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   BGH, 21.05.2013 - 2 StR 58/13   

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https://dejure.org/2013,15213
BGH, 21.05.2013 - 2 StR 58/13 (https://dejure.org/2013,15213)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2013 - 2 StR 58/13 (https://dejure.org/2013,15213)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 2 StR 58/13 (https://dejure.org/2013,15213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 2 StGB, § 177 Abs 4 Nr 1 StGB, § 239b StGB
    Geiselnahme: Eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes der Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit einer besonders schweren sexuellen Nötigung bei Festhalten des Opfers abseits des Weges zwecks Vornahme der Handlungen

  • rewis.io

    Geiselnahme: Eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239b; StPO § 265 Abs. 1
    Erfüllung des Tatbestandes der Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit einer besonders schweren sexuellen Nötigung bei Festhalten des Opfers abseits des Weges zwecks Vornahme der Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2013, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 58/13
    Dieser Sachverhalt erfüllt unter Beachtung der vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen (Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359) zur Auslegung des § 239b StGB im Zwei-Personen-Verhältnis aufgestellten Grundsätze nicht den Tatbestand der Geiselnahme.
  • BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05

    Geiselnahme (einschränkende Auslegung im Zweipersonenverhältnis; Ausnutzung zur

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 58/13
    Wenn die qualifizierte Drohung - wie hier das Vorhalten des Messers - zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen zu nötigen, wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 1 StGB durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 4 StR 459/05, StV 2006, 693 f.).
  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 606/13

    Geiselnahme (mangelnde stabile Bemächtigungslage im Zwei-Personenverhältnis)

    Wenn die qualifizierte Drohung - hier die mit dem Zudrücken des Halses einhergehende konkludente Drohung mit dem Tod - zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen zu nötigen, werden die abgenötigten Handlungen ausschließlich durch diese Drohung durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. auch BGH, StraFo 2013, 389).
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