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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.06.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98, 2 Ws 127/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8175
OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98, 2 Ws 127/98 (https://dejure.org/1998,8175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.1998 - 2 Ws 126/98, 2 Ws 127/98 (https://dejure.org/1998,8175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 1998 - 2 Ws 126/98, 2 Ws 127/98 (https://dejure.org/1998,8175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Ablehnung der Strafaussetzung, Anwendung auf Ersatzfreiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 23.12.1994 - 2 Ws 866/94

    Ersatzfreiheitsstrafe; Zwei-Drittel-Zeitpunkt; Anordnung der Vollstreckung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Er würde damit der - entgegen der Annahme des OLG Koblenz (NStZ 1995, 254) - in der obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegenden Auffassung beitreten (vgl. hierzu u.a. OLG Hamm, 3. Strafsenat, MDR 1977, 422; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1986, 262 sowie 5. Strafsenat NJW 1980, 250; OLG Köln, OLGSt _57 StGB Nr. 7; OLG Celle, JR 1977, 122; OLG Oldenburg, MDR 1988, 1071; OLG Bamberg, NStE Nr. 43 zu § 57 StGB; OLG München, NJW 1977, 309; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 146; OLG Stuttgart, MDR 1986, 1043 sowie Die Justiz 1978, 113, jeweils m.w.N.).

    Die insoweit ausgiebig vorgetragenen Argumente erscheinen dem Senat überzeugender als diejenigen der Gegenmeinung (vgl. insoweit den o.a. Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats sowie OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1977, 308; OLG Koblenz, NStZ 1995, 254 und 1987, 120; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 1071 und 1987, 782;… vgl. im übrigen zum Meinungsstand Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 57 Rdnr. 2 a ebenfalls m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 24.08.1988 - 2 Ws 330/88
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Er würde damit der - entgegen der Annahme des OLG Koblenz (NStZ 1995, 254) - in der obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegenden Auffassung beitreten (vgl. hierzu u.a. OLG Hamm, 3. Strafsenat, MDR 1977, 422; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1986, 262 sowie 5. Strafsenat NJW 1980, 250; OLG Köln, OLGSt _57 StGB Nr. 7; OLG Celle, JR 1977, 122; OLG Oldenburg, MDR 1988, 1071; OLG Bamberg, NStE Nr. 43 zu § 57 StGB; OLG München, NJW 1977, 309; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 146; OLG Stuttgart, MDR 1986, 1043 sowie Die Justiz 1978, 113, jeweils m.w.N.).

    Die insoweit ausgiebig vorgetragenen Argumente erscheinen dem Senat überzeugender als diejenigen der Gegenmeinung (vgl. insoweit den o.a. Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats sowie OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1977, 308; OLG Koblenz, NStZ 1995, 254 und 1987, 120; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 1071 und 1987, 782;… vgl. im übrigen zum Meinungsstand Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 57 Rdnr. 2 a ebenfalls m.w.N.).

  • OLG Hamm, 23.10.1997 - 1 Ws 337/97
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Im Hinblick auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft und den von ihr zitierten Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 23. Oktober 1997 (1 Ws 337/97 StV 1998, 151), wonach eine Entscheidung über die bedingte Entlassung nach § 57 StGB erst dann zu treffen ist, wenn über die Aussetzung der Vollstreckung aller Strafreste einschließlich der Restersatzfreiheitsstrafen entschieden werden kann, ist jedoch folgendes anzumerken:.
  • OLG Koblenz, 08.12.1986 - 1 Ws 821/86

