Rechtsprechung
| EuG, 03.09.2025 - T-1102/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
DJO/ EUIPO - Hallufix und Huber [Gouttières (bandages chirurgicaux)
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Unionsgeschmacksmuster, das eine Orthese für Hallux valgus darstellt - Nichtigkeitsgrund - Nichterfüllung der Schutzvoraussetzungen - Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - ...
- Europäischer Gerichtshof
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Unionsgeschmacksmuster, das eine Orthese für Hallux valgus darstellt - Nichtigkeitsgrund - Nichterfüllung der Schutzvoraussetzungen - Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
DJO/ EUIPO - Hallufix und Huber (Gouttières (bandages chirurgicaux)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
DJO/ EUIPO - Hallufix und Huber (Gouttières (bandages chirurgicaux)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuG, 19.10.2022 - T-231/21
Praesidiad/ EUIPO - Zaun (Poteau) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Rn. 19 Wird festgestellt, dass zumindest eines der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses nicht ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt ist, so kann das betreffende Geschmacksmuster nicht gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 für nichtig erklärt werden (…Urteile vom 24. März 2021, Lego/EUIPO - Delta Sport Handelskontor [Baustein eines Spielbaukastens], T-515/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:155, Rn. 96, und vom 19. Oktober 2022, Praesidiad/EUIPO - Zaun [Pfosten], T-231/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:649, Rn. 43).Somit erlaubt ein Patent es aufgrund seines ausschließlich technischen Zwecks nicht, automatisch auszuschließen, dass möglicherweise auch andere als technische Erwägungen bei der Entwicklung eines im Übrigen darin dargestellten Geschmacksmusters berücksichtigt werden (Urteil vom 19. Oktober 2022, Praesidiad/EUIPO - Zaun [Pfosten], T-231/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:649, Rn. 32).
- EuGH, 08.03.2018 - C-395/16
DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Rn. 17 Die Beurteilung eines Geschmacksmusters im Licht dieser Bestimmung umfasst folgende Schritte: Als Erstes ist die technische Funktion des betreffenden Erzeugnisses zu bestimmen, als Zweites sind die Erscheinungsmerkmale dieses Erzeugnisses im Sinne von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 zu analysieren, und als Drittes ist anhand aller objektiven maßgeblichen Umstände zu prüfen, ob diese Merkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, d. h. mit anderen Worten, ob das Bedürfnis, diese technische Funktion zu erfüllen, der einzige Faktor ist, der den Entwerfer zur Wahl dieser Merkmale bewogen hat, während anderweitige Erwägungen - insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung des Erzeugnisses zusammenhängen - bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172' Rn. 26 und 31).Rn. 18 Für die Beurteilung, ob die Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses unter Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 fallen, sind u. a. das angegriffene Geschmacksmuster, die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses deutlich werden, Informationen über dessen Verwendung oder auch das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, zu berücksichtigen, soweit für diese Umstände, Informationen oder Alternativen tragfähige Beweise vorliegen (Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172' Rn. 36 und 37).
- EuG, 24.03.2021 - T-515/19
Das EUIPO hat ein Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu …
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Rn. 19 Wird festgestellt, dass zumindest eines der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses nicht ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt ist, so kann das betreffende Geschmacksmuster nicht gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 für nichtig erklärt werden (Urteile vom 24. März 2021, Lego/EUIPO - Delta Sport Handelskontor [Baustein eines Spielbaukastens], T-515/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:155, Rn. 96, …und vom 19. Oktober 2022, Praesidiad/EUIPO - Zaun [Pfosten], T-231/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:649, Rn. 43).
- EuGH, 21.09.2017 - C-361/15
Easy Sanitary Solutions/ Group Nivelles und EUIPO - Rechtsmittel - Geistiges …
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Rn. 30 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin, da sie sich auf den Nichtigkeitsgrund des Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002 in ihrer früheren Fassung berief, darzulegen hatte, dass das angegriffene Geschmacksmuster die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 dieser Verordnung nicht erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 60). - EuG, 09.02.2017 - T-16/16
Mast-Jägermeister / EUIPO (Gobelets) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung …
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Rn. 27 Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO [Becher], T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 58). - EuG, 16.02.2017 - T-828/14
Antrax It / EUIPO - Vasco Group (Thermosiphons pour radiateurs) - …
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Diese Pflicht hat den zweifachen Zweck, zum einen den Betroffenen zu ermöglichen, der Entscheidung die Gründe für die erlassene Maßnahme zu entnehmen, um ihre Rechte verteidigen zu können, und zum anderen die Unionsgerichte in die Lage zu versetzen, ihre Kontrolle der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung auszuüben (Urteil vom 16. Februar 2017, Antrax It/EUIPO - Vasco Group [Thermosiphons für Heizkörper], T-828/14 und T-829/14, EU:T:2017:87, Rn. 82). - EuG, 09.09.2015 - T-278/14
Dairek Attoumi / OHMI - Diesel (DIESEL)
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Somit hat sie den Sachverhalt und die rechtlichen Erwägungen dargelegt, die für die angefochtene Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, so dass sie nicht verpflichtet war, zu allen ihr von der Klägerin vorgetragenen Argumenten Stellung zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Dairek Attoumi/HABM - Diesel [DIESEL], T-278/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:606, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 29.03.2023 - T-545/21
Tinnus Enterprises/ EUIPO - Mystic Products (Installations pour la distribution …
Auszug aus EuG, 03.09.2025 - T-1102/23
Wie die Klägerin in der Klageschrift ausführt, müssen die Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses jedoch im Einzelfall und in Abhängigkeit von dem betreffenden Erzeugnis ermittelt werden (Urteil vom 29. März 2023, Tinnus Enterprises/EUIPO - Mystic Products [Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten], T-545/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:176, Rn. 26).
- EuGH, 03.03.2026 - C-702/25
Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die DJO LLC die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 3. September 2025, DJO/EUIPO - Hallufix und Huber (Glieder [Schienen für verletzte -]) (T-1102/23, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2025:820), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 25. September 2023 (Sache R 1499/2022-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen DJO auf der einen Seite sowie der Hallufix AG und Herrn Vitus Maria Huber auf der anderen Seite abgewiesen hat.
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