Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2006 - 5 StR 119/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 10 Abs. 1 BRAGO; § 61 Abs. 1 RVG; § 95 BRAGO; § 12 Abs. 1 BRAGO; § 88 Satz 1 BRAGO
Festsetzung eines Gegenstandeswertes für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im Revisionsverfahren (wirtschaftlicher Maßstab bei Insolvenz; Rechtsschutzbedürfnis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAGO § 10 Abs. 1; ; BRAGO § 12; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; BRAGO § 86; ; BRAGO § 88 Satz 1; ; BRAGO § 95; ; RVG § 61 Abs. 1
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Bemessung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit eines Vertreters der Verfallsbeteiligten im Revisionsverfahren
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 61 Abs. 1; BRAGO § 10 Abs. 1 § 12 § 86 § 95
Gegenstandwert einer Revision im Hinblick auf die Gebühren des Vertreters eines Verfallsbeteiligten im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.12.2004 - 114 Js 29/03
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
- BGH, 14.12.2006 - 5 StR 119/05 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 341
- StraFo 2007, 302
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17
Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche …
Nur soweit der zu sichernde Anspruch werthaltig ist und eine Befriedigung des Arrestgläubigers erwarten lässt, ist er im Rahmen der Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF der Bemessung des Gegenstandswerts zugrunde zu legen (vgl. OLG Köln, BeckRS 2007, 16796;… BeckOK RVG/Knaudt aaO; siehe auch BGH, Beschlüsse 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, NStZ 2007, 341 und vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, BeckRS, 10085 zur Berücksichtigung der Durchsetzbarkeit/Werthaltigkeit einer Verfallsanordnung bei der Festsetzung des Gegenstandswerts;… diese Frage offenlassend BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, BeckRS 2014, 11495 Rn. 3; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, BeckRS 2014, 19390 …und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, BeckRS 2015, 05460 Rn. 7).Dabei können die in Vollziehung des Arrests erfolgten Pfändungen Anhaltspunkte dafür liefern, inwieweit eine durchsetzbare Verfallsanordnung in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 aaO).
- BGH, 30.04.2014 - 1 StR 245/09
Gegenstandswertfestsetzung (Verfall)
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass sich der Gegenstandswert insoweit verringert, als die Verfallsanordnung erkennbar nicht durchsetzbar wäre (zu einem solchen Fall vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, noch zu § 10 Abs. 1 BRAGO i.V.m. § 61 Abs. 1 RVG aF). - BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07
Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der …
Denn jedenfalls liegt ein Fall, in dem die Verfallsanordnung erkennbar nicht durchsetzbar gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, NStZ 2007, 341), nicht vor.
- BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13
Gegenstandswertfestsetzung (Verfall)
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass sich der Gegenstandswert insoweit verringert, als die Verfallsanordnung erkennbar nicht durchsetzbar wäre (zu einem solchen Fall vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, noch zu § 10 Abs. 1 BRAGO i.V.m. § 61 Abs. 1 RVG aF). - OLG Dresden, 26.10.2023 - 3 Ws 66/23
Einziehung, Beratung, Gegenstandswert, mehrere Angeklagte, Vermögenslosigkeit
Das alleinige Abstellen auf den Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühr nach Nr. 4142 VV-RVG mag im Einzelfall zu ungerechtfertigt hohen Ansprüchen führen, hier korrigierend einzugreifen bleibt aber dem Gesetzgeber überlassen (so schon BGH, NStZ 2007, 341). - OLG Köln, 19.11.2008 - 2 Ws 463/08
Höhe der Anwaltsgebühren des Beistands eines Verfallsbeteiligten
Dabei braucht die in § 88 BRAGO vorgesehene Grenze des § 11 BRAGO allerdings nicht in jedem Fall erreicht zu werden, sondern kann auch unterschritten werden, worauf sowohl der BGH als auch der Senat in den Entscheidungen zur Festsetzung des Gegenstandswertes bereits hingewiesen haben (BGH Beschluß vom 14.12.2006 - 5 StR 119/05 - Senat 1.6.2007 - 2 Ws 173-175/07 -, ebenso schon früher Senat 10.09.2004 - 2 Ws 370/04 - -; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 15. A., § 88 Rn 6; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. A., § 88 Rn 10; Hartmann, Kostengesetze, 33. A., § 88 Rn 11 ). - LG Berlin, 03.12.2007 - 514-1/06
Einziehungsgebühr; Rückgewinnungshilfe
Hieraus rechtfertigt sich die Zuerkennung einer Gebühr für die Verteidigung des Eigentumsrechtes, auch wenn diese im Einzelfall unbillig hoch erscheint (vgl. BGH NStZ 2007, 341).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- psychiatrie-verlag.de
Mündliche Anhörung des Gutachtenerstatters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 08.12.2006 - StVK 485/06
- OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 302
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07
Das kann nur einer der Sachverständigen sein, die für das schriftliche Gutachten verantwortlich gezeichnet haben (Festhaltung OLG Koblenz, 8. Juli 1999, 1 Ws 422/99, StV 1999, 496) .Danach ist vor einer Entscheidung über die Frage der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung grundsätzlich - und zwar unabhängig davon, ob die Strafvollstreckungskammer eine dem Untergebrachten günstige Entscheidung erwägt - das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen und dieser mündlich zu hören (Senat, Beschluss 1 Ws 422/99 vom 8.7.1999, StV 1999, 496, und Beschluss 1 Ws 671/99 vom 23.12.1999).
