Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.04.2017

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16   

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https://dejure.org/2017,10762
BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,10762)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2016 - 1 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,10762)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2016 - 1 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,10762)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 101 Abs. 1 GG; § 21g Abs. 1, Abs. 2 GVG
    Gebot des gesetzlichen Richters (Erforderlichkeit einer abstrakt-generellen Vorausregelung des zuständigen Richters: kammerinterne Geschäftsverteilung; relevanter Zeitpunkt für einen Verstoß)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21g Abs 1 GVG, § 21g Abs 2 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 338 Nr 1 StPO
    Besetzungsrüge im Strafverfahren: Fehlen einer kammerinternen Geschäftsverteilung

  • IWW

    § 338 Nr. 1 StPO, § 243 Abs. 5 StPO, § 21g Abs. 1, 2 GVG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 21g Abs. 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge wegen Fehlens einer kammerinternen Geschäftsverteilung im Zeitpunkt des Eingangs der Anklageschrift; Gebot des gesetzlichen Richters

  • rewis.io

    Besetzungsrüge im Strafverfahren: Fehlen einer kammerinternen Geschäftsverteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzungsrüge wegen Fehlens einer kammerinternen Geschäftsverteilung im Zeitpunkt des Eingangs der Anklageschrift; Gebot des gesetzlichen Richters

  • datenbank.nwb.de

    Besetzungsrüge im Strafverfahren: Fehlen einer kammerinternen Geschäftsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn ein Schwurgericht jahrelang keinen kammerinternen Geschäftsverteilungsplan hat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsverteilungspläne, kammerinterne Geschäftsverteilung - und der gesetzliche Richter

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.04.2017)

    Schwurgericht hat Urteile möglicherweise ohne rechtliche Grundlage gefällt

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Jahre ohne ordnungsgemäßen kammerinternen Geschäftsverteilungsplan

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Fehlender interner Geschäftsverteilungsplan einer Strafkammer - Urteil aufgehoben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schwurgericht des LG München I ohne Geschäftsverteilungsplan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 429
  • StV 2017, 801
  • StraFo 2017, 196
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
    Die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 und Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).

    Geschäftsverteilungs- und Mitwirkungsregelungen bedürfen deshalb auch der Schriftform (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1 - 4/93, BGHZ 126, 63; BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 Rz. 28).

    Unzulässig ist vielmehr auch schon das Fehlen einer abstrakt-generellen und hinreichend klaren Regelung, aus der sich der im Einzelfall zur Entscheidung berufene Richter möglichst eindeutig ablesen lässt (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 Rz. 30).

  • BGH, 05.05.2004 - 2 StR 383/03

    Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; gesetzlicher Richter; Beschluss

    Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
    Wie für die allgemeine gerichtsinterne Geschäftsverteilung gilt auch für die kammerinterne Geschäftsverteilung damit das Jährlichkeitsprinzip, nach dem die Regelung der Geschäftsverteilung mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ohne weiteres außer Kraft tritt (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 2 StR 383/03, BGHSt 49, 130).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein Spielraum bei der Heranziehung einzusetzender Richter nicht besteht, wie es etwa bei einem nicht überbesetzten Spruchkörper der Fall ist (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 2 StR 383/03, BGHSt 49, 130).

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
    Geschäftsverteilungs- und Mitwirkungsregelungen bedürfen deshalb auch der Schriftform (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1 - 4/93, BGHZ 126, 63; BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 Rz. 28).
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
    Die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 und Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
    d) Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1967 - 1 StR 516/66, BGHSt 21, 250 und vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79, BGHSt 29, 162) eine Revision nur auf eine willkürliche oder sonst missbräuchliche Nichteinhaltung der Grundsätze zur internen Geschäftsverteilung gestützt werden kann, liegt eine solche Fallgestaltung nicht vor.
  • BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66

    Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall

    Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
    d) Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1967 - 1 StR 516/66, BGHSt 21, 250 und vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79, BGHSt 29, 162) eine Revision nur auf eine willkürliche oder sonst missbräuchliche Nichteinhaltung der Grundsätze zur internen Geschäftsverteilung gestützt werden kann, liegt eine solche Fallgestaltung nicht vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2017 - 4 StR 414/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13731
BGH, 13.04.2017 - 4 StR 414/16 (https://dejure.org/2017,13731)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2017 - 4 StR 414/16 (https://dejure.org/2017,13731)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16 (https://dejure.org/2017,13731)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 3 S 1 StPO, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
    Revision: Notwendiger Umfang der Angabe von Strafzumessungsgründen im Strafurteil; Feststellungsinteresse im Rahmen eines unbezifferten Adhäsionsanspruchs

