Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - III-3 Ws 28/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 456a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 456a Abs. 2
Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise des Verurteilten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Festnahme eines Verurteilten im Zuge einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an einem polnisch-deutschen Grenzübergang aufgrund eines Haftbefehls; Voraussetzungen für eine Nachholung der Strafvollstreckung bei einem aus dem Bundesgebiet ...
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 07.11.2003 - 2 StVK 899/03
- OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - III-3 Ws 28/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 343
- StraFo 2004, 180
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 19.10.1998 - 2 Ws 267/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04
Der Begriff der Rückkehr im Sinne von § 456a Abs. 2 Satz 1 StPO knüpft indes ersichtlich nicht an den Straftatbestand der vollendeten unerlaubten Einreise an (vgl. hierzu bereits OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 124; KG, Beschluss v. 12, August 1999, 5 Ws 474/99), sondern umschreibt nur die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Nachholung der Strafvollstreckung gegen einen Verurteilten, in dessen Person die Gründe für das Absehen von der Vollstreckung entfallen sind.Erfüllt ein Verurteilter - wie hier - durch sein ihm bewusstes und von ihm gewelltes, mithin freiwilliges Verhalten die Voraussetzungen einer "Rückkehr" im Sinne von § 456a Abs. 2 Satz 1 StPO, so ist ein Irrtum bei der rechtlichen Subsumtion des eigenen Handelns schon deshalb unbeachtlich, weil der Begriff der Rückkehr als tatsächlicher Bedingung für die Nachholung der Vollstreckung kein Verschulden an ihrer Verwirklichung voraussetzt (vgl. hierzu OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 124f.).
Macht daher die Staatsanwaltschaft von der in § 456a Abs. 2 Satz 3 StPO vorgesehenen Möglichkeit einer "Vorweganordnung" Gebrauch, so ist die Entscheidung nicht näher zu begründen, wenn offenkundig keine fallbezogenen Besonderheiten vorliegen, die eine Abweichung von der Regelfolge der Rückkehr nahelegen könnten (OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 125; OLG Karlsruhe NStZ-RR 99, 222f.).
Einer erneuten Ausübung des Ermessens nach erfolgter Rückkehr des Verurteilten bedarf es dann auch nicht, sofern keine Anhaltspunkte für eine entscheidungsrelevante Veränderung der Sachlage vorliegen (OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 125;… KK-Fischer, aaO, § 456aRn. 4).
- OLG Karlsruhe, 03.02.1999 - 2 Ws 188/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04
Macht daher die Staatsanwaltschaft von der in § 456a Abs. 2 Satz 3 StPO vorgesehenen Möglichkeit einer "Vorweganordnung" Gebrauch, so ist die Entscheidung nicht näher zu begründen, wenn offenkundig keine fallbezogenen Besonderheiten vorliegen, die eine Abweichung von der Regelfolge der Rückkehr nahelegen könnten (OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 125; OLG Karlsruhe NStZ-RR 99, 222f.). - BGH, 09.02.2000 - 5 StR 650/99
Einfuhr von Betäubungsmitteln; Vollendung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04
4 St 257/80|OLG Hamburg; 12.08.1982; 1 Ss 36/82|OLG Düsseldorf; 10.12.1981; 2 Ss 636/81">NJW 83, 529f.: Urkundenfälschung durch Vorlage eines verfälschten Reisepasses; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 38: Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln). - LG Berlin, 08.01.1987 - 1 OpKLs 39/76
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04
Die Nachholung der Strafvollstreckung ist nur dann zulässig, wenn der aus dem Bundesgebiet ausgewiesene Verurteilte in das Bundesgebiet "zurückgekehrt" ist und die Rückkehr freiwillig erfolgte (LG Berlin StV 87, 258;… KK-Fischer, StPO, 5. Auflage, § 456a Rn. 4). - KG, 12.08.1999 - 5 Ws 474/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04
Der Begriff der Rückkehr im Sinne von § 456a Abs. 2 Satz 1 StPO knüpft indes ersichtlich nicht an den Straftatbestand der vollendeten unerlaubten Einreise an (vgl. hierzu bereits OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 124; KG, Beschluss v. 12, August 1999, 5 Ws 474/99), sondern umschreibt nur die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Nachholung der Strafvollstreckung gegen einen Verurteilten, in dessen Person die Gründe für das Absehen von der Vollstreckung entfallen sind.
- OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 3 Ws 580/11
Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Formerfordernisse nach § 172 Abs. 3 S. 1 …
Dazu ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Frankfurt am Main, u. a. Beschluss vom 09.02.2004 - 3 Ws 28/04 - st. Rspr.; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ 1992, 250;… Karlsruher Kommentar [ Schmid ], StPO, 6. Auflage 2008, § 172 Rdnr. 34;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 172 Rdnr. 27a ff.).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2004 - 1 StR 517/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 265 StPO; § 29 BtMG; § 200 Abs. 2 Satz 1 StPO
Hinweispflicht (unzulässige Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten durch neue Begründung des Eigennutzes hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Heranziehung des wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einschränkung von Verteidigungsmöglichkeiten in unzulässiger Weise; Eigennutz im Zusammenhang mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne von § 29 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Eigennützigkeit des Handels bei Fehlen anderer Beweggründe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 180
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach …
Auszug aus BGH, 13.01.2004 - 1 StR 517/03
Dieselbe Erwägung hatte im übrigen auch schon die Staatsanwaltschaft ausdrücklich in dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 Satz 1 StPO) angestellt, das in diesem Zusammenhang mit heranzuziehen ist (vgl. BGHSt 46, 130, 134; BGH StraFo 2003, 95). - BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des …
Auszug aus BGH, 13.01.2004 - 1 StR 517/03
Rn. 5 b) Ohne daß es auf weiteres ankäme, reicht es für die Annahme von Eigennutz im Zusammenhang mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jedoch aus, wenn nach Art und Umfang der auf Umsatz gerichteten Tätigkeit andere als eigennützige Motive nach Lage des Falles ausscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2001 - 1 StR 12/01; Beschl. v. 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92). - BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92
Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG
Auszug aus BGH, 13.01.2004 - 1 StR 517/03
Rn. 5 b) Ohne daß es auf weiteres ankäme, reicht es für die Annahme von Eigennutz im Zusammenhang mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jedoch aus, wenn nach Art und Umfang der auf Umsatz gerichteten Tätigkeit andere als eigennützige Motive nach Lage des Falles ausscheiden (…vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2001 - 1 StR 12/01; Beschl. v. 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92).
- BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06
Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer …
Unter Berücksichtigung dieser und aller sonstiger Umstände des Falles erscheint es auch unter Beachtung der Zweifel der Strafkammer in den anderen Fällen nicht als nahe liegende und deshalb erörterungsbedürftige Möglichkeit, dass der Angeklagte 2001 für 40.000.- DM Kokain kaufen wollte, um seinen Eigenbedarf für mindestens jedenfalls rund ein Jahr im Voraus zu decken, oder dass es ihm aus - wie auch immer beschaffenen - sonstigen Gründen nicht um gewinnbringenden Weiterverkauf ging (vgl. auch BGH StraFo 2004, 180 m. w. N.).
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