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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2456
BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13 (https://dejure.org/2014,2456)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 StR 393/13 (https://dejure.org/2014,2456)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13 (https://dejure.org/2014,2456)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Inbegriffsrüge

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 204
  • StV 2014, 518
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens …

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13
    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, das Gericht habe sich aufgrund des erfolgten Verständigungsvorschlags dem Angeklagten gegenüber in der Pflicht gesehen und daher keine schuldangemessene Strafe bestimmt, ist dies als möglicher Verstoß gegen § 46 StGB nur auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648 mwN).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 424/10

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (keine unvertretbare Milde; Prozessverhalten …

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13
    Dass das Urteil einem Verständigungsvorschlag der Strafkammer entsprach, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hatte, begründet für sich genommen keinen Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …

    Aus diesem Grund ist es auch für sich genommen nicht rechtsfehlerhaft, wenn ein Urteil einem früheren Verständigungsvorschlag, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hat, entspricht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10 -, Rn. 2; Urteil des 2. Strafsenats vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13 -, Rn. 2).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung …

    Dass ein Urteil einem Verständigungsvorschlag des Gerichts entspricht, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hat, begründet für sich gesehen keinen Rechtsfehler (BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13, NStZ-RR 2014, 204; vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10; vgl. auch BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169, …und vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, aaO).

    Allein der Umstand, dass sich die vom Gericht verhängte Strafe im Rahmen eines gescheiterten Verständigungsvorschlags hält, lässt auch nicht den Schluss zu, dass das Gericht nach Durchführung der Hauptverhandlung keine schuldangemessenen Strafen verhängt, sondern lediglich eine vorher gemachte Zusage eingehalten hat (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13, aaO).

  • BGH, 09.09.2024 - 2 StR 431/23

    Dolmetschereid (zwingend: Verzicht, Förmlichkeit, Protokoll; relativer …

    Allerdings beschränkt sich die Vortragspflicht dabei auf die Angabe der den Verfahrensmangel selbst enthaltenden Tatsachen, so dass die Darlegung des Beruhens zwar zweckmäßig sein kann, jedoch von besonderen Konstellationen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, NJW 2013, 1827, 1831;… Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN) grundsätzlich nicht notwendig ist (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 6;… Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, Rn. 21;… vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, Rn. 12 und vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, StV 2014, 518, 519;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 87;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 65;… MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl., § 344 Rn. 144; Sander, NStZ-RR 2007, 97, 99; aA Ventzke/Mosbacher, NStZ 2008, 262, 264).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung: …

    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54;… vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7;… vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
  • BGH, 12.03.2025 - 5 StR 576/24

    Verhängung der Strafe nach gescheitertem Verständigungsvorschlag (Geständnis; …

    Dagegen spricht in einem solchen Fall schon, dass eine Verständigung gerade nicht zustande gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13, NStZ-RR 2014, 204).
  • BayObLG, 13.08.2024 - 204 StRR 319/24

    Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …

    Allein aus dem Umstand, dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch durch den Angeklagten und seine Verteidiger zugestimmt hat, seinerseits die Berufung der Staatsanwaltschaft auf die Rechtsfolgen beschränkt hat und sich in seinem Schlussvortrag ebenso wie das Gericht sich in seinem Urteil im Rahmen des angedachten Verständigungsvorschlags gehalten haben, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht nach durchgeführter Hauptverhandlung keine schuldangemessene Strafe bestimmt, sondern lediglich eine vorher (konkludent) gemachte Zusage eingehalten hat (BGH, Urteile vom 14.07.2022 - 3 StR 455/21 -, juris Rn 29, und vom 22.01.2014 - 2 StR 393/13 -, juris Rn. 5).
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