Rechtsprechung
| OLG München, 15.11.2007 - 2 Ws 1042/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2008, 88
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11
Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung …
Rn. 6 Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415). - OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09
Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen …
Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es - auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415;… KK-Gieg, StPO , 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c , Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163). - AG Rosenheim, 03.03.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10
Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines …
Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415;… KK-Gieg, StPO, 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c, Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
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