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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.08.2017 | BGH, 24.05.2017

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44867
BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18 (https://dejure.org/2018,44867)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2018 - 3 StR 243/18 (https://dejure.org/2018,44867)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 (https://dejure.org/2018,44867)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 67 StGB
    Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe (Erleichterung des Zwecks der Maßregel; Umstände des Einzelfalles; Vollstreckungsreihenfolge; vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung; Sicherung des Therapieerfolgs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen vom Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 67 Abs 2 S 1 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB, § 67 Abs 5 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen vom Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1e StPO, § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 64 StGB, § 67f StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Anordnung des Vorwegvollzugs der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zum leichteren Erreichen des Zwecks der Maßregel (hier: Entziehungsanstalt)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2 S. 1-3
    Begründung der Anordnung des Vorwegvollzugs der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zum leichteren Erreichen des Zwecks der Maßregel (hier: Entziehungsanstalt)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Vorwegvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 208
  • StV 2019, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom …

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18
    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714 mwN).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; die Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge kann gerechtfertigt sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85, NStZ 1986, 140 mwN) oder wenn Gründe vorliegen, die zu der Annahme berechtigen, dass der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug wieder zunichtemachen könnte (BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 407/94, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7).
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 407/94

    Strafvollzug - Maßregelvollzug - Vorwegvollzug - Maßregelerfolg

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; die Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge kann gerechtfertigt sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85, NStZ 1986, 140 mwN) oder wenn Gründe vorliegen, die zu der Annahme berechtigen, dass der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug wieder zunichtemachen könnte (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 407/94, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7).
  • BayObLG, 17.04.2023 - 203 VAs 8/23

    Unterbrechung einer Maßregel zum Vollzug einer Freiheitsstrafe

    Rn. 6 3. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (…vgl. Senat, a.a.O. Rn. 27; ebenfalls BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 2 StR 362/21 -, juris Rn. 6 und BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 5 jeweils zu § 67 StGB).

    Die Vollstreckungsbehörde hat dabei die Persönlichkeit des Täters, die Länge der Freiheitsstrafe und der notwendigen Behandlung zu berücksichtigen (…vgl. Senat, a.a.O. Rn. 27; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 5 zu § 67 StGB).

    Befindet sich der Betroffene zum Zeitpunkt der Entscheidung der Staatsanwaltschaft allerdings bereits in der Therapie, hat die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung nach § 44b StVollstrO auch die Folgen eines Therapieabbruchs, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die Therapiewilligkeit des Betroffenen und die Erfolgsaussichten, zu bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 9 zu § 67 StGB).

    Eine von der Vollstreckungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen erzwungene Unterbrechung der bereits begonnenen Therapie birgt demgegenüber nicht nur die Gefahr, dass die bereits erfolgte Maßregelbehandlung durch einen Zwischenvollzug der widerrufenen Freiheitsstrafen, der nicht zugleich therapeutisch indiziert war, entwertet wird (vgl. dazu OLG Bamberg…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 1 VAs 16/18 -, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 9 zu § 67 StGB).

  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die …

    In Fällen, in denen nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs - wie hier - zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen müsste, kann entgegen der Regel des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB auf eine Entscheidung über einen Vorwegvollzug verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StV 2019, 271 und vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.).
  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 362/21

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung: Umstände des Einzelfalls, …

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209 mwN).

    In einem solchen Fall kann von der Entscheidung über den Vorwegvollzug abgesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2020 - 4 StR 170/20, NStZ-RR 2020, 209; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209).

  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 170/20

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung der Strafe)

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209 mwN).

    In einem solchen Fall kann von der Entscheidung über den Vorwegvollzug abgesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 12).

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (…BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 11, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 Rn. 9 und vom 18. September 2018 - 3 StR 329/18).

    Dem Senat ist es verwehrt, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst darüber zu befinden, weil die Entscheidung Wertungen und Beurteilungen erfordert, die dem Tatgericht vorbehalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 Rn. 11).

