Rechtsprechung
| BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 59 StPO; § 274 StPO; § 337 StPO
Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz der Senate und Auffassung des 2. Strafsenats; Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 59; ; StPO § 60 Nr. 1; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Festhaltung der Entscheidung über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit im Hauptverhandlungsprotokoll; Notwendigkeit der Vereidung eines Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 59
Protokollierung der Entscheidung über die Nicht-Vereidigung eines Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 114
- StV 2005, 591
- StraFo 2005, 506
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung; …
Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
Rn. 1 Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft. - BGH, 15.02.2005 - 1 StR 584/04
Entscheidung über die Zeugenvereidigung nach dem JuMoG (kein zusätzlicher …
Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
Rn. 1 Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft. - BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03
Vereidigungsverbot bei Verdacht der Falschaussage in einer früheren …
Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
War eine Entscheidung über die Vereidigung unterblieben, beruhte das Urteil nur dann nicht auf dem Verfahrensfehler, wenn der Vereidigung des Zeugen ein Verbot entgegenstand (vgl. BGH NStZ 2004, 97) oder sich ausschließen ließ, dass der Zeuge im Falle seiner Vereidigung andere Angaben gemacht hätte und dass gegebenenfalls eine andere Angabe des Zeugen zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte.
- BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05
Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis …
Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
Rn. 1 Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft. - BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04
Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung (entbehrlicher …
Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hatte, von geringer Bedeutung für die Entscheidung war oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 4 StR 193/04; BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.). - BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die …
Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hatte, von geringer Bedeutung für die Entscheidung war oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 4 StR 193/04; BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
- BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung
Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05). - BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
Vernehmung eines Sachverständigen (aussagepsychologisches Gutachten; Exploration; …
Denn es spricht nichts dafür, dass es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung der Zeugin gekommen wäre und sie in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 276/13, NStZ-RR 2013, 348). - BGH, 24.01.2006 - 3 StR 460/05
Besorgnis der Befangenheit (Verschiebung der Annahme eines Antrags während der …
Denn es ist auszuschließen, dass der Zeuge vereidigt worden wäre und unter Eid andere, für das Urteil wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH StraFo 2005, 506).
- OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes …
Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05 -).
- BGH, 31.07.2013 - 4 StR 276/13
Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin (Beruhen)
Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil hierauf nur beruhen, wenn es bei einer Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (BGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114). - OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss 401/09
Sachrüge; Begründung; Anforderungen
Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf dem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (zu vgl. BGH NStZ 2006, 114).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zeugenvereidigung: Revisionsrüge wegen unterbliebener Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 59 StPO; § 238 Abs 2 StPO
Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung; Nichtvereidigung; Revisionsgrund; Revisionsrüge; Sitzungsprotokoll; Urteilsaufhebungsgrund; Verfahrensfehler; Zeugenvereidigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2005, 506
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Unter diesen Umständen steht der Zulässigkeit der erhobenen Rüge nicht entgegen, dass der Angeklagte es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts zur Vereidigung der Zeugen herbeizuführen (BGH NStZ-RR 1997, 302).Rn. 9 Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
- BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution - …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Rn. 9 Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.). - BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Rn. 9 Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
- BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
Unterbleiben einer richterlichen Entscheidung über eine Vereidigung eines Zeugen …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Rn. 10 Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Zeugen bereits vor dem Amtsgericht ausgesagt hatten und deshalb möglicherweise mit einer eventuellen Vereidigung rechneten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NStZ 1987, 374, selbst für den Fall, dass ein bereits vereidigter Zeuge ein zweites Mal vernommen wird). - BGH, 23.08.1989 - 5 StR 306/89
Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen fehlerhafter Nichtvereidigung eines …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Rn. 8 Der damit gegebene Verfahrensverstoß muss in aller Regel zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, weil sich kaum jemals ausschließen lassen wird, dass der Zeuge unter Eid anders ausgesagt hätte (BGH StV 1990, 6; OLG Koblenz VRS 67, 248, 250). - OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 3 Ss 192/99
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Rn. 7 Auch wenn mit der Änderung des § 59 StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz die Nichtvereidigung zum Regelfall geworden ist, bedarf es nach wie vor einer (ins Sitzungsprotokoll aufzunehmenden) Entscheidung des Tatgerichts über die Vereidigung, weil nur so erkennbar wird, ob das Tatgericht das ihm insoweit nach § 59 Abs. 1 StPO zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt hat (…im Ergebnis ebenso Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 13 zu § 59; vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 336). - OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84
Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Fortsetzung der Hauptverhandlung in …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Rn. 8 Der damit gegebene Verfahrensverstoß muss in aller Regel zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, weil sich kaum jemals ausschließen lassen wird, dass der Zeuge unter Eid anders ausgesagt hätte (BGH StV 1990, 6; OLG Koblenz VRS 67, 248, 250). - OLG Frankfurt, 10.07.1996 - 3 Ss 86/96
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Rn. 9 Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
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