    Anwendbarkeit; Ersatzfreiheitsstrafe; Aussetzung; Strafrest

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Die insoweit ausgiebig vorgetragenen Argumente erscheinen dem Senat überzeugender als diejenigen der Gegenmeinung (vgl. insoweit den o.a. Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats sowie OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1977, 308; OLG Koblenz, NStZ 1995, 254 und 1987, 120; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 1071 und 1987, 782;… vgl. im übrigen zum Meinungsstand Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 57 Rdnr. 2 a ebenfalls m.w.N.).
  • OLG München, 26.04.1976 - 1 Ws 522/76
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Er würde damit der - entgegen der Annahme des OLG Koblenz (NStZ 1995, 254) - in der obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegenden Auffassung beitreten (vgl. hierzu u.a. OLG Hamm, 3. Strafsenat, MDR 1977, 422; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1986, 262 sowie 5. Strafsenat NJW 1980, 250; OLG Köln, OLGSt _57 StGB Nr. 7; OLG Celle, JR 1977, 122; OLG Oldenburg, MDR 1988, 1071; OLG Bamberg, NStE Nr. 43 zu § 57 StGB; OLG München, NJW 1977, 309; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 146; OLG Stuttgart, MDR 1986, 1043 sowie Die Justiz 1978, 113, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1976 - 1 Ws 722/76
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Die insoweit ausgiebig vorgetragenen Argumente erscheinen dem Senat überzeugender als diejenigen der Gegenmeinung (vgl. insoweit den o.a. Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats sowie OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1977, 308; OLG Koblenz, NStZ 1995, 254 und 1987, 120; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 1071 und 1987, 782;… vgl. im übrigen zum Meinungsstand Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 57 Rdnr. 2 a ebenfalls m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.06.1986 - 4 Ws 178/86
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Er würde damit der - entgegen der Annahme des OLG Koblenz (NStZ 1995, 254) - in der obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegenden Auffassung beitreten (vgl. hierzu u.a. OLG Hamm, 3. Strafsenat, MDR 1977, 422; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1986, 262 sowie 5. Strafsenat NJW 1980, 250; OLG Köln, OLGSt _57 StGB Nr. 7; OLG Celle, JR 1977, 122; OLG Oldenburg, MDR 1988, 1071; OLG Bamberg, NStE Nr. 43 zu § 57 StGB; OLG München, NJW 1977, 309; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 146; OLG Stuttgart, MDR 1986, 1043 sowie Die Justiz 1978, 113, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1979 - 5 Ws 18/79
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
    Er würde damit der - entgegen der Annahme des OLG Koblenz (NStZ 1995, 254) - in der obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegenden Auffassung beitreten (vgl. hierzu u.a. OLG Hamm, 3. Strafsenat, MDR 1977, 422; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1986, 262 sowie 5. Strafsenat NJW 1980, 250; OLG Köln, OLGSt _57 StGB Nr. 7; OLG Celle, JR 1977, 122; OLG Oldenburg, MDR 1988, 1071; OLG Bamberg, NStE Nr. 43 zu § 57 StGB; OLG München, NJW 1977, 309; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 146; OLG Stuttgart, MDR 1986, 1043 sowie Die Justiz 1978, 113, jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 09.04.2008 - 5 K 471/07

    Anspruch des rechtsgeschäftlich beauftragten Prüfingenieurs auf Bezahlung …

    Rn. 10 Der Kläger erstellte in der Folgezeit ausweislich der Bauakte folgende an die Kläger über die Architekten ... und ... adressierte Prüfberichte P 127/98:.

    Rn. 12 Weiterhin erstellte der Kläger ausweislich der beigezogenen Bauakte folgende an die Kläger über die Architekten ... und ... adressierte Überwachungsberichte P 127/98:.

    Rn. 14 Mit der an die Kläger gerichteten Teilrechnung P 127/98 vom 21.06.1999 forderte der Kläger für seine bisherigen Bemühungen pauschal (18.965,52 DM + 3.034,48 DM MWSt =) 22.000 DM, die von den Klägern in zwei Raten zu je 11.000 DM am 14.07.

    Die Teilrechnung P 127/98 vom 21.06.1999 über insgesamt 22.000,00 DM sei von den Klägern anstandslos bezahlt worden, die Schlussrechnung vom 05.02.2004 jedoch nicht.