  • BGH, 03.04.2025 - 3 StR 497/24

    Bandenbetrug (modus operandi Falsche Polizeibeamte; Bandenbegriff); Abgrenzung …

    Der Senat kann die Dauer des Vorwegvollzugs nicht entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst berechnen, zum einen, weil die Entscheidung Wertungen und Beurteilungen erfordert, die dem Tatgericht vorbehalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209 mwN), und zum anderen, da das Landgericht die notwendige Therapiedauer nicht angegeben hat.
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von …

    Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 326/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßregel; Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe

    Insbesondere hat die Anordnung des Vorwegvollzugs nicht zu einer Herausnahme des Angeklagten aus einem bereits begonnenen Maßregelvollzug geführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209), denn ausweislich der angegriffenen Entscheidung hat sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch in Strafhaft befunden.
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   BGH, 02.08.2017 - 4 StR 261/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31089
BGH, 02.08.2017 - 4 StR 261/17 (https://dejure.org/2017,31089)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2017 - 4 StR 261/17 (https://dejure.org/2017,31089)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2017 - 4 StR 261/17 (https://dejure.org/2017,31089)
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  • Doctrine

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    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

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    Vollstreckungsreihenfolge: Nichtanordnung des Vorwegvollzugs einer hohen Gesamtfreiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 2 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
    Vollstreckungsreihenfolge: Nichtanordnung des Vorwegvollzugs einer hohen Gesamtfreiheitsstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Nichtanordnung eines Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • ra.de
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    StGB § 55 Abs. 2 ; StGB § 67 Abs. 2 S. 2
    Aufrechterhaltung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Nichtanordnung eines Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckungsreihenfolge: Nichtanordnung des Vorwegvollzugs einer hohen Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der …

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - 4 StR 261/17
    Es hat deshalb zutreffend die im Urteil des Amtsgerichts Herne vom 31. August 2015 angeordnete Maßregel nach § 55 Abs. 2 StGB aufrechterhalten, weil die jetzt abgeurteilten Taten vor dieser Verurteilung des Angeklagten begangen wurden (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. mwN).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); …

    Dadurch wird, dem Grundsatz des § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO entsprechend, auch in diesen Fällen die Unterbringung grundsätzlich vor der in einem anderen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe vollzogen und eine - gegebenenfalls den Therapieerfolg gefährdende - Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug vermieden (vgl. zu dieser Zielsetzung in anderem Zusammenhang BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die …

    In Fällen, in denen nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs - wie hier - zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen müsste, kann entgegen der Regel des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB auf eine Entscheidung über einen Vorwegvollzug verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StV 2019, 271 und vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17

    Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und …

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen muss und dies zur Folge hat, dass der Zweck der Maßregel gefährdet und nicht, wie es § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB voraussetzt, leichter erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. in einer nicht tragenden Erwägung).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22770
BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17 (https://dejure.org/2017,22770)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2017 - 2 StR 144/17 (https://dejure.org/2017,22770)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 2 StR 144/17 (https://dejure.org/2017,22770)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Unwirksame Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung einer Maßregel (enger …

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
    Nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist dieser Teil der Gesamtfreiheitsstrafe so zu bemessen, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ-RR 2009, 172).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit); …

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
    Da sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von dem Angeklagten seit dem 10. Mai 2016 erlittene Untersuchungshaft zwischenzeitlich erledigt hat, bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum, so dass die Anordnung entfallen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58 mwN).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit); …

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
    Demgegenüber ist die Anknüpfung an den Halbstrafenzeitpunkt zwingend (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, NStZ-RR 2013, 54).
  • BGH, 14.02.2012 - 2 StR 501/11

    Anrechnung erlittener Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der …

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 2 StR 144/17
    Dies ist nicht angezeigt, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf die nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafe anzurechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 2 StR 501/11).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 510/18

    Dauer des Vorwegvollzuges (keine Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft …

    "Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass dieser Teil nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB so zu bemessen ist, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 StR 144/17, Rn. 3).
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