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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), 4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III, III-4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), III-4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III   

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https://dejure.org/2004,36766
OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), 4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III, III-4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), III-4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III (https://dejure.org/2004,36766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), 4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III, III-4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), III-4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III (https://dejure.org/2004,36766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2004 - 4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), 4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III, III-4 Ausl (A) 56/03 (169/04 III), III-4 Ausl (A) 56/03 - 169/04 III (https://dejure.org/2004,36766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls aus gesundheitlichen Gründen bei Vorliegen einer Herzinsuffizienz, einer koronaren Herzkrankheit und einer fortschreitenden monoklonalen Gammopathie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03
    Rn. 5 Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung ist die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrundeliegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des innerstaatlich geltenden Rechts bildet, vereinbar sind (BVerfGE 75, 1, 16; 59, 280, 283).
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03
    Rn. 5 Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung ist die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrundeliegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des innerstaatlich geltenden Rechts bildet, vereinbar sind (BVerfGE 75, 1, 16; 59, 280, 283).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 1 AK 37/03

    Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03
    Dies ist der Fall, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses spricht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 218 m.w.N., OLG Celle, StV 1999, 264, 265).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ausl 60/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03
    Steht demnach infolge des Gesundheitszustandes eines Verfolgten im Auslieferungsverfahren konkret zu befürchten, dieser werde im Rahmen der Auslieferung sein Leben verlieren oder schwerwiegenden und irreparablen Schaden an seiner Gesundheit nehmen, so gebietet der (verfassungsrechtliche) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, von derartigen verfahrensrechtlichen Maßnahmen abzusehen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, NStZ 1987, 80 m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.03.1998 - 3 ARs 3/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03
    Dies ist der Fall, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses spricht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 218 m.w.N., OLG Celle, StV 1999, 264, 265).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit

    Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem amtsärztlichen Gutachten der Stadt Bochum vom 3. Januar 2006 spricht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218; OLG Celle StV 1999, 264 f.; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35).

    Im Fall einer Erkrankung, die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen (OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35;… Lagodny in Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., § 73 Rn. 106).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2021 - 3 AR 28/21

    Auslieferung eines Verfolgten an die schwedische Regierung zum Zwecke der …

    In solchen Fällen kann von einer Unzulässigkeit der Auslieferung auszugehen sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2004, 4 Ausl [A] 56/03).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines wegen organisierten …

    Zwar steht die Achtung vor dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) einer Auslieferung entgegen, wenn der Verfolgte transportunfähig ist und durch die Auslieferung sein Leben gefährdet würde oder aber zumindest eine erhebliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zu befürchten wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2012 - [4] 151 Ausl.A. 979/11 [195/11] - OLG Hamburg, Beschlüsse vom 20. März 2008 - Ausl 3/08 und vom 28. November 2006 - Ausl 42/06 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17/06-18/06) - [juris]; OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFO 2005, 35).
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - Ausl 3/08

    Schwerwiegende Erkrankung - hier: epileptische Krampfanfälle - als …

    Zwar steht die Achtung vor dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) einer Auslieferung entgegen, wenn der Verfolgte transportunfähig ist und durch die Auslieferung sein Leben gefährdet würde oder aber zumindest eine erhebliche Verschlechterung seines Gesundheitszustands zu besorgen wäre (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1987, 8, 81; OLG Düsseldorf, StraFo 2005, 35, 36).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 Ausl (A) 16/05

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafverfolgung; …

    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung auch die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrundeliegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des innerstaatlich geltenden Rechts bildet, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 283; 63, 332; OLG Stuttgart, NStZ 1987, 80; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2004 - Az 4 Ausl (A) 56/03 - 202/04 III).
  • KG, 10.01.2007 - AuslA 915/06

    Türkei, Auslieferung, terroristische Vereinigung, Mitglieder, PKK, faires …

    Denn die Auslieferung ist nach Art. 2 Abs. 2 GG und nach völkerrechtlichen Mindeststandards unzulässig, wenn der Verfolgte wegen schwerer gesundheitlicher Schäden unbegrenzt haft- und transportunfähig ist, ständiger ärztlicher Behandlung und Kontrolle bedarf und die zwangsweise Durchführung der Auslieferung mit Lebensgefahr für ihn verbunden wäre (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35;… Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 IRG Rdn. 106 m.w. Nachweisen).
  • OLG Hamm, 17.09.2009 - 4 AuslA 227/08
    A 34/05; OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf, StrafO 2005, 35).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 Ausl (A) 16-5/06
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung auch die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrundeliegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des innerstaatlich geltenden Rechts bildet, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 283; 63, 332; OLG Stuttgart, NStZ 1987, 80; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2004 - Az 4 Ausl (A) 56/03 - 202/04 III).
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