Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.12.2000 - (2) 4 Ausl. 124/00 (108/2000) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen
- Judicialis
IRG § 73
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 73
Auslieferung; ordre public; unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ausl 124/00
- OLG Hamm, 19.12.2000 - (2) 4 Ausl. 124/00 (108/2000)
Papierfundstellen
- StV 2001, 527
- StraFo 2001, 239
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93
Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
Insoweit übersieht der Senat nicht die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. u.a. NJW 1994, 2884 und NJW 1987, 2155) sowie die anderer Obergerichte (…vgl. u.a. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60).Zwar ist in den veröffentlichten Entscheidungen das Merkmal "als in hohem Maße hart" bei teilweise noch höheren, teilweise sogar bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BVerfG NJW 1994, 2884) verneint worden.
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
Insoweit übersieht der Senat nicht die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. u.a. NJW 1994, 2884 und NJW 1987, 2155) sowie die anderer Obergerichte (…vgl. u.a. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60). - OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ausl 124/00
Fluchtgefahr im Auslieferungsverfahren; Annahme besonderer Umstände
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
124/2000 [26/2000] (veröffentlicht insoweit in wistra 2000, 397 [Ls.] = http://www.burhoff.de) den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls abgelehnt.
- BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
Abzustellen ist aber auf den jeweiligen Einzelfall (BGH NStZ 1993, 547 für die Auslieferung nach Griechenland wegen eines Verstoßes gegen das BtM-Gesetz). - OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
Insoweit übersieht der Senat nicht die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. u.a. NJW 1994, 2884 und NJW 1987, 2155) sowie die anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60). - OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
Diese drohende Mindeststrafe erscheint nicht nur "als in hohem Maße hart" (was noch hingenommen werden müsste), sondern unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auch als unangemessen und unerträglich (zu vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1997/188, das die Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen der Abgabe von 2, 5 gr.
- OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Kein Auslieferungshindernis der unverhältnismäßig hohen Strafe bei …
Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
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