Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2002 - 4 StR 584/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nach erlassener Sachentscheidung im Revisionsrechtszug) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Nachverfahren nach § 33 a StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44
Wiedereinsetzung in Revisionsbegründungsfrist nach Entscheidung des Revisionsgerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2003, 52
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 584/01
Nach einer im Revisionsrechtszug erlassenen Sachentscheidung, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision nicht in Betracht (st. Rspr., BGHSt 17, 94; 23, 102, 103;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1). - BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69
Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen …
Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 584/01
Nach einer im Revisionsrechtszug erlassenen Sachentscheidung, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision nicht in Betracht (st. Rspr., BGHSt 17, 94; 23, 102, 103;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1). - BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86
Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 22.10.2002 - 4 StR 584/01
Nach einer im Revisionsrechtszug erlassenen Sachentscheidung, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision nicht in Betracht (st. Rspr., BGHSt 17, 94; 23, 102, 103; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1).
- BGH, 06.05.2015 - 4 StR 349/14
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Der Antrag ist bereits deshalb unzulässig, weil nach einer im Revisionsrechtszug erlassenen Sachentscheidung, die das Verfahren zum Abschluss gebracht hat, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur (weiteren) Begründung der Revision nicht in Betracht kommt (st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94; vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91;… vom 9. April 1987 - 3 StR 543/86, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 1; vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 584/01, StraFo 2003, 52; vom 4. März 2003 - 4 StR 381/02;… vom 25. Mai 2012 - 5 StR 152/12 Rn. 2).
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Rechtsprechung
| LG Marburg, 15.11.2002 - 4 Qs 135/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2003, 52
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