Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 85; StVollzG § 116
Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen nach Bedrohung eines Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen nach Bedrohung eines Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 10.09.2008 - 151 StVK 41/08
- OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Papierfundstellen
- StraFo 2010, 128
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Soweit die Justizvollzugsanstalt innerhalb des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums zum Zeitpunkt der Verlegungsentscheidung insoweit vom Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage ausging, beruhte diese Annahme auch auf einer gesicherten tatsächlichen Grundlage (vgl. BVerfG NStZ 2007.170 ff.; dass. StV 2006, 146 f.; LG Gießen StV 2007, 205), denn das Gesamtverhalten des Gefangenen, insbesondere seine in der Verfügung vom 14.04.2008 in Einzelnen dargestellten Äußerungen, ("Dann muss ich den doch platt machen" bzw. "Das ist keine Begründung, egal, ich werde handeln"), rechtfertigten ohne weiteres die Annahme, vom Gefangenen gehe eine konkrete Gefahr für den Bereichsdienstleiter aus, welcher dauerhaft nicht durch besondere Sicherheitsmaßnahmen nach § 88 StVollzG entgegengewirkt werden könne (…vgl. KG aaO.).Die Verlegung eines Gefangenen gegen dessen Willen ist daher auch bei Vorliegen einer Gefahr im Sinne des § 85 StVollzG nur zulässig, wenn dieser Gefahr in der Justizvollzugsanstalt nicht mit milderen Mitteln angemessen begegnet werden kann (vgl. BVerfG StV 2006, 146 f. und NStZ 2007 170 ff.).
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05
Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Auch kann die Resozialisierung des Strafgefangenen hierdurch beeinträchtigt werden, so dass auch dessen durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelter Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (BVerfG NStZ 2007 170 ff. m.w.N), berührt ist.Die Verlegung eines Gefangenen gegen dessen Willen ist daher auch bei Vorliegen einer Gefahr im Sinne des § 85 StVollzG nur zulässig, wenn dieser Gefahr in der Justizvollzugsanstalt nicht mit milderen Mitteln angemessen begegnet werden kann (vgl. BVerfG StV 2006, 146 f. und NStZ 2007 170 ff.).
- BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06
(Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Auch die Auswahl der Anstalt, in welche der Gefangene verlegt werden sollte, begegnet keinen Bedenken, denn die Vorschrift des § 85 StVollzG setzt - entgegen der Bewertung der Strafvollstreckungskammer - nicht zwingend voraus, dass der Gefangene in eine Anstalt mit höherem Sicherheitsstandard verlegt wird (OLG Celle NdsRpfl. 2007, 125; BVerfG, Beschluss vom 08.05.2006, 2 BvR 860/06, abgedruckt bei juris;… a.A. Callies/Müller-Dietz, aaO., § 85 Rn. 1), vielmehr reicht es aus, dass schon durch den Wechsel des persönlichen Umfeldes des Gefangenen ein höherer Sicherheitsgrad erreicht wird (ähnlich KG, Beschluss vom 16.06.1983, 5 Ws 246/83 Vollz.;… BVerfG aaO.).Eine solche - vorliegend zu vermissende - besonders sorgfältige Abwägung ist auch deshalb geboten, um zu verhindern, dass Verlegungsentscheidungen als Sanktionsmittel für nur ungebührliches Vollzugsverhalten genutzt werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 08.05.2006, 2 BvR 860/06, abgedruckt bei juris).
- BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58
Liquorentnahme
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Beschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG dürfen daher nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgenommen werden; sie müssen zum Schutz eines kollidierenden Rechtsguts geeignet und erforderlich sein und zur Art und Intensität der Beeinträchtigung oder Gefährdung, der begegnet werden soll, in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfGE 16, 194 ff., 201 f.; 92, 277 ff.,327 f.). - BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Beschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG dürfen daher nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgenommen werden; sie müssen zum Schutz eines kollidierenden Rechtsguts geeignet und erforderlich sein und zur Art und Intensität der Beeinträchtigung oder Gefährdung, der begegnet werden soll, in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfGE 16, 194 ff., 201 f.; 92, 277 ff.,327 f.). - KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06
Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG eingreift (KG, Beschluss vom 27.08.2007, 2/5 Ws 376/06, abgedruckt bei juris). - LG Gießen, 29.06.2006 - 2 StVK-Vollz 226/06
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Soweit die Justizvollzugsanstalt innerhalb des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums zum Zeitpunkt der Verlegungsentscheidung insoweit vom Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage ausging, beruhte diese Annahme auch auf einer gesicherten tatsächlichen Grundlage (vgl. BVerfG NStZ 2007.170 ff.; dass. StV 2006, 146 f.; LG Gießen StV 2007, 205), denn das Gesamtverhalten des Gefangenen, insbesondere seine in der Verfügung vom 14.04.2008 in Einzelnen dargestellten Äußerungen, ("Dann muss ich den doch platt machen" bzw. "Das ist keine Begründung, egal, ich werde handeln"), rechtfertigten ohne weiteres die Annahme, vom Gefangenen gehe eine konkrete Gefahr für den Bereichsdienstleiter aus, welcher dauerhaft nicht durch besondere Sicherheitsmaßnahmen nach § 88 StVollzG entgegengewirkt werden könne (…vgl. KG aaO.).
- OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an …
Gefahren innerhalb der Anstalt betreffen namentlich Leib und Leben der Bediensteten und Gefangenen sowie deren Eigentum (vgl. dazu OLG Karlsruhe BeckRS 2010, 00570). - OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22
Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive …
Gefahren innerhalb der Anstalt betreffen namentlich Leib und Leben der Bediensteten und Gefangenen sowie deren Eigentum (vgl. dazu OLG Karlsruhe BeckRS 2010, 00570). - BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23
Zulässigkeit einer Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt gegen den …
Die von der JVA Kaisheim ausgewählte Anstalt war auch unter Berücksichtigung des Vortrags des Antragstellers geeignet, kurzfristig durch den Wechsel des persönlichen Umfeldes des Gefangenen die Situation in der Anstalt zu beruhigen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 Ws 285/08 -, juris Rn. 5). - KG, 29.07.2011 - 2 Ws 277/11
Strafvollzug: Verlegung eines Gefangenen mit notierter Sicherungsverwahrung in …
Die mit der Verlegung gemäß § 85 StVollzG zusammenhängenden Rechtsfragen sind obergerichtlich geklärt (vgl. nur BVerfGK 8, 307 = NJW 2006, 363; BVerfGK 8, 64 und Beschluß vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris; OLG Karlsruhe StraFO 2010, 128; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz -). - BayObLG, 26.11.2025 - 203 StObWs 408/25
Strafvollzug, Verlegung, Ermessensentscheidung, Resozialisierung, …
Eine bessere Eignung einer Anstalt zur Unterbringung des Gefangenen kann daraus folgen, dass durch den Wechsel des persönlichen Umfeldes des Gefangenen ein höherer Sicherheitsgrad erreicht wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 Ws 285/08 -, juris Rn. 5) oder der Gefangene dort nicht mehr in subkulturelle Strukturen eingebunden ist (…BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 23. Ed. 1.10.2025, BayStVollzG Art. 92 Rn. 2 m.w.N.).
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