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Rechtsprechung
   KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10587
KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15 Vollz (https://dejure.org/2015,10587)
KG, Entscheidung vom 16.02.2015 - 2 Ws 11/15 Vollz (https://dejure.org/2015,10587)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz (https://dejure.org/2015,10587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 StGB, § 224 StGB, § 227 StGB, § 231 StGB, § 159 StVollzG
    Strafvollzug: Beteiligung der Vollzugskonferenz an der Aufstellung des Vollzugsplans; Grundlagen der Vollzugsplanung; Eignung eines Strafgefangenen für den offenen Vollzug; Berücksichtigung eingestellter Strafverfahren und allgemeiner Strafzwecke bei der Vollzugsplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Ablehnung der Unterbringung eines Gefangenen im offenen Vollzug und der Ablehnung von Vollzugslockerungen; Voraussetzungen für die Eignung eines Strafgefangenen für den offenen Vollzug; Anforderungen an die Begründung für die Unterbringung im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2015, 261
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Rn. 19 Die Strafvollstreckungskammer hat zwar zu Recht angenommen, dass bei der Prüfung, ob ein Gefangener den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt (§ 10 Abs. 1 StVollzG) und ob im Einzelfall Flucht- oder Missbrauchsgefahr vorliegt (§ 11 Abs. 2 StVollzG), der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320 - juris Rdn. 8 ff.; OLG Hamburg StV 2005, 564; NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179; Senat StV 2010, 644; NStZ 2006, 695, 696;… Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 312/13 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 StVollzG Rdn. 15 ff.).

    Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320 - juris Rdn. 11; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2001, 246; Senat NStZ 2006, 695; Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 312/13 Vollz -).

  • KG, 06.02.2006 - 5 Ws 573/05

    Strafvollzug: Anforderungen an die inhaltliche Begründung eines Vollzugsplans …

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Schließlich ist auch die gerichtliche Nachprüfung des von der Vollzugsbehörde gefundenen konkreten Ergebnisses der Planung aufgrund des ihr zustehenden Ermessens (vgl. Senat ZfStrVO 1984, 370 und Beschluss vom 6. Februar 2006 - 5 Ws 573/05 Vollz-) nur eingeschränkt nach den Grundsätzen des § 115 Abs. 5 StVollzG gerichtlich überprüfbar.

    Genügt die Begründung einer Ermessensentscheidung nicht den Anforderungen, die das Gesetz an sie stellt, darf sie im gerichtlichen Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nicht mehr nachgeschoben werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 63; Senat, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 5 Ws 573/05 Vollz).

  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass …

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Rn. 19 Die Strafvollstreckungskammer hat zwar zu Recht angenommen, dass bei der Prüfung, ob ein Gefangener den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt (§ 10 Abs. 1 StVollzG) und ob im Einzelfall Flucht- oder Missbrauchsgefahr vorliegt (§ 11 Abs. 2 StVollzG), der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (…vgl. BGHSt 30, 320 - juris Rdn. 8 ff.; OLG Hamburg StV 2005, 564; NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179; Senat StV 2010, 644; NStZ 2006, 695, 696;… Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 312/13 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 StVollzG Rdn. 15 ff.).

    Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (…vgl. BGHSt 30, 320 - juris Rdn. 11; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2001, 246; Senat NStZ 2006, 695; Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 312/13 Vollz -).

  • OLG Bremen, 15.09.2011 - Ws 120/11
    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Es sind aber auch sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat, die Tatmotive sowie sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13 -, juris; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 Vollz mit weit.

    Vielmehr soll der offene Vollzug zum Erlernen der erforderlichen Fähigkeiten selbst noch beitragen (vgl. OLG Koblenz NStZ 1981, 275; Senat Beschluss vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 Vollz;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 10 Rdn 6).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Für eine Berücksichtigung der Schwere der Schuld ist in diesem Verfahrensstadium kein Raum mehr (vgl. BVerfG NJW 2004, 739, 746; OLG Frankfurt NStZ 2002, 53;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 2 Rdn. 8;… Laubenthal, Strafvollzug 6. Aufl., Rdn. 175 ff.;… abweichend Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 10 Rdn. 11).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Insoweit ist anzumerken, dass derartige Hinweise und Formulierungen zu eingestellten Strafverfahren mit der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Unschuldsvermutung (vgl. dazu BVerfGE 74, 358, 371) nicht in Einklang zu bringen sind.
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07

    Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks …

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Zudem lässt sich der hier angewendete Prüfungsmaßstab nicht mit dem gesetzlichen Leitbild des offenen Vollzuges als Regelvollzugsform (vgl. dazu BVerfGK 12, 210; KG StV 2002, 36; Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 Ws 632/10 Vollz; jeweils mit weit. Nachweisen) in Einklang bringen.
  • OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans …

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Es reicht nicht aus, dass eine derartige Gefahr nicht sicher ausgeschlossen werden kann (OLG Hamburg StraFo 2007, 390 mit weit.
  • OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05

    Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Rn. 19 Die Strafvollstreckungskammer hat zwar zu Recht angenommen, dass bei der Prüfung, ob ein Gefangener den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt (§ 10 Abs. 1 StVollzG) und ob im Einzelfall Flucht- oder Missbrauchsgefahr vorliegt (§ 11 Abs. 2 StVollzG), der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (…vgl. BGHSt 30, 320 - juris Rdn. 8 ff.; OLG Hamburg StV 2005, 564; NStZ 1990, 606; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179; Senat StV 2010, 644; NStZ 2006, 695, 696;… Beschluss vom 23. August 2013 - 2 Ws 312/13 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 11 StVollzG Rdn. 15 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13

    Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden - …

    Auszug aus KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
    Es sind aber auch sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat, die Tatmotive sowie sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13 -, juris; Senat, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 Vollz mit weit.
  • OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Therapieweisung

  • OLG Frankfurt, 16.10.2001 - 3 Ws 736/01

    Strafvollzug: Berücksichtigung der Schuldschwere bei Gewährung von …

  • OLG Zweibrücken, 09.07.1997 - 1 Ws 364/97
  • OLG Frankfurt, 11.06.2001 - 3 Ws 452/01

    Geschlossener Vollzug; Rückverlegung; Strafgefangener; Gutachten; Fachpsychologe; …

  • OLG Hamm, 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96
  • KG, 20.02.1995 - 5 Ws 471/94
  • KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

  • OLG Hamburg, 29.08.1990 - 3 Vollz (Ws) 45/90
  • OLG Koblenz, 03.02.1981 - 2 Vollz (Ws) 3/81
  • KG, 22.08.2001 - 5 Ws 121/01

    Gewährung von Urlaub für Gefangenen im geschlossenen Vollzug

  • KG, 29.03.1984 - 5 Ws 492/83
  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach …

    Die Einhaltung des Beurteilungsspielraums ist nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rdnr. 20; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -, juris Rdnrn. 8 f.,11 - BGHSt 30, 320 ff. [betreffend § 13 Abs. 1 StVollzG]; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws [Vollz] 30/11 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschlüsse vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, StraFo 2015, 261 ff., und 7. März 2011 - 2 Ws 685/10 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2016 - 5 Ws 72/16 Vollz - und 29. Juni 2015 - 5 Ws 49/15 Vollz - Köhne/Lesting in Feest/ Lesting, AK-StVollzG 6. Aufl., § 10 Rdnr. 5, 11;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 10 Rdnr. 7 und § 115 Rdnr. 5; jeweils m. w. Nachw.).

    Es sind aber auch sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat, die Tatmotive sowie sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug zu berücksichtigen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 Ws [Vollz] 148/13 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O.; Senat, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Er muss zudem bereit zu einem Leben in sozialer Verantwortung (§ 2 StVollzG) und willens sein, sich in ein System einordnen zu lassen, das auch auf der Selbstdisziplin und dem Verantwortungsbewusstsein des Gefangenen beruht (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. …und Beschluss vom 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 60; Senat…, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Er muss ein Mindestmaß an Gemeinschaftsfähigkeit und Verträglichkeit mitbringen, gewillt sein, sich in die soziale Gemeinschaft des offenen Vollzugs einzugliedern, dem Wechselspiel zwischen Haft und Freiheit gewachsen sowie gegenüber Behandlungskonzepten aufgeschlossen sein und das Bewusstsein haben, sich selbst aktiv bemühen zu müssen (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O.;… Arloth/Krä a. a. O., § 10 Rdnr. 8; jeweils m. w. Nachw.;… kritisch Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 10 Rdnr. 12 f.).

