Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuG, 14.12.1989 - T-119/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8867
EuG, 14.12.1989 - T-119/89 (https://dejure.org/1989,8867)
EuG, Entscheidung vom 14.12.1989 - T-119/89 (https://dejure.org/1989,8867)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - T-119/89 (https://dejure.org/1989,8867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,8867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 5 Anhang VII; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 90

  • EU-Kommission

    René Teissonnière gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Unzulässigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ruhegehaltansprüche eines Beamten der Europäischen Gemeinschaft ; Anspruch auf Anrechnung ruhegehaltsfähiger Gemeinschaftsdienstjahre ; Übertragung der Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Gemeinschaft

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.1989 - T-119/89
    Erst gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags des Beamten, von der bei ausbleibender Antwort der Verwaltung angenommen wird, daß sie nach Ablauf einer Frist von vier Monaten ergeht, kann der Antragsteller gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts binnen einer neuen Frist von drei Monaten Beschwerde bei der Anstellungsbehörde einlegen ( Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303; Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Juni 1987 in der Rechtssache 16/86, G. P./Wirtschafts - und Sozialausschuß, Slg. 1987, 2409 ).
  • EuGH, 01.02.1979 - 17/78

    Deshormes / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.1989 - T-119/89
    Der Beamte besitzt also grundsätzlich ein berechtigtes, bestehendes und gegenwärtiges Interesse daran, gegen eine derartige Maßnahme gerichtlich vorzugehen ( Urteil des Gerichtshofes vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Fausta Deshormes, Slg. 1979, 189 ).
  • EuGH, 12.07.1984 - 227/83

    Moussis / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.1989 - T-119/89
    26 Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133 ) die in den Artikeln 90 und 91 des Beamtenstatuts festgelegten Beschwerde - und Klagefristen zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse eingeführt wurden.
  • EuGH, 04.06.1987 - 16/86

    P. / ESC

    Auszug aus EuG, 14.12.1989 - T-119/89
    Erst gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags des Beamten, von der bei ausbleibender Antwort der Verwaltung angenommen wird, daß sie nach Ablauf einer Frist von vier Monaten ergeht, kann der Antragsteller gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts binnen einer neuen Frist von drei Monaten Beschwerde bei der Anstellungsbehörde einlegen ( Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303; Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Juni 1987 in der Rechtssache 16/86, G. P./Wirtschafts - und Sozialausschuß, Slg. 1987, 2409 ).
  • EuGH, 28.05.1970 - 30/68

    Lacroix / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.1989 - T-119/89
    Schließlich hat der Kläger als Antwort auf die Ausführungen der Kommission zur Einrede der Unzulässigkeit, gegen die er sich nicht grundsätzlich wendet, nur vorgetragen, daß dieses Schreiben nicht als Beginn der Dreimonatsfrist gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts angesehen werden könne, aber entgegen der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