Der Verfahrensmangel steht einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 309 Abs. 2 StPO entgegen (stg. Senatsrechtsprechung z.B. StV 1999, 496, 498 und Beschluss 1 Ws 671/99 vom 23.11.1999;… Meyer-Goßner, StPO, § 309 Rn. 8 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 23.12.1999 - 1 Ws 671/99
Reststrafenaussetzung bei Sexualstraftäter; Inhaltliche Anforderungen an …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07
Danach ist vor einer Entscheidung über die Frage der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung grundsätzlich - und zwar unabhängig davon, ob die Strafvollstreckungskammer eine dem Untergebrachten günstige Entscheidung erwägt - das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen und dieser mündlich zu hören (Senat, Beschluss 1 Ws 422/99 vom 8.7.1999, StV 1999, 496, und Beschluss 1 Ws 671/99 vom 23.12.1999).Der Verfahrensmangel steht einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 309 Abs. 2 StPO entgegen (stg. Senatsrechtsprechung z.B. StV 1999, 496, 498 und Beschluss 1 Ws 671/99 vom 23.11.1999;… Meyer-Goßner, StPO, § 309 Rn. 8 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des …
Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56). - OLG Hamm, 13.08.2024 - 3 Ws 302/24
Allseitiger Verzicht auf eine mündliche Anhörung des im Verfahren über die …
Das gesetzliche Erfordernis der mündlichen Anhörung des Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 S. 3 StPO verfolgt den Zweck, die wichtigste Entscheidungsgrundlage eingehend zu diskutieren und das Votum des Sachverständigen zu hinterfragen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. März 2020 - 5 Ws 32/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 85/07). - OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem …
Rn. 22 Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
- OLG Brandenburg, 27.08.2010 - 1 Ws 134/10
Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Rn. 19 Hat sich daher die Strafvollstreckungskammer bei der (noch vor Ablauf der Fünfjahresfrist des § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO erfolgenden) Vorbereitung ihrer Prüfung gem. § 67e StGB in weiten Teilen auf ein externes Prognosegutachten gestützt und ihrer Bewertung zugrunde gelegt, so ist sie zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen und darüber hinaus dazu verpflichtet, den Beteiligten Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben, sich also insbesondere zu der Frage zu erklären, ob sie auf die Anhörung des Sachverständigen verzichten (arg. aus § 454 Abs. 3 Satz 4 StPO; vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Januar 2010, 1 Ws 812/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2009, III - 4 Ws 27409; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007, 1 Ws 85/07, zit. jeweils nach juris). - OLG Naumburg, 11.08.2025 - 1 Ws 253/25 Das Erfordernis der mündlichen Anhörung des Sachverständigen verfolgt den Zweck, die wichtigste Entscheidungsgrundlage eingehend zu diskutieren und das Votum des Sachverständigen zu hinterfragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007, 1 Ws 85/07); KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2008, 108/08).
- KG, 14.08.2013 - 2 Ws 395/13
Der beauftragte Sachverständige ist regelmäßig durch die zur Entscheidung …
Nur durch seine mündliche Anhörung kann der Zweck dieser Bestimmung, die wichtigste Entscheidungsgrundlage eingehend zu diskutieren und zu hinterfragen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 85/07 - [juris] = StraFo 2007, 302), erreicht werden. - KG, 09.09.2019 - 2 Ws 141/19
Pflicht zur Anhörung des Sachverständigen
Nur durch seine mündliche Anhörung kann der Zweck dieser Bestimmung, die wichtigste Entscheidungsgrundlage eingehend zu diskutieren und zu hinterfragen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 85/07 -, juris = StraFo 2007, 302), erreicht werden. - KG, 06.03.2020 - 5 Ws 32/20
Aussetzung der Restfreiheitsstrafe: Gewährleistung bestmöglicher Sachaufklärung …
Rn. 7 Das gesetzliche Erfordernis der mündlichen Anhörung des Sachverständigen verfolgt den Zweck, die wichtigste Entscheidungsgrundlage eingehend zu diskutieren und das Votum des Sachverständigen zu hinterfragen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 85/07 - bei juris Rn. 6 = StraFo 2007, 302; KG, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 5 Ws 63-64/18 - m.w.N. [jeweils für die Frage der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus]). - KG, 16.09.2019 - 2 Ws 144/19
Konkludenter Verzicht auf Sachverständigenanhörung bei fehlender Rüge
Nur durch seine mündliche Anhörung kann der Zweck dieser Bestimmung, die wichtigste Entscheidungsgrundlage eingehend zu diskutieren und zu hinterfragen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 85/07 -, juris = StraFo 2007, 302), erreicht werden. - OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10 Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
- OLG Schleswig, 07.01.2016 - 1 Ws 424/15
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