    Vielmehr soll der offene Vollzug zum Erlernen der erforderlichen Fähigkeiten selbst noch beitragen (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. m. w. Nachw.).

    Rn. 22 Die Eignung für den offenen Vollzug ist allerdings dann zu verneinen, wenn zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. m. w. Nachw.).

  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der …

    Die Einhaltung des Beurteilungsspielraums ist nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rdnr. 20; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -, juris Rdnrn. 8 f.,11 - BGHSt 30, 320 ff. [betreffend § 13 Abs. 1 StVollzG]; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws [Vollz] 30/11 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschlüsse vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, StraFo 2015, 261 ff., und 7. März 2011 - 2 Ws 685/10 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2016 - 5 Ws 72/16 Vollz - und 29. Juni 2015 - 5 Ws 49/15 Vollz - Lesting in Feest/ Lesting/Lindemann, AK-StVollzG 7. Aufl., Teil II § 15 LandesR Rdnr. 16 und § 38 LandesR Rdnr. 59 ff., Teil IV § 115 StVollzG Rdnr. 27 ff.;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 10 Rdnr. 7 und § 115 Rdnr. 5; jeweils m. w. Nachw.).

    Es sind aber auch sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat, die Tatmotive sowie sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug zu berücksichtigen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 Ws [Vollz] 148/13 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O.; Senat, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Er muss zudem bereit zu einem Leben in sozialer Verantwortung (§ 2 StVollzG) und willens sein, sich in ein System einordnen zu lassen, das auch auf der Selbstdisziplin und dem Verantwortungsbewusstsein des Gefangenen beruht (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. …und Beschluss vom 22. August 2011 a. a. O., juris Rdnr. 60; Senat…, Beschluss vom 29. Juni 2015 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Er muss ein Mindestmaß an Gemeinschaftsfähigkeit und Verträglichkeit mitbringen, gewillt sein, sich in die soziale Gemeinschaft des offenen Vollzugs einzugliedern, dem Wechselspiel zwischen Haft und Freiheit gewachsen sowie gegenüber Behandlungskonzepten aufgeschlossen sein und das Bewusstsein haben, sich selbst aktiv bemühen zu müssen (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O.;… Arloth/Krä a. a. O., § 10 Rdnr. 8; jeweils m. w. Nachw.;… kritisch Lesting in AK-StVollzG, Teil II § 15 LandesR Rdnr. 17 f.).

    Vielmehr soll der offene Vollzug zum Erlernen der erforderlichen Fähigkeiten selbst noch beitragen (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. m. w. Nachw.).

    Rn. 16 Die Eignung für den offenen Vollzug ist allerdings dann zu verneinen, wenn zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde (KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 a. a. O. m. w. Nachw.).

  • KG, 31.03.2022 - 5 Ws 262/21

    Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug

    Die Einhaltung des Beurteilungsspielraums ist nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, juris Rn. 19 ;… Senat, Beschlüsse vom 12. September 2019 - 5 Ws 133/19 Vollz - und 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz -, juris Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).

    Danach ist eine Behandlung nur dann notwendig im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie unerlässlich ist, um die Fähigkeit des Verurteilten zu verbessern, nach seiner Entlassung in die Freiheit nicht wieder rückfällig zu werden (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 3 Ws 452/01 (StVollz) -, juris Rn. 9; KG, Beschlüsse vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, juris Rn. 34 , …und vom 30. Dezember 2010 - 2 Ws 632/10 Vollz - ebenso Lesting, a.a.O., Teil II § 15 LandesR Rn. 42).

  • KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Nach den dem Senat bekannten Umständen geht die Justizvollzugsanstalt nicht von einem unzutreffenden Sachverhalt aus und bewegt sich mit ihrer Einschätzung innerhalb des ihr im Rahmen der Prüfung der Missbrauchsgefahr zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • OLG Celle, 01.04.2025 - 1 Ws 23/25

    Zuweisung eines Einzelbettzimmers ohne medizinische Indikation als Anspruch eines …

    Ein sogenanntes "Nachschieben von Gründen", also das Geltendmachen von Umständen, die zwar im Zeitpunkt der Entscheidung bereits vorgelegen, aber in der Begründung keine Berücksichtigung gefunden haben, ist im Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG ausgeschlossen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.6.2021 - 203 StObWs 261/21; KG, StraFo 2015, 261; OLG Celle, StV 2020, 558; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 63; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.7.2020 - 4 Ws 342/20 Vollz).
  • OLG Naumburg, 07.09.2016 - 1 Ws (RB) 39/16

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Anfechtung der Vollzugsplanfortschreibung; …

    Allgemeine Strafzwecke, wie Schuldschwere, Sühne und Vergeltung sind allein für die Gestaltung des Erkenntnisverfahrens von Bedeutung, nicht aber für die Gestaltung des nachfolgenden Strafvollzuges (KG Berlin, Beschl. v. 16. Februar 2015, 2 Ws 11/15, Rn. 366, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 21.08.2017 - 1 Ws (RB) 34/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender …

    Allgemeine Strafzwecke, wie Schuldschwere, Sühne und Vergeltung sind allein für die Gestaltung des Erkenntnisverfahrens von Bedeutung, nicht aber für die Gestaltung des nachfolgenden Strafvollzuges (KG Berlin, Beschl. v. 16. Februar 2015, 2 Ws 11/15, Rn. 366, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 17.04.2023 - 203 StObWs 61/23

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des …

    Unabhängig von einem bei der JVA gestellten Antrag unterliegt insbesondere eine Feststellung des Vollzugsplans zur Eignung des Gefangenen für Vollzugslockerungen der gerichtlichen Entscheidung nach § 109 Abs. 1 StVollzG (…BVerfG a.a.O.; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, BVerfGK 20, 177-187; BayObLG…, Beschluss vom 26. März 2021 - 203 StObWs 12/21- BeckRS 2021/32370 Rn. 16 zum Vollzugsplan in der SV; KG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 2 Ws 689/13 (Vollz) -, juris;… BeckOK Strafvollzugsrecht Bayern, Arloth, 17. Edition Art. 9 Rn. 10).
  • KG, 30.11.2015 - 2 Ws 277/15

    Strafvollzug: Ablösung vom offenen Vollzug bei mehrfachem Fehlverhalten; Funktion …

    Ob ungeachtet dessen die Annahme der Ungeeignetheit aufgrund einmaligen Drogenkonsums sich noch im Rahmen dieses Beurteilungsspielraum bewegt oder aber schon befürchten lässt, dass die Vollzugsbehörde von einem zu engem Anwendungsbereich des § 10 StVollzG ausgegangen ist (vgl. dazu Senat, StraFo 2015, 261 = OLGSt StVollzG § 10 Nr. 5), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21

    Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug; Maßstab für die gerichtliche …

    Rn. 21 Nach der zu § 10 Abs. 2 Satz 2 StVollzG ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Behandlung nur dann notwendig im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie unerlässlich ist, um die Fähigkeit des Verurteilten zu verbessern, nach seiner Entlassung in die Freiheit nicht wieder rückfällig zu werden (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 3 Ws 452/01 (StVollz) -, juris Rn. 9; KG, Beschlüsse vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz -, juris Rn. 34 , …und vom 30. Dezember 2010 - 2 Ws 632/10 Vollz - ebenso Lesting in: Feest/Lesting/Lindemann, AK-StVollzG 7. Aufl., Teil II § 15 LandesR Rn. 40).
  • KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gerichtliche Nachprüfbarkeit …

  • KG, 06.12.2019 - 2 Ws 194/19

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: Mindestanforderungen …

  • KG, 23.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Neuregelung der Ausführung von Strafgefangenen durch Berliner Landesrecht

  • KG, 22.12.2016 - 5 Ws 171/16

    Voraussetzungen der Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug nach der …

  • KG, 11.07.2016 - 5 Ws 58/16

    Vollzugsplanfortschreibungen: Aufstellungsverfahren und Voraussetzungen der …

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