Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.02.2005 - 2 Ws 104/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 411 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) in der Berufungshauptverhandlung
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 411 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) in der Berufungshauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 329 Abs. 1 § 411 Abs. 2
Vertretung des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung nach Erlass eines Strafbefehls
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 22.10.2004 - 5 Ns 931 Js 9357/01
- OLG Dresden, 24.02.2005 - 2 Ws 104/05
Papierfundstellen
- StV 2005, 492
- StraFo 2005, 299
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 22.01.1997 - 2 Ws 9/97
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 1 Ws 61/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
Erfolgsaussichten einer Revision im Strafprozess; Ausgestaltung der Verurteilung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 12.12.1983 - 2 Ws 678/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 31.10.1977 - RReg. 2 St 359/77
Strafbefehl; Berufung; Verfügung; Verhandlung; Angeklagte; Ausbleiben; Anordnung; …
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- BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21
Strafverfahren: Anforderungen an die Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei …
Bereits vor der Neufassung des § 329 StPO war anerkannt, dass sich diese Vertretungsmöglichkeit auf eine spätere Berufungshauptverhandlung erstreckt (OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 Ss 490/07, StV 2008, 401, 402; OLG Dresden, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 2 Ss 113/05, StraFo 2005, 299; OLG Celle, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 3 Ss 289/69, NJW 1970, 906, 907;… LR/Gaede, StPO, 27. Aufl., § 411 Rn. 35 mwN; vgl. ferner Thüringer OLG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 OLG 161 Ss 83/19, StraFo 2020, 420). - OLG Zweibrücken, 23.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 45/22
Berufungs-Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren; Vertretung des nicht …
Dies gilt selbst dann, wenn sein persönliches Erscheinen angeordnet worden wäre (s. OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 Ss 113/05, juris Rn. 2; KG…, Beschluss vom 30.08.1999 - [3] 1 Ss 176/99 [78/99], juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1983 - 2 Ws 678/83, StV 1985, 52; vgl. auch BT-Drucks. 18/3562 S. 52). - OLG Jena, 01.10.2019 - 1 OLG 161 Ss 83/19
Strafverfahren: Verwerfung der Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten im …
Rn. 12 Die mit der Revision ferner aufgeworfene Frage, ob die Vertretungsmöglichkeit gem. § 411 Abs. 2 StPO, die sich auch auf das Berufungsverfahren erstreckt und nach bislang einhelliger Auffassung einer Verwerfung der Berufung des durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten gem. § 329 (Abs. 1 StPO) auch dann entgegensteht, wenn (nach § 236 StPO) sein persönliches Erscheinen angeordnet worden ist (…KK-Maur, StPO, 8. Aufl. § 411 Rdnr. 18;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 329 Rdnr. 14 und § 411 Rdnr. 4; OLG Dresden, Beschluss v. 24.02.2005, 2 Ss 113/05, bei juris), in ihrem Anwendungsbereich auch eine (jede) Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 4 Satz 2 StPO (trotz eigens anberaumten Fortsetzungstermins und Anordnung persönlichen Erscheinens) von vornherein ausschließt, wenn ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter i. S. d. § 411 Abs. 2 StPO erscheint, muss deshalb im vorliegenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden. - OLG Bremen, 18.12.2007 - Ss 42/07
Revision gegen Verwerfung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen einer …
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Rechtsprechung
| BGH, 05.04.2005 - 3 StR 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 44 StPO; § 244 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer unzulässigen Verfahrensrüge (Mitteilung eines Gerichtsbeschlusses) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Formerfordernisse an die Verfahrensrüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 44 § 344 Abs. 2
Wiedereinsetzung zur Nachholung des Tatsachenvortrags zu einer Verfahrensrüge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2005, 299
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …
Auszug aus BGH, 05.04.2005 - 3 StR 42/05
Die Wiedereinsetzung zur Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge ist unzulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).
- OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur …
Für die Mitverwendung psychotherapeutischer Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten bei der Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spricht im Weiteren die Tatsache, dass neben den für den Bereich der Aussagepsychologie grundsätzlich durchaus kompetenten Dipl.-Psychologen oftmals auch Fachärzte für "Psychiatrie und Psychotherapie" als Gutachter herangezogen werden vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 8.11.2005 - L 2 VG 7/02 -, dokumentiert bei Juris, betreffend einen Rechtsstreit um die Anerkennung von Gesundheitsstörungen und von Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), in welchem der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie eines Universitätsklinikums als Sachverständiger zu der Frage der Glaubwürdigkeit der (dortigen) Klägerin hinsichtlich des von ihr behaupteten sexuellen Missbrauchs durch ihren zwischenzeitlich verstorbenen Vater angehört wurde; vgl. im gegebenen Zusammenhang auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.6.2005, L 15 VG 13/02 -, dokumentiert bei Juris: Im Rahmen dieses Rechtsstreits, in dem es gleichermaßen um einen Entschädigungsanspruch nach dem OEG wegen der psychischen Folgen eines von der (dortigen) Klägerin geltend gemachten sexuellen Missbrauchs durch ihren Vater ging, wurde von einem Gutachter die Glaubwürdigkeit der Klägerin u.a. mit der Begründung in Zweifel gezogen, dass eine suggestive Beeinflussung durch wiederholte psychotherapeutische Behandlungen nicht ausgeschlossen werden könne, was untermauert, dass bei der Begutachtung der Glaubwürdigkeit von Opfern sexueller Gewalt psychotherapeutische Kenntnisse und Erfahrungen relevant sind; vgl. im Übrigen Beschlüsse des BGH vom 11.9.2002 - 1 StR 171/02 - und vom 5.4.2005 - 3 StR 42/05 - sowie Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 5.9.2001 - (4) 1 HEs 160/01 (95/01) -, alle dokumentiert bei Juris, wo jeweils die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben von Opfern sexuellen Missbrauchs in Rede steht, was gleichermaßen auf die Bedeutung psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich hinweist.
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