Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1984 - 2 StR 170/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Gerichtsbeschlusses über einen Ausschluß der Öffentlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 499
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.01.2021 - 2 StR 188/20
Absolute Revisionsgründe (Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des …
Damit liegt ein durchgreifender Verfahrensverstoß nach § 338 Nr. 6 StPO vor (BGH, Beschluss vom 29. Juni 1984 - 2 StR 170/84, StV 1984, 499; Beschluss vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 585/98, NStZ 1999, 371).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.10.1984 - 1 StE 1/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 06.03.1984 - 1 StE 1/84
- OLG Frankfurt, 19.10.1984 - 1 StE 1/84
Papierfundstellen
- StV 1984, 499
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.10.1995 - 3 StR 324/94
Grundsatz des gesetzlichen Richters in Fällen nacheinader eingehender und …
In Fällen, in denen Ablehnungsgesuche gegen mehrere erkennende Richter gleichzeitig eingereicht und auf den gleichen Grund gestützt werden, hält die überwiegende Meinung eine einheitliche Entscheidung für geboten (OLG Frankfurt StV 1984, 499; OLG Hamburg MDR 84, 512; LG Münster NStZ 84, 472 m. abl.
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 11.08.1983 - 4 Ws 401/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 53
Papierfundstellen
- StV 1984, 499
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.02.2014 - StB 8/13
Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf …
Nicht erfasst sind allein solche Tatsachen, die er als Privatperson oder nur anlässlich seiner Berufsausübung in Erfahrung gebracht hat (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141; OLG Bamberg, Beschluss vom 11. August 1983 - 4 Ws 401/83, StV 1984, 499, 500). - OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
Rechtshilfeersuchen der Russischen Förderation auf Herausgabe von Bankunterlagen.
Die Entscheidung darüber, was dem Geheimnisschutz unterliegt, ist eine Rechtsfrage (vgl. OLG Bamberg, StV 84, 499,500; SchlHOLG, SchlHA 82, 111).
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