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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10 (StrVollzG)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12243
OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10 (StrVollzG) (https://dejure.org/2010,12243)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.04.2010 - 1 Ws 143/10 (StrVollzG) (https://dejure.org/2010,12243)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 Ws 143/10 (StrVollzG) (https://dejure.org/2010,12243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollzugsplankonferenz: Anfechtbarkeit der Versagung der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der Vollzugsplankonferenz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVollzG § 159; NJVollzG § 9 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 109
    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Teilnahme des Verteidigers an der Vollzugsplankonferenz

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 159; NJVollzG § 9 Abs. 4
    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Anwesenheit des Verteidigers in der Vollzugsplankonferenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Teilnahme des Verteidigers an der Vollzugsplankonferenz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 352
  • StraFo 2010, 260
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.2001 - 2 BvR 598/01

    Teilnahme eines Rechtsanwalts an der Vollzugsplankonferenz

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10
    Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Verurteilten nicht schlechthin ein allgemeines Recht auf Rechtsbeistand (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; KG ZfStrVo 2007, 280; OLG Stuttgart, NStZ 2001, 392).

    Damit ist nicht nur der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, sondern auch dem aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Gebot des fairen Verfahrens Genüge getan (vgl. BVerfG, NStZ 1993, 301; NStZ-RR 2002, 25).

  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10
    Rn. 7 Dagegen ist die Durchführung und Gestaltung der Vollzugsplankonferenz nach § 9 NJVollzG eine rein innerorganisatorische Maßnahme zum Zwecke der Vorbereitung der im Vollzugsplan zu regelnden Entscheidungen, denn sie bildet den Rahmen für die zur Erstellung und periodischen Fortschreibung des Vollzugsplans erforderliche umfassende Sammlung von Informationen über den Gefangenen und die Diskussion der auf dieser Grundlage einzuleitenden Behandlungsschritte (vgl. BVerfG, StraFo 2006, 512).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03

    Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10
    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt eine regelnde Maßnahme im Sinne des § 109StVollzG darstellt, kommt es darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass dieses Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen verletzt (vgl. BVerfG, StraFo 2006, 429).
  • BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10
    Damit ist nicht nur der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, sondern auch dem aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Gebot des fairen Verfahrens Genüge getan (vgl. BVerfG, NStZ 1993, 301; NStZ-RR 2002, 25).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2001 - 4 Ws 15/01

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Vollzugsplankonferenz

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10
    Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Verurteilten nicht schlechthin ein allgemeines Recht auf Rechtsbeistand (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; KG ZfStrVo 2007, 280; OLG Stuttgart, NStZ 2001, 392).
  • KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11

    Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere …

    Darauf hat aber weder der Gefangene noch die externe Person ihrerseits einen Anspruch (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Celle StraFo 2010, 260; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392;Senat StraFo 2010, 510; Forum Strafvollzug 2007, 280;… Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 163/07 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 159 StVollzG Rdn. 2;… Arloth, § 159 StVollzG Rdn. 1;… Feest a.a.O., § 159 Rdn. 4).

    Ebenso wenig hat der Gefangene selbst ein subjektives Recht auf Teilnahme an der Vollzugskonferenz (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 25; OLG Celle StraFo 2010, 260; OLG Stuttgart NStZ 2001, 392;… Arloth, § 159 StVollzG Rdn. 1).

  • OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19

    Fortschreibung des Vollzugsplans erst mit letzter Unterschrift der …

    Rn. 13 bb) Allerdings betrifft die Frage, ob die Fortschreibung des Vollzugsplans unter Einhaltung der hierfür bestimmten Frist erfolgt ist, die Rechtmäßigkeit des Aufstellungsverfahrens, welche regelmäßig nur dann einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt, wenn der Vollzugsplan selbst angegriffen wird (vgl. OLG Celle StraFo 2010, 260;… Arloth/Krä aaO § 109 Rn. 13;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl., § 109 Rn. 12).
  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …

    Bei einer Vollzugsplankonferenz handelt es sich aber um keine Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift, sondern um einen rein innerorganisatorischen Vorgang zum Zwecke der Vorbereitung der im Vollzugs- und Eingliederungsplan zu regelnden Entscheidungen (OLG Celle, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 Ws 143/10 (StrVollzG) -, juris Rdnr. 7;… Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - 5 Ws 162/18 Vollz - und 13. November 2017, a. a. O.;… Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl., § 109 Rdnr. 12;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 159 StVollzG Rdnr. 1 f.).
  • BayObLG, 05.08.2024 - 203 StObWs 312/24

    Offener Vollzug, Rechtsbeschwerdeverfahren, Entscheidung der …

    Ob eine Mitteilung der Vollzugsanstalt an einen Strafgefangenen eine allgemeine Auskunft darstellt oder ob ihr ein Regelungscharakter zukommt, indem sie etwa ein subjektives Recht des Gefangenen - hier auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung - verbindlich ablehnt, beurteilt sich nach dem Empfängerhorizont (OLG Celle, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 Ws 143/10-, juris Rn. 8).
  • LG Bonn, 15.10.2015 - 52 StVK 478/15

    Gestattung der Teilnahme des Verteidigers an der Vollzugsplankonferenz

    Rn. 18 Die Nichtzulassung der Verteidigerin zur bevorstehenden Vollzugsplankonferenz stellt hier im Ergebnis einen tauglichen Beschwerdegegenstand dar, obgleich es sich hierbei grundsätzlich um eine rein interne organisatorisch-vorbereitende Entscheidung des Antragsgegners handelt, die - anders als der hierauf beruhende Vollzugsplan selbst - allein keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber dem Antragsteller entfaltet (vgl. OLG Celle NStZ 2011, 352f. (353).
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