegen.

    Bei derartigen Waffen liegt die Verletzung von Personen ohne weitere Feststellungen regelmäßig auf der Hand (st. Rspr.;… etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 17 und vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14, NStZ 2015, 226 f.; Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466 und vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, StV 2013, 704).

  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Um dieses Qualifikationsmerkmal zu verwirklichen, bedarf es einer darauf gerichteten Zweckbestimmung des Täters (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98; vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, StV 2013, 704; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466 mwN).

    Das Landgericht hat allerdings nicht erkennbar bedacht, dass solche näheren Feststellungen zur Zweckbestimmung durch den Täter nicht erforderlich sind, wenn es sich bei dem mitgeführten Gegenstand um eine sogenannte gekorene Waffe i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG ("tragbare Gegenstände") handelt; bei derartigen Waffen liegt die Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen ohne weitere Feststellungen regelmäßig auf der Hand (BGH, Beschlüsse vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, StV 2013, 704; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466).

  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Darüber hinaus erfordert der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG allerdings, wenn es sich bei dem mitgeführten Gegenstand nicht um eine Schusswaffe handelt, auch eine subjektive Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, StV 2013, 704).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: …

    Ein solches Klappmesser ist jedoch ohne weitere - nicht mitgeteilte - Besonderheiten weder eine Waffe im technischen Sinne, noch unterfällt es - wie sich aus der fehlenden Erwähnung dieses Messertyps in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 zu § 1 Abs. 4 WaffG ergibt - der Kategorie der sogenannten gekorenen Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 6).
  • BGH, 06.09.2017 - 2 StR 280/17

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    In diesem Fall hätte es näherer Feststellungen zur Zweckbestimmung durch den Täter nicht bedurft, da bei gekorenen Waffen die Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen regelmäßig ohne Weiteres auf der Hand liegt (Senat, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 6 - Klappmesser; BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14 BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Waffe 2 - Einhandmesser).
  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 542/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum …

    Dies reicht allerdings noch nicht aus, um auch die zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestands notwendige subjektive Zweckbestimmung des Gegenstands durch den Täter zu belegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - 3 StR 465/97, BGHSt 43, 266, 267, vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, und vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 6;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 30a Rn. 87 f.;… Weber, BtMG, 3. Aufl., § 30a Rn. 117 f.), zu der sich die Urteilsgründe überhaupt nicht verhalten.
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 284/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Waffe: Bestimmung durch den …

    Bei sonstigen Gegenständen, die nicht typischerweise dazu eingesetzt werden, jemanden zu verletzen, sind tatrichterliche Feststellungen zur Zweckbestimmung durch den Täter unerlässlich; dies gilt insbesondere bei Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens (BGH…, Urteil vom 6. September 2017 ? 2 StR 280/17 Rn. 14; Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, StV 2013, 704;… Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10 Rn. 13;… O?lakc?o?lu in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 30a BtMG Rn. 154, jew. mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1779
BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12 (https://dejure.org/2013,1779)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2013 - 2 StR 589/12 (https://dejure.org/2013,1779)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12 (https://dejure.org/2013,1779)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mitsichführen einer Waffe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Schusswaffen in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel als Mitsichführen von Schusswaffen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Schusswaffen in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel als Mitsichführen von Schusswaffen

  • Wolters Kluwer

    Mitsichführen der Schusswaffe als Voraussetzung des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Deponierung von Schusswaffen in einem unverschlossenen Schrank im Schlafzimmer)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Mitsichführen der Schusswaffe als Voraussetzung des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Deponierung von Schusswaffen in einem unverschlossenen Schrank im Schlafzimmer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Waffenarsenal im Schrank - Bewaffnetes Handeltreiben?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Schusswaffen beim Drogenhandel - Befindet sich eine Waffe in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, wird die Waffe regelmäßig nicht bei sich geführt

  • strafrechtsblogger.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Der Fund von Waffen und zum Verkauf bestimmter Drogen in einer Wohnung - Die Strafbarkeit im Rahmen der sogenannten Wohnungsfälle

  • ozsr.de PDF, S. 7 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge

Besprechungen u.ä.

