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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.04.2013

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13061
BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13 (https://dejure.org/2013,13061)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - 3 StR 45/13 (https://dejure.org/2013,13061)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 (https://dejure.org/2013,13061)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; rechtsfehlerfreie Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiv lebensbedrohlichen Gewalthandlungen (hier: wuchtige Tritte gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bedingter Tötungsvorsatz: Tatrichterliche Beweiswürdigung bei objektiv besonders gefährlichen Gewalttaten im Falle von wuchtigen Fußtritten gegen den Kopf des Opfers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Bedingter Tötungsvorsatz: Tatrichterliche Beweiswürdigung bei objektiv besonders gefährlichen Gewalttaten im Falle von wuchtigen Fußtritten gegen den Kopf des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes wegen Hervorrufens von erheblichen Körperverletzungen durch wuchtige Tritte gegen den Kopf eines Geschädigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes wegen Hervorrufens von erheblichen Körperverletzungen durch wuchtige Tritte gegen den Kopf eines Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bedingter Tötungsvorsatz bei heftigen Tritten gegen den Kopf - Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beweisen oder Bewerten - Zu den Methoden der Rechtsfindung des BGH, erläutert anhand der neuen Rechtsprechung zum Tötungsvorsatz (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZIS 2014, 66)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bewerten, Beweisen, Verurteilen - Antwort auf Puppes Polemik über die "Methoden der Rechtsfindung des BGH" (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZIS 2014, 97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 581
  • NStZ-RR 2013, 242
  • StraFo 2013, 339
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche …

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13
    Zudem ist anerkannt, dass insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten darauf geschlossen werden kann, dass das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338 mwN).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines …

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13
    Der Tatrichter kann in einem solchen Falle nicht gehalten sein, denselben Umstand nochmals in dem anderen Beweiszusammenhang zu erwägen und damit Gefahr zu laufen, sich zu seinem anderweitig gewonnenen Ergebnis zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten in Widerspruch zu setzen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 76 f. mwN).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, aaO, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).

    Die Feststellung, ob ein Angeklagter vorsätzlich gehandelt hat, ist Tatfrage und obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, NStZ 2016, 668, 669 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 583; vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.;… LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 15 Rn. 63).

  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln: …

    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (…BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 15, NJW 2014, 3382, 3383 [BGH 14.08.2014 - 4 StR 163/14] ;… vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 , NStZ 2013, 581, 582 mwN).

    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (…BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 15, NJW 2014, 3382, 3383 [BGH 14.08.2014 - 4 StR 163/14] ;… vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 , NStZ 2013, 581, 582 mwN).

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Dabei sind insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582;… vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, aaO).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11579
BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13 (https://dejure.org/2013,11579)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - 1 StR 11/13 (https://dejure.org/2013,11579)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - 1 StR 11/13 (https://dejure.org/2013,11579)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 247 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Abwesenheit eines notwendigen Verfahrensbeteiligten (Entfernung des Angeklagten während der Entscheidung über die Entlassung einer Zeugin; wesentlicher Bestandteil der Hauptverhandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren: Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Strafverfahren: Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO durch einen Verteidiger i.R.d. Abwesenheit eines Angeklagten bei der Vernehmung von Zeugen bzgl. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 247 S. 1; StPO § 338 Nr. 5
    Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO durch einen Verteidiger i.R.d. Abwesenheit eines Angeklagten bei der Vernehmung von Zeugen bzgl. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht nur Verteidiger machen Fehler - Hier ein "Klassiker”Fehler eines LG: Die Abwesenheit des Angeklagten…..

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Und noch ein "Klassiker”Fehler: Die Beurlaubung des Angeklagten von der Hauptverhandlung (§ 231c-Verfahren)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 131
  • StraFo 2013, 339
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13
    Die Entscheidung über die Entlassung der Zeugin war indes nicht mehr Teil der Vernehmung, sondern bildete einen eigenständigen wesentlichen Bestandteil der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 92), während dessen der Angeklagte nicht im Sitzungssaal anwesend war.
  • BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10

    Entfernung des Angeklagten; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen; …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13
    Besondere Umstände, etwa eine Bild-Ton-Übertragung in einen Nebenraum mit Gegensprechanlage, die dem Angeklagten während seiner Abwesenheit vom Sitzungssaal ermöglicht hätten, entweder seine Zustimmung zur Entlassung der Zeugin zu erklären oder sein Fragerecht weiter auszuüben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534), lagen hier nicht vor.
  • OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13

    Revision im Strafverfahren: Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung …

    Rn. 16 c. Die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ein eigenständiger wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss v. 10.4.2013, 1 StR 11/13, zitiert nach beck-online Rdn 3.; BGH NJW 1986, 267; BGH NJW 2010, 2450, 2451).
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