Rechtsprechung
| BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO
Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines Beweisverwertungsverbots; Mitteilung der Verdachts- und Beweislage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsverfahren: Anforderungen an einer Verfahrensrüge wegen eines Beweisverwertungsverbots
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 344 Abs 2 S 2 StPO
Revisionsverfahren: Anforderungen an einer Verfahrensrüge wegen eines Beweisverwertungsverbots - IWW
- Wolters Kluwer
Darstellen der auf einem gemeinsamen Entschluss beruhenden Tathandlungen als ein schwerer Bandendiebstahl angesichts des unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der Diebestouren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 244a Abs. 1
Darstellen der auf einem gemeinsamen Entschluss beruhenden Tathandlungen als ein schwerer Bandendiebstahl angesichts des unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der Diebestouren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beweisverwertungsverbot in der Revision
Verfahrensgang
- LG Dresden, 11.10.2019 - 423 Js 38026/18
- BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 64
- StV 2021, 802 (Ls.)
- JR 2021, 231
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20
Eine von den Beschwerdeführern behauptete unzulässige "Totalüberwachung' liegt hier aber auch in der Sache fern (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 102 ff.). - BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20
Ohne Kenntnis des Inhalts dieser Unterlagen kann der Senat indes nicht prüfen, ob es sich bei den betreffenden Observationen um Maßnahmen nach § 163f Abs. 1 StPO handelte, für die es gemäß § 163f Abs. 3 Satz 1 StPO grundsätzlich einer richterlichen Anordnung bedarf, oder jeweils um eine nicht unter dem Richtervorbehalt stehende kurzfristige Observation (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 Rn. 50 (zu § 163f StPO aF);… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 163f Rn. 1). - BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20
Angesichts des unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der auf einem gemeinsamen Entschluss beruhenden Tathandlungen stellen sich die Fälle 41 bis 44 sowie die Fälle 62 und 63 rechtlich jeweils als ein schwerer Bandendiebstahl dar (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275). - BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen; Prüfung des Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20
Denn erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots umfassend beurteilen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 12 mwN).
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20
Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den …
d) Der Einhaltung des Grundsatzes der Aktenvollständigkeit kommt schließlich auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil Mängel in der Aktenführung ‒ je nach Lage des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 ‒ 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173) ‒ für das weitere Verfahren nicht nur zeitliche Verzögerungen bedingen können, sondern auch die freibeweisliche Rekonstruktion des Beweisergebnisses zum Zeitpunkt der Anordnung einer unter Richtervorbehalt stehenden Zwangsmaßnahme im Beschwerde- oder Tatsachenverfahren vereiteln können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 ‒ 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1 ff; ferner BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 ‒ 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117, vom 18. Juni 2009 ‒ 3 StR 89/09, BeckRS 2009, 20293, vom 8. Februar 2018 ‒ 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811 und etwa ‒ jüngst ‒ BGH, Beschluss vom 29. September 2020 ‒ 5 StR 123/20, BeckRS 2020, 28648, Rn. 11).d) Der Einhaltung des Grundsatzes der Aktenvollständigkeit kommt schließlich auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil Mängel in der Aktenführung ‒ je nach Lage des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 ‒ 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173) ‒ für das weitere Verfahren nicht nur zeitliche Verzögerungen bedingen können, sondern auch die freibeweisliche Rekonstruktion des Beweisergebnisses zum Zeitpunkt der Anordnung einer unter Richtervorbehalt stehenden Zwangsmaßnahme im Beschwerde- oder Tatsachenverfahren vereiteln können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 ‒ 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1 ff; ferner BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 ‒ 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117, vom 18. Juni 2009 ‒ 3 StR 89/09, BeckRS 2009, 20293, vom 8. Februar 2018 ‒ 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811 und etwa ‒ jüngst ‒ BGH, Beschluss vom 29. September 2020 ‒ 5 StR 123/20, BeckRS 2020, 28648, Rn. 11).
- BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21
Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des …
Zwar ist der Beschwerdeführer gemäß § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gehalten, im Rahmen der zur Beanstandung des Verwerfungsurteils erforderlichen Verfahrensrüge (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 09.10.2020 - 202 StRR 94/20 bei juris; 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 = BayObLGSt 1996, 90 = NStZ-RR 1997, 182 = VersR 1997, 987;… Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 74 Rn. 48b;… KK-OWiG/Senge 5. Aufl. § 74 Rn. 56, jew. m.w.N.) die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau wiederzugeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Begründungsschrift beurteilen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (…st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 28.02.2019 - 1 StR 604/17 = StV 2019, 808 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Ungeeignetheit 26 = StraFo 2019, 243; 27.09.2018 - 4 StR 135/18 = NStZ-RR 2019, 26; 20.09.2018 - 3 StR 195/18 = NStZ-RR 2019, 190; Beschluss vom 01.12.2020 - 4 StR 519/19 = NStZ-RR 2021, 116 = Blutalkohol 58, 159 (2021); 29.09.2020 - 5 StR 123/20 = JR 2021, 231; 13.05.2020 - 4 StR 533/19 = medstra 2021, 42 = NStZ 2021, 178; 17.07.2019 - 5 StR 195/19, bei juris; 09.08.2016 - 1 StR 334/16 = NStZ 2017, 299 = StraFo 2017, 24 = StV 2017, 791; 19.05.2015 - 1 StR 128/15 = BGHSt 60, 238 = NStZ 2015, 541 = StraFo 2015, 381 = StV 2016, 78 = JR 2016, 78;… 11.03.2014 - 1 StR 711/13 = NStZ 2014, 532 = BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 29 = StV 2015, 87). - KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen
Rn. 35 a) Für eine zulässige Verfahrensrüge müssen die den Mangel begründenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20 - und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 - beide juris und m.w.N.;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 344 Rn. 21).
- BayObLG, 13.09.2021 - 202 StRR 105/21
Anforderungen an Rüge eines strafprozessualen Verwertungsverbots wegen …
Hiernach ist der Beschwerdeführer gehalten, die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau wiederzugeben, dass das Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift beurteilen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (…st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 28.02.2019 - 1 StR 604/17 = StV 2019, 808 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Ungeeignetheit 26 = StraFo 2019, 243; 27.09.2018 - 4 StR 135/18 = NStZ-RR 2019, 26; 20.09.2018 - 3 StR 195/18 = NStZ-RR 2019, 190; Beschluss vom 01.12.2020 - 4 StR 519/19 = NStZ-RR 2021, 116 = Blutalkohol 58, 159 (2021); 29.09.2020 - 5 StR 123/20 = JR 2021, 231; 13.05.2020 - 4 StR 533/19 = medstra 2021, 42 = NStZ 2021, 178; 17.07.2019 - 5 StR 195/19, bei juris; 09.08.2016 - 1 StR 334/16 = NStZ 2017, 299 = StraFo 2017, 24 = StV 2017, 791; 19.05.2015 - 1 StR 128/15 = BGHSt 60, 238 = NStZ 2015, 541 = StraFo 2015, 381 = StV 2016, 78 = JR 2016, 78;… 11.03.2014 - 1 StR 711/13 = NStZ 2014, 532 = BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 29 = StV 2015, 87; BayObLG, Beschluss vom 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21, bei juris). - BGH, 06.05.2026 - 5 StR 662/25
Verwerfungen der Revisionen der Generalstaatsanwaltschft gegen Freispruch der …
Es muss daher gewährleistet sein, dass das Revisionsgericht seiner Entscheidung alle relevanten Verfahrenstatsachen vollständig und ungeschmälert durch etwaige Wertungen des Tatgerichts zugrunde legen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20, NStZ 2022, 64; Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 320). - OLG Karlsruhe, 31.07.2026 - 2 ORs 350 SRs 280/26
Beweisverwertungsverbot wegen Nichtbeachtung der Schriftform bei Anordnung …
Rn. 3 1. Soweit im Rahmen der Ausführungen zur Sachrüge vorgetragen wurde, "aufgrund der rechtswidrigen Observierung liegen keine Erkenntnisse vor, die für die Verurteilung herangezogen werden dürfen" (RB v. 21.9.2025 S. 2 [unter 5.], wird der Sache nach ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht, das mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH StV 2016, 771; JR 2021, 231). - BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht …
Demnach sind die Verfahrenstatsachen so vollständig, genau und aus sich heraus verständlich darzulegen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler gegeben wäre, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (st.Rspr., vgl. etwa BGH; Beschluss vom 25.11.2021 - 4 StR 103/21 bei juris; 01.12.2020 - 4 StR 519/19 = NStZ-RR 2021, 116 = Blutalkohol 58 [2021], 159; 29.09.2020 - 5 StR 123/20 = JR 2021, 231 = NStZ 2022, 64; 13.05.2020 - 4 StR 533/19 = medstra 2021, 42 = NStZ 2021, 178 u. 17.07.2019 - 5 StR 195/19 bei juris). - OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
Verfahrensrüge wegen Nichtzugänglichmachung des Beschilderungsplans bei …