  • ozsr.de PDF, S. 7 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 663
  • StV 2013, 704
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Befindet sich die Schusswaffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so ist dies in der Regel hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Befindet sich die Schusswaffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so ist dies in der Regel hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu …

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Befindet sich die Schusswaffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so ist dies in der Regel hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …

    Denn der Bundesgerichtshof hat die Annahme des Merkmals im Rahmen der gebotenen einzelfallbezogenen Betrachtung auch in Konstellationen für möglich gehalten, in denen sich innerhalb derselben Wohnung das zum Handeltreiben bestimmte Rauschgift und die Waffe bzw. der Gegenstand in unterschiedlichen Räumen befanden (etwa BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f. und vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; siehe auch BGH…, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13 und 14; Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Zählfehler bei der Verurteilung wegen mehrerer Taten des Handeltreibens mit …

    Bewaffnetes Handeltreiben im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Waffe bewusst verfügungsbereit hält in einer Weise, die ihm beim Umgang mit den Betäubungsmitteln einen Einsatz ohne nennenswerten Zeitaufwand erlaubt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251, 252; jeweils mwN).

    Lagert die Waffe dagegen in einem anderen Zimmer als die Betäubungsmittel und/oder in einem Behältnis, kann ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f.; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30a Rn. 81).

  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen; …

    Am eigenen Körper muss die Waffe oder der Gegenstand dabei nicht getragen werden; es genügt, dass sie der Täter zugleich mit den Betäubungsmitteln in einer Weise verfügungsbereit hält, dass er beim Umgang mit den Betäubungsmitteln ohne nennenswerten Zeitaufwand auf sie zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; jeweils mwN).

    Befindet sich die Waffe in einem Behältnis und/oder in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalles - ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 81).

  • BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit …

    Dies ist regelmäßig jedoch nicht der Fall, wenn sich die Waffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel befindet (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433, und vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f., und vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.).
  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und …

    Denn es ist nicht dargetan, dass der Angeklagte die Armbrust jedenfalls bei einem Teilakt des Handeltreibens - wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraussetzt (vgl. BGHSt 43, 8, 10 f.; BGH NStZ 2011, 99; NStZ 2013, 663) - bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hatte, dass er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen konnte.
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit; …

    Denn es reicht aus, wenn der Täter die Waffe bei einem Einzelakt des Handeltreibens - hier dem Vorrätighalten von 49, 07 g Marihuanablüten als Teil einer größeren zum Verkauf bestimmten einheitlichen Menge - führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251 f.; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …

    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (Senat, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 331/17, StraFo 2017, 519).
  • LG Gießen, 18.10.2023 - 2 KLs 505 Js 18522/21
    Dass der Täter die Schusswaffe bei der Tat verwenden will, ist nicht erforderlich (BGH BeckRS 2020, 2248; NStZ 2013, 663).
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
    Es ist weder erforderlich, dass die Schusswaffe tatsächlich verwendet wird noch, dass diesbezüglich eine entsprechende Absicht besteht (BGH Beschluss v. 15.1.2013 - 2 StR 589/12).
  • LG Essen, 08.08.2022 - 30 KLs 22/22

    Handeltreiben

    Rn. 74 Dies zugrunde gelegt erfüllt es den Qualifikationstatbestand, dass der Angeklagte am 00.00.0000 zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmtes Amphetamin in nicht geringer Menge und Marihuana in dem zu seiner Wohnung gehörenden Kellerraum lagerte und - hinsichtlich des Marihuanas - dort eine Übergabe an den Abnehmer erfolgte, was für ein Handeltreiben ausreicht (…Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG-Kommentar, 10. Auflage, § 29 BtMG, Kapitel 4, Rn. 251), während sich ein funktionstüchtiges, nicht mit einem Prüfzeichen versehenes Elektroimpulsgerät - was dem Angeklagten bewusst war - in einem nicht verschlossenen, leicht zu öffnenden Koffer im selben Raum in Griffweite befand (vgl. BGH Beschluss vom 15.01.2013, 2 StR 589/12; BGH, Beschluss vom 10.02.2015, 5 StR 594/14; BGH, Urteil vom 23.01.2020, 3 StR 433/19).
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