Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung einer Erbausschüttung an seine Mandantin - Aussetzung von Mandantengeldern gegenüber einem drohenden Zugriff von Gläubiger eines Rechtsanwalts als Treuebruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 273
- NStZ 1986, 361
- StV 1986, 204
- AnwBl 1986, 104
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15
Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben
Maßgebend für die Abgrenzung sind Inhalt und Umfang der Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen bei sachgerechter Auslegung ergibt (BGH, Urteile vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85, NStZ 1986, 361, 362;… vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 544/90, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 17;… Beschluss vom 11. August 1993 - 2 StR 309/93, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 22). - BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01
Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung
Sie unterscheidet sich nicht von sonstigen Herausgabe- und Erstattungspflichten (dazu BGH NStZ 1986, 361; wistra 1991, 138;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19, 35, 40). - BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines …
Allgemeine schuldrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus Austauschverhältnissen, reichen nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn sich hieraus Rücksichtnahme- oder Sorgfaltspflichten ergeben (BGH, Urteile vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85 - NStZ 1986, 361, 362; vom 22. Januar 1988 - 2 StR 133/87 - NJW 1988, 2483, 2485; vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 544/90 - NJW 1991, 1069; Beschlüsse vom 11. August 1993 - 2 StR 309/93 - NStZ 1994, 35 und vom 3. August 2005 - 2 StR 202/05 - NStZ 2006, 38, 39;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 266, Rn. 23;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 266, Rn. 36 m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
Ein grundsätzliches oder allgemeines Treueverhältnis genügt nicht, da ein solches (zugleich) Pflichten enthalten kann, die rein schuldrechtlicher Natur sind (BGH NJW 2002, 2801; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 88, 227; BGH NStZ 1986, 361; BayObLG …Für die Frage, ob es sich um eine einfache schuldrechtliche Verpflichtung oder um eine strafbewehrte Treuepflicht handelt, sind Inhalt und Umfang der Treueabrede, so wie sie sich aus den Vertragsbeziehungen und deren Auslegung nach Treu und Glauben ergeben, entscheidend (BGH NJW 2002, 2801; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 91, 265; BGH wistra 88, 227; BGH NStZ 86, 361).
- BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97
Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß derartige Vertragsbeziehungen ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85 - NStZ 1986, 361; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 - wistra 1991, 218 m.w.N.). - BGH, 05.03.2013 - 3 StR 438/12
Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts bei fehlender …
Maßgebend für die Abgrenzung sind insoweit Inhalt und Umfang der Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen bei sachgerechter Auslegung ergibt (BGH, Urteile vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85, NStZ 1986, 361, 362;… vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 544/90, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 17;… Beschluss vom 11. August 1993 - 2 StR 309/93, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 22). - BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96
Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen …
Dies mag indessen nach dem Zusammenhang der Ausführungen des Berufungsgerichts schon dem Hinweis darauf zu entnehmen sein, daß die Kläger ihre Verteidiger in der Schutzschrift vom 3. Februar 1987 - letztlich erfolgreich - vortragen ließen, der Anklagevorwurf der Untreue (§ 266 StGB) sei gemessen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1985 - 2 StR 383/85 - NStZ 1986, 361) bereits unschlüssig. - KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang …
Von dieser Rechtsprechung abweichend soll zwar nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1985 (NStZ 1986, 361; kritisch OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83 f) der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, für einen Mandanten empfangenes Geld rechtzeitig herauszugeben, nur als zivilrechtlicher Vertragsbruch und nicht als Verletzung einer spezifischen Untreuepflicht im Sinne des § 266 StGB zu qualifizieren sein. - BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94
Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch
Vertragliche Beziehungen, die sich insgesamt als Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB darstellen, wie sie zwischen dem Angeklagten als Vorstand und der A.-AG bestanden, können Verpflichtungen enthalten, deren Einhaltung nicht vom Untreuetatbestand geschützt ist (vgl. BGH NStZ 1986, 361). - BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90
Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse …
Zwischen der Vermögensbetreuungspflicht und dem Handeln des Täters muß weiter ein innerer Zusammenhang bestehen (…vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1; BGH StV 86, 204). - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
Treubruchstatbestand der Untreue
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90
Straftaten gegen das Vermögen: Untreue
- OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 1 Ws 120/97
Kein Treubruchtatbestand bei nicht weitergeleiteten Fremdgeldern des …
- BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den …
- OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
Bestimmungsgemäßer Umgang mit Fremdgeldern auf Rechtsanwaltskonto mit nicht …
- BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87
Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG
- BGH, 16.12.1987 - 3 StR 497/87
Mißbrauchstatbestand bei Untreue nur bei Überschreitung des rechtlichen "Dürfens" …
- BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86
Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als …
- BGH, 30.10.1990 - 1 StR 544/90
Wertung des Verschweigens und der Einbehaltung einer erlangten Provisionszahlung …
- OLG Hamm, 20.01.2000 - 2 Ss 1293/99
Untreue des Rechtsanwalts
- BGH, 21.10.1997 - 1 StR 605/97
Pflicht zur Abführung der vereinnahmten Provisionen - Verletzung der Treuepflicht …
- OLG Karlsruhe, 30.08.1989 - 1 Ws 60/89
- BGH, 23.04.1991 - 1 StR 734/90
Untreue des Treuhänders durch Nichtvorlage von für den geltend gemachten …
- OLG Köln, 21.12.2023 - 18 U 76/22
Schadensersatzansprüche der Handwerkskammer wegen des pflichtwidrigen …
- OLG Hamm, 12.02.2004 - 3 Ss 25/04
Strafzumessung; Verfahrensverzögerung; Strafmilderung
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
MRK Art. 6 Abs. 3 lit. c
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2097 (Ls.)
- MDR 1985, 608
- NStZ 1985, 370
- StV 1986, 204
- Rpfleger 1985, 329
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EKMR, 06.05.1982 - 9365/81
X. c. REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84
"Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK stellt den Verurteilten endgültig von den staatlichen Auslagen für einen Pflichtverteidiger frei, wenn er zum Entstehungszeitpunkt der Kosten mittellos war (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 21.4.1982, NStZ 1982, 339 , unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 6.5.1982 - Nr. 9365/81 und 9394/81, besprochen in EuGRZ 1983, 422, 423).«. - OLG Düsseldorf, 21.04.1982 - VI 3/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84
"Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK stellt den Verurteilten endgültig von den staatlichen Auslagen für einen Pflichtverteidiger frei, wenn er zum Entstehungszeitpunkt der Kosten mittellos war (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 21.4.1982, NStZ 1982, 339 , unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 6.5.1982 - Nr. 9365/81 und 9394/81, besprochen in EuGRZ 1983, 422, 423).«.
- BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 705/02
Auslagen für den beigeordneten Pflichtverteidiger als Kosten des Verfahrens
Ob der gegenteiligen Meinung (OLG Düsseldorf [5. Strafsenat] NStZ 1985, S. 370 ff.;… Schmidt, NJW 1974, S. 90) der Vorzug einzuräumen ist, hat nicht das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. - OLG Zweibrücken, 13.10.1989 - 1 Ws 417/89 Selbst bei gegenteiliger Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 370 ) könnte im vorl. Fall eine endgültige Befreiung des Verurteilten von den Pflichtverteidigerkosten ohnehin nicht aus Art. 6 Abs. 3 c MenschRKonv abgeleitet werden.
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