Rn. 14 b. Für eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Verfahrensrüge müssen die den Mangel begründenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein auf Grund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (…vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.01.2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 -, juris Rn. 5; BGH, Beschl. v. 29.09.2020 - 5 StR 123/20 -, juris Rn.11). - BGH, 27.08.2025 - 6 StR 33/25
Verfahrensrüge (Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen), …
Denn über das Bestehen eines Beweisverwertungsverbots ist regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte sowie der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGH…, Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, Rn. 9; Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20, NStZ 2022, 64;… vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18, BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Verwertungsverbot 12 mwN;… vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809 Rn. 17). - BGH, 21.05.2025 - 4 StR 95/25
Verwerfung einer Revision als unbegründet (unzureichender Vortrag zu …
Rn. 1 Das Rügevorbringen zur beanstandeten Verwertung von EncroChat-Daten im Urteil (§ 261 StPO) entspricht auch deshalb nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil die in der Hauptverhandlung hierzu gestellten Anträge und Beschlüsse nicht vollständig mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20 Rn. 11; vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18, NStZ-RR 2019, 157, 158;… vom 11. September 2007 - 1 StR 273/07 Rn. 13; jew. mwN). - BGH, 02.03.2023 - 2 StR 346/22
Schwerer Bandendiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung; Einheitlich …
- BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 37/21
Auslösung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO
- KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 335/21
Darlegungsanforderungen bei Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
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Rechtsprechung
| BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 247 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 176 GVG
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (Umgestaltung der Sitzordnung; Verbringung des Angeklagten in den Zuschauerraum; Anforderungen an die Revisionsbegründung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeit durch Anordnung der Änderung der Sitzordnung im Sitzungssaal
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 338 Nr 8 StPO, § 176 GVG
Strafverfahren: Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeit durch Anordnung der Änderung der Sitzordnung im Sitzungssaal - IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Anordnung der Verbringung des Angeklagten in den Zuschauerraum für die Dauer der Vernehmung der Nebenklägerinnen
- rechtsportal.de
StPO § 247 S. 1; StPO § 338 Nr. 5
Gerichtliche Anordnung der Verbringung des Angeklagten in den Zuschauerraum für die Dauer der Vernehmung der Nebenklägerinnen - datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeit durch Anordnung der Änderung der Sitzordnung im Sitzungssaal
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Sitzordnung in der Hauptverhandlung - Anforderungen an die Verfahrensrüge
Verfahrensgang
- LG Detmold, 03.08.2020 - 22 Js 428/20
- LG Detmold, 03.08.2020 - 23 KLs 15/20
- BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 761
- StV 2021, 802 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Für die Vortragspflicht des Revisionsführers bedeutet dies, dass er auch die Tatsachen vorzubringen hat, aus denen sich ein konkreter Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung bedeutsamen Punkt ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, NJW 2005, 300, 303; Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135 f. mwN;… siehe auch Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, NStZ 2014, 347 Rn. 18).Dass tatsächlich bestimmte und möglicherweise entscheidungserhebliche Umstände infolge der von der Strafkammer bestimmten Sitzordnung nicht zur Sprache gekommen sind, zeigt die Revision nicht auf (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135 (zur selektiven Beiziehung von Spurenakten)).
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Für die Vortragspflicht des Revisionsführers bedeutet dies, dass er auch die Tatsachen vorzubringen hat, aus denen sich ein konkreter Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung bedeutsamen Punkt ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, NJW 2005, 300, 303; Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135 f. mwN;… siehe auch Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, NStZ 2014, 347 Rn. 18). - BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Für die Vortragspflicht des Revisionsführers bedeutet dies, dass er auch die Tatsachen vorzubringen hat, aus denen sich ein konkreter Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung bedeutsamen Punkt ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, NJW 2005, 300, 303; Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135 f. mwN; siehe auch Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, NStZ 2014, 347 Rn. 18).
- BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
b) Es kann dahinstehen, ob - wie der Generalbundesanwalt meint - die Rüge, das Landgericht habe bei der Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Gutachtens zur Aussagetüchtigkeit der Zeugin M. und zur Glaubhaftigkeit ihrer Angaben gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 StPO verstoßen, schon deshalb unzulässig ist, weil zu einer Einwilligung der Zeugin in eine Exploration nichts vorgetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04). - BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19
Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Die Rüge ist aber jedenfalls deshalb nicht zulässig erhoben, weil das in der Antragsbegründung in Bezug genommene und für den Revisionsvortrag wesentliche Protokoll der polizeilichen Vernehmung der Zeugin M. nicht vorgelegt worden ist, obwohl dies nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19 Rn. 7 mwN). - BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei fehlender frontaler Sicht des …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Dies setzt aber voraus, dass bei dieser nur auf grobe Ermessensfehler hin überprüfbaren Anordnung die Rechtsposition des Angeklagten oder seines Verteidigers grundlegend verkannt und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten tatsächlich entscheidungserheblich eingeschränkt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 228/18, NStZ 2019, 297 Rn. 4 mwN;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 338 Rn. 59). - BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14
Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Vielmehr ist es je nach Fallgestaltung regelmäßig möglich, dem Sachverständigen auf anderem Wege die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2014 ? 3 StR 208/14, NStZ-RR 2015, 17 f. mwN; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 ? 4 StR 531/16). - BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16
Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Vielmehr ist es je nach Fallgestaltung regelmäßig möglich, dem Sachverständigen auf anderem Wege die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2014 ? 3 StR 208/14, NStZ-RR 2015, 17 f. mwN; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 ? 4 StR 531/16). - BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04
Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
b) Es kann dahinstehen, ob - wie der Generalbundesanwalt meint - die Rüge, das Landgericht habe bei der Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Gutachtens zur Aussagetüchtigkeit der Zeugin M. und zur Glaubhaftigkeit ihrer Angaben gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 StPO verstoßen, schon deshalb unzulässig ist, weil zu einer Einwilligung der Zeugin in eine Exploration nichts vorgetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04). - BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in …
Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20
Auch dieser Antrag enthält keine bestimmte Behauptung einer konkreten Beweistatsache (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. April 1999 ? 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684;… Trüg/Habetha in: MünchKomm-StPO, § 244 Rn. 111 mwN) und ist daher kein nach § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO zu beurteilender Beweisantrag.
- BGH, 12.01.2024 - 1 StR 411/23
Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines aussagepsychologischen …
Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 und vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04) einen Sachvortrag zur Einwilligung der zu begutachtenden Person in die Untersuchung für erforderlich gehalten hat, hält er hieran jedenfalls für die Fälle, in denen das Tatgericht den Antrag auf Begutachtung wegen eigener Sachkunde abgelehnt hat, aus den Gründen der Beschlüsse des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2014 (…3 StR 208/14 Rn. 4) und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2021 (4 StR 517/20 Rn. 6) nicht fest. - BGH, 28.06.2023 - 4 StR 212/22
BGH verwirft Staatsanwaltschaftsrevision gegen Teilfreispruch vom Vorwurf des …
Auch hierdurch bleibt sie hinter den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zurück, denn diese gebieten regelmäßig, dass Vernehmungsprotokolle, welche in der Revisionsbegründung in Bezug genommen werden, vollständig vorgelegt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Januar 2023 - 5 StR 298/22; Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 StR 517/20 Rn. 6, jew. mwN). - BayObLG, 23.06.2025 - 203 StRR 234/25
Angeklagter im Zuschauerraum ist nicht abwesend
Auch ein Sitzen im Zuschauerbereich macht den Angeklagten nicht abwesend (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 StR 517/20 -, juris zu einer dem Angeklagten vom Vorsitzenden zugewiesenen Sitzposition im Zuhörerraum).
- LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24
Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …
Der Sachverständige kann ggf. durch das Studium der Akten und seine Beobachtungen in der Hauptverhandlung ausreichende Anknüpfungstatsachen ermitteln und auf deren Basis zumindest eine Wahrscheinlichkeitsaussage treffen (BGH, Urteil v. 03.06.1982 - 1 StR 184/82, NStZ 1982, 432; BGH, Beschluss v. 28.10.2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346 (347); BGH, Beschluss v. 16.02.2021 - 4 StR 517/20, NStZ 2021, 761, Rz. 6; Miebach, NStZ-RR 2018, 36 (37)). - BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht …
Dem wird die Revisionsbegründung aber schon deshalb nicht gerecht, weil in dem Beweisantrag mehrfach auf verschiedene Aktenstellen Bezug genommen wird, die Revision jedoch diese weder vorlegt noch inhaltlich mitteilt (vgl. zu diesem Erfordernis nur BGH, Beschluss vom 25.11.2021 - 4 StR 103/21; 11.05.2021 - 5 StR 110/21; 07.04.2021 - 6 StR 92/21, sämtliche bei juris; 16.02.2021 - 4 StR 517/20 = NStZ 2021, 761; 09.01.2020 - 5 StR 587/19; 03.07.2019 - 4 StR 459/18, jeweils bei juris; 09.04.2019 - 4 StR 38/19 = NStZ 2020, 758 und 02.12.2015 - 4 StR 423/15 bei juris). - BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23
Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur …
Allein die unter Sachverständigenbeweis gestellte Behauptung, dass die Zugehörigkeit zu einem WhatsApp-Gruppenchat kein Verhalten des Angeklagten nachweise, darstelle oder voraussetze, ersetzt die bestimmte Behauptung einer konkreten Beweistatsache mangels Bezugs zum Tatvorwurf ebenfalls nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16.02.2021, 4 StR 517/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 7). - LG München I, 10.03.2026 - 22 NBs 117 Js 157136/25
Einspruchsverwerfung, Hauptverhandlung, ordnungsgemäße Ladung, Beweiswürdigung, …
Auch ein Sitzen im Zuschauerbereich macht den Angeklagten nicht abwesend (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 StR 517/20 -, juris zu einer dem Angeklagten vom Vorsitzenden zugewiesenen Sitzposition im Zuhörerraum).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln an der Einhaltung der Einlegungsfrist und unrichtiger Angaben in der Revisionsschrift
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 341 Abs 1 StPO
Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln an der Einhaltung der Einlegungsfrist und unrichtiger Angaben in der Revisionsschrift - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kinden wegen Einhaltung der Revisionsfrist
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Verwerfung eines Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kinden wegen Einhaltung der Revisionsfrist
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 23.07.2020 - 436 Js 53120/19
- BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 802 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.10.2017 - 5 StR 377/17
Verwerfung des Antrags zur Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771).Rn. 9 3. Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig und war zu verwerfen, weil die Revision als rechtzeitig eingelegt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 mwN).
- BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771). - BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter; …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 9 3. Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig und war zu verwerfen, weil die Revision als rechtzeitig eingelegt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 mwN).
- BGH, 02.10.2008 - 3 StR 415/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtzeitigkeit der Revisionseinlegung …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Dem steht die fehlerhafte Bezeichnung des zuständigen Gerichts (Amts- statt Landgericht Leipzig) und eines unzutreffenden, jedoch dem (Ermittlungs-)Verfahren zuzuordnenden Aktenzeichens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 415/08; vom 4. November 2010 - 1 StR 326/10). - BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95
Frist - Fristversäumnis - Fristablauf - Zweifel - Revision - Revisionseinlegung
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771). - BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung des Revisionsgerichts
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771). - BGH, 19.05.1999 - 3 StR 200/99
Fristeinhaltung bei Einlegung eines Rechtsmittelschriftsatzes, dessen Betreff und …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Dem steht die fehlerhafte Bezeichnung des zuständigen Gerichts (Amts- statt Landgericht Leipzig) und eines unzutreffenden, jedoch dem (Ermittlungs-)Verfahren zuzuordnenden Aktenzeichens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 415/08; vom 4. November 2010 - 1 StR 326/10). - BGH, 04.11.2010 - 1 StR 326/10
Verfahrenseinstellung im Sicherungsverfahren; Unterbringung des Beschuldigten in …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Dem steht die fehlerhafte Bezeichnung des zuständigen Gerichts (Amts- statt Landgericht Leipzig) und eines unzutreffenden, jedoch dem (Ermittlungs-)Verfahren zuzuordnenden Aktenzeichens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 415/08; vom 4. November 2010 - 1 StR 326/10).
- BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
Revisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten …
Damit ist das Gericht in seiner Gesamtheit gemeint, da die Regelungen nur auf den Eingang bei dem "Gericht" abheben und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung eines Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99, wistra 1999, 346) oder bei der zuständigen Strafkammer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 575/20). - BGH, 21.03.2024 - 3 StR 463/23
Einziehung (notwendige Feststellungen zum Verbleib sichergestellter Tatbeute); …
In einem solchen Fall ist Raum für eine Wiedereinsetzung und kann - anders als in dem Fall, dass der Schriftsatz eingegangen ist und nur nicht behebbare Zweifel ob der rechtzeitigen Einreichung bestehen (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 575/20, juris Rn. 7;… vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1) - ein fristgemäßer Eingang nicht zugunsten des Angeklagten unterstellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, NStZ 1999, 372 f.;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 341 Rn. 21 a.E.). - OLG Saarbrücken, 07.11.2024 - 1 Ss 33/24
Beweiswürdigung, isolierte Wiedergabe von Zeugenaussagen
Die Revisionseinlegung erweist sich dennoch deshalb als zulässig, weil die innerhalb der Frist des § 341 Abs. 1 StPO erfolgte Weiterleitung der von dem Angeklagten selbst unterschriebenen Niederschrift an das zuständige Gericht zu einer rechtzeitigen schriftlichen Revisionseinlegung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 575/20 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., Einl. Rn. 133 m.w.N.).
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