    Die Architekten haben sich "im Auftrag" der Beklagten an den Kläger gewandt und diesem auf dessen Angebot hin den Prüfauftrag im Auftrag der Beklagten erteilt, die sodann 22.000 DM Vorschuss gemäß der Teilrechnung P 127/98 an den Kläger bezahlt haben.

    Rn. 48 Vorliegend haben die Beteiligten ausweislich des Angebots vom 05.11.1998 und der Teilrechnung P 127/98 vom 21.06.1999 einen Rohbauwert von 1.570.000 DM sowie die Bauwerksklasse 3 vereinbart.

  • OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ws 152/01

    Ersatzfreiheitsstrafe; Vollstreckung; Strafausspruch; Bewährung; Aussetzung; …

    Unter Aufgabe dieser Rechtsprechung schließt sich der Senat nunmehr der von der überwiegenden Zahl der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm, 3. Strafsenat, MDR 1977, 422f. und 2. Strafsenat, wistra 1998, 274f.; OLG Celle, 1. Strafsenat, JR 1977, 121f. und 2. Strafsenat, StV 1999, 492f.;ThürOLG StV 1999, 491f.; OLG Bamberg StV 1999, 493; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 1999, 495; OLG Stuttgart MDR 1986, 1043f.; OLG Oldenburg MDR 1988, 1071; OLG Karlsruhe, 1. Strafsenat, Die Justiz 1979, 232 und 2. Strafsenat, Die Justiz 1978, 146ff.; OLG Jena NStZ 1999, 317ff., mit Anm. Seebode) vertretenen gegenteiligen Meinung an, wonach die Vollstreckung einer restlichen Ersatzfreiheitsstrafe nicht nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 3 Ws 348/00

    Ersatzfreiheitsstrafe, bedingte Entlassung, entsprechende Anwendung von § 57 StGB

    Anderer Ansicht ist neben dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm und einem Teil der Kommentarliteratur vor allem das Oberlandesgericht Koblenz (vgl. bereits MDR 1977, 423; NStZ 1995, 254; vgl. zum Meinungsstand im Übrigen auch die Nachweise bei OLG Hamm, StV 1999, 495).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9862
OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99 (https://dejure.org/1999,9862)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.06.1999 - 3 Ws 123/99 (https://dejure.org/1999,9862)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 3 Ws 123/99 (https://dejure.org/1999,9862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 125
  • StV 1999, 495
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im …

    Rn. 26 4. Unbeschadet dessen bleibt darauf hinzuweisen, dass die Beauftragung eines nichtärztlichen Psychologen für die Erstattung eines Prognosegutachtens im Vorfeld der gemäß § 67 d Abs. 2 StGB zu treffenden Entscheidung nicht schon generell von Verfassungs wegen ausscheidet (…vgl. auch Fischer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 454 Rn. 12e;… Schüler-Springorum, StV 1994, S. 255;… Pollähne, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, Buchstabe F Rn. 144;… Stöckel, in: KMR, Kommentar zur StPO, Stand: Oktober 2002, § 454 Rn. 30 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 454 Rn. 37; vgl. auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, S. 125, die keinen Vorrang des Psychiaters annehmen, ebenso - wenn auch in der Tendenz etwas zurückhaltender - Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 25. Aufl. 2001, § 454 Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Mit Beschluss vom 11.06.1999 (- 3 Ws 123/99 -, abgedruckt in: StV 1999, 495 f. = NStZ-RR 2000, 125 f. = Die Justiz 2000, 125 f.) hat der Senat die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mannheim vom 12.05.1999, mit welchem diese seine vorzeitige Entlassung abgelehnt hatte, als unbegründet verworfen, jedoch ausgesprochen, dass bei einer erneuten Antragstellung nach § 57 Abs. 1 StGB ein kriminalprognostisches Gutachten über den Verurteilten (§ 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO ) einzuholen sei, entweder durch Beauftragung des Anstaltspsychologen oder, sofern zeitnah erstellbar, durch einen psychiatrischen Sachverständigen.

    Diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass nach der Neufassung des § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO hierzu das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen ist, wenn das Gericht erwägt, die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren wegen einer Straftat der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art, namentlich - wie hier - eines Verbrechens gemäß § 57 StGB zur Bewährung auszusetzen (Senat, NStZ-RR 2000, 125 f.; zu dem Ausnahmefall, dass alle prognostischen Umstände zweifelsfrei die Bewertung zulassen, dass von Verurteilten keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2000, 156 f.; OLG Köln, StV 2000, 155 f.).

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11.06.1999 ausgeführt hat, ist bei der Gefährlichkeitsprognose dieses Verurteilten namentlich darauf abzustellen, ob dieser die Ursachen der Affekttat insbesondere die Trennung von seiner Ehefrau und deren Zuwendung zu einem anderen Mann, zwischenzeitlich überwunden hat, so dass eine Gefahr für diese Personen ohne unvertretbares Restrisiko ausgeschlossen werden kann (Senat, NStZ-RR 2000, 125 C; BVerfG, NJW 1998, 2202 ).

  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 4 Ws 124/05

    Prognosegutachten in Unterbringungssachen durch Psychologen - Berücksichtigung …

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur ist diese Norm bislang nahezu übereinstimmend dahin ausgelegt worden, daß nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden ist, welcher Sachverständige am ehesten geeignet ist, die in § 454 Abs. 2 S. 2 StPO gestellte Frage zu beantworten (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 125 f.;… KK-Fischer, StPO, 5. Auflage, § 454 Rdnr. 12 e;… KMR-Stöckel, StPO, 38. Lief., § 454 Rdnr. 30).
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der …

    Sie wird im Rahmen der Ausübung ihres Ermessens je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch berücksichtigen können und müssen, innerhalb welcher Frist ein Gutachten erstellt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 125 ).
  • OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18

    Erledigung; Aussetzung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Auswahl; …

    Sie wird im Rahmen der Ausübung ihres Ermessens je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch berücksichtigen können und müssen, innerhalb welcher Frist ein Gutachten erstellt werden kann (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 125, 126).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15

    Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Rn. 9 a) In der Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist für die - das Verfahren bei Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe regelnde - Vorschrift des § 454 Abs. 2 StPO, welche gemäß § 463 Abs. 4 Satz 4 StPO bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67 e StGB entsprechend gilt, weitgehend anerkannt, dass nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden ist, welcher Sachverständige (z.B. Psychiater oder Psychologe) am ehesten geeignet ist, die in § 454 Abs. 2 Satz 2 StPO gestellte Frage zu beantworten, ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 125 f.;… KK-StPO/Appl, StPO, 7. Aufl., § 454 Rn. 12 e;… LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 60;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 454 Rn. 37 a).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15

    Maßregelvollstreckung: Sachverständigengutachten bei Entscheidung über die …

    Sie wird im Rahmen der Ausübung ihres Ermessens je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch berücksichtigen können und müssen, innerhalb welcher Frist ein Gutachten erstellt werden kann (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 125, 126).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 318/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose bei fehlender bzw. unzureichender …

    Diesem Gesichtspunkt hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass nach der Neufassung des § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO hierzu das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen ist, wenn das Gericht erwägt, die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren wegen einer Straftat der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art, namentlich - wie hier - eines Verbrechens gemäß § 57 StGB zur Bewährung auszusetzen (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 125 f.).
  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 3 Ws 41/18

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; bestmögliche …

    Sie wird im Rahmen der Ausübung ihres Ermessens je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch berücksichtigen können und müssen, innerhalb welcher Frist ein Gutachten erstellt werden kann (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 125, 126).
  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ws 347/05

    Vollzug der Sicherungsverwahrung, Besorgnis der Befangenheit eines …

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ws 355/05

    Vollzug der Sicherungsverwahrung, Besorgnis der Befangenheit eines …

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ws 350/05

    Vollzug der Sicherungsverwahrung, Besorgnis der Befangenheit eines …

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2017 - 2 Ws 333/17

    Maßregelvollstreckung: Sachverständigenauswahl bei Entscheidung hinsichtlich der …

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