Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.06.2010

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   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10   

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https://dejure.org/2010,6174
BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 174 StGB; § 174a StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Erörterungsmangel hinsichtlich des minder schweren Falles; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldprinzip)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • Wolters Kluwer

    Minderschwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei feststehender eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49; StGB § 176a Abs. 4 Hs. 2
    Minderschwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei feststehender eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 336
  • StraFo 2010, 386
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10
    Deshalb ist regelmäßig eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die im Urteil konkret und widerspruchsfrei festgestellt werden müssen, entgegenstehen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 161; NStZ 2004, 619).
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10
    Deshalb ist regelmäßig eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die im Urteil konkret und widerspruchsfrei festgestellt werden müssen, entgegenstehen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 161; NStZ 2004, 619).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Dabei folgt aus dem für die Regelung des § 21 StGB wesentlichen Schuldprinzip auch, dass die tatgerichtliche Ermessensentscheidung, ob eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, nach dem Schuldgehalt der Tat, also unter Berücksichtigung aller schuldrelevanten Umstände des Einzelfalls, zu treffen ist (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30 f.; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620, und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO, 40, 42; Beschlüsse vom 4. September 1992 - 2 StR 380/92, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336; vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, aaO).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass es eines Mindestmaßes an Sorgfalt bei der Abfassung der Urteilsgründe auch dann bedarf, wenn das Urteil auf einer in der Hauptverhandlung getroffenen Absprache beruht (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Aufnahme der rechtlichen

    Lediglich ergänzend bemerkt der Senat, dass auch ein verständigungsbasiertes Urteil sorgfältig abgefasst sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336; vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 4; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 465/11 Rn. 2).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen deshalb nicht nur die für erwiesen erachteten Tatsachen, ihre rechtliche Würdigung sowie die für die Entscheidung der Straffrage maßgeblichen Erwägungen wiedergeben (vgl. § 267 StPO); der Tatrichter ist außerdem verpflichtet, seine Beweiserwägungen so geschlossen und aus sich heraus verständlich in den schriftlichen Urteilsgründen niederzulegen, dass die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Kontrolle anhand des genannten Maßstabes einer sachlich-rechtlichen Überprüfung zugänglich ist (st. Rspr; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, juris; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10; vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Mit Blick auf die Urteilsgründe besteht insgesamt Anlass zu dem Hinweis, dass deren Abfassung auch dann eines Mindestmaßes an Sorgfalt bedarf, wenn das Urteil auf einer Absprache beruht (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9229
BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 261 StPO
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Beweiswürdigung; Gesamtdarstellung); gemeinschaftlich begangene versuchte räuberische Erpressung; (versuchte) Brandstiftung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit von Gefälligkeitsaussagen der Mitglieder eines Rockerclubs zugunsten anderer Mitglieder; Höhe der Anforderung an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit von Gefälligkeitsaussagen der Mitglieder eines Rockerclubs zugunsten anderer Mitglieder; Höhe der Anforderung an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 386
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Eine solche exzessive Erörterung überstiege die Möglichkeiten und Ressourcen der Gerichte, ohne dass jemals absolute Vollständigkeit erreicht werden könnte (s. BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, StraFo 2010, 426); sie ist daher von Rechts wegen nicht zu verlangen.

    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (s. BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, aaO; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, juris Rn. 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 13).

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (Senat, Urteil vom 23. Juni 2010, 2 StR 35/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010, 4 StR 285/10).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Insoweit hat das Landgericht auch nicht seine Darlegungspflicht verletzt, denn eine Beweiswürdigung kann ihrer Natur nach nicht erschöpfend in dem Sinne sein, dass alle irgendwie denkbaren Gesichtspunkte und Würdigungsvarianten ausdrücklich abgehandelt werden (BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, StraFo 2010, 386 und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50).
  • KG, 03.05.2013 - 121 Ss 69/13

    Drohung mit Haarabschneiden; doppelte Milderung bei Nichtanwendung des

    Die Urteilsgründe müssen deutlich machen, dass der Tatrichter nahe liegende wesentliche Beweistatsachen nicht übersehen oder unzutreffend gewertet hat (vgl. für ein freisprechendes Urteil BGH StraFo 2010, 426).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10).
  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat das Tatgericht gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nach Mitteilung des Tatvorwurfs grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung die in der Hauptverhandlung getroffenen und für erwiesen erachteten Feststellungen zusammenhängend mitzuteilen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 23.06.2010, 2 StR 35/10, bei juris), bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht hat treffen können (BGH wistra 2004, 105, 109).
  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat das Tatgericht gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nach Mitteilung des Tatvorwurfs grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung die in der Hauptverhandlung getroffenen und für erwiesen erachteten Feststellungen zusammenhängend mitzuteilen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 23.06.2010, 2 StR 35/10, bei juris), bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht hat treffen können (BGH wistra 2004, 105, 109).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

    Das bedeutet zwar nicht, dass in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; NStZ-RR 2010, 247) oder dass alle nur irgendwie denkbaren Gesichtspunkte abgehandelt werden müssten (BGH StraFo 2010, 426).
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