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 209 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz von sämtlichen materiellen und immateriellen Schäden einer Geschädigten als Anspruch gegen den Täter wegen sexuellen Missbrauchs

  • rewis.io

    Revision: Notwendiger Umfang der Angabe von Strafzumessungsgründen im Strafurteil; Feststellungsinteresse im Rahmen eines unbezifferten Adhäsionsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 3 S. 1
    Schadensersatz von sämtlichen materiellen und immateriellen Schäden einer Geschädigten als Anspruch gegen den Täter wegen sexuellen Missbrauchs

  • datenbank.nwb.de

    Revision: Notwendiger Umfang der Angabe von Strafzumessungsgründen im Strafurteil; Feststellungsinteresse im Rahmen eines unbezifferten Adhäsionsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2017, 196
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 414/16
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240).
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16

    Änderung des Urteils hinsichtlich der Entscheidung über den Adhäsionsantrag;

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 414/16
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - 4 StR 330/16, NStZ-RR 2017, 23, 24; vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 380/16, jeweils mwN), zumal eine Fallgestaltung derart, dass bereits ein Feststellungsurteil - etwa wegen Beteiligung einer Versicherung oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite - zu endgültiger Streitbeilegung führen würde (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 8 mwN), im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 15.12.2016 - 2 StR 380/16

    Adhäsionsverfahren (Feststellungsklage: Feststellungsinteresse, Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 414/16
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - 4 StR 330/16, NStZ-RR 2017, 23, 24; vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 380/16, jeweils mwN), zumal eine Fallgestaltung derart, dass bereits ein Feststellungsurteil - etwa wegen Beteiligung einer Versicherung oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite - zu endgültiger Streitbeilegung führen würde (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 8 mwN), im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240; Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16, StraFo 2017, 196).
  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Die Adhäsionsklägerin hat weder geltend gemacht noch ist aus ihrem Vortrag ansonsten ersichtlich, warum sie nicht in der Lage ist, weitere, von ihrem Schmerzensgeldantrag nicht erfasste materielle und immaterielle Schäden schon jetzt zu beziffern (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16 Rn. 7).
  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    Das Tatgericht muss die für die Bemessung der Strafe - je nach den Besonderheiten des Einzelfalles - wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO so vollständig wiedergeben, dass es dem Revisionsgericht möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16 -, juris Rdnr. 4; KG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2016 - [4] 121 Ss 202/16 [228/16] -, 3. November 2015 - [2] 161 Ss 233/15 [66/15] -, juris Rdnr. 6; Senat, Urteil vom 24. April 2017 - [5] 161 Ss 3/17 [10/17] - Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 267 Rdnr. 18; jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17

    Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240; vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NStZ 2016, 605, 606 f. und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336 mwN; Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16, StraFo 2017, 196).
  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 409/21

    Adhäsionsantrag (inhaltliche Anforderungen an den Adhäsionsantrag)

    Die Adhäsionsklägerin hat weder geltend gemacht noch ist aus ihrem Vortrag ansonsten ersichtlich, warum sie nicht in der Lage ist, weitere materielle oder immaterielle Schäden schon jetzt zu beziffern (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2021 - 4 StR 166/21 Rn. 16 und vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16 Rn. 7); zudem kann der Feststellungsantrag nicht vom Antrag auf Zahlung von Schmerzensgeld abgegrenzt werden, weil dieser - wie ausgeführt - nicht einmal der Größenordnung nach bestimmt ist.
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 258/19

    Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss unabhängig von

    Für die diesbezügliche Feststellungsklage mangelt es daher am erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 5 StR 53/19 -, juris; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 567/17 -, juris; vom 13. April 2017 - 4 StR 414/17 -, StraFo 2017, 196).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 152/19

    Teilweise rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (Prüfung der

    Insoweit mangelt es der Feststellungsklage an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16, StraFo 2017, 196).
  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 396/17

    Feststellungsbegehren im Adhäsionsverfahren

    Ein Feststellungsinteresse ist angesichts der nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung hinreichend dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16, StraFo 2017, 196 mwN).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 396/18

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Ein Feststellungsinteresse ist angesichts der nicht abgeschlossenen Entwicklung der Tatfolgen hinreichend dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 414/16, StraFo 2017, 196 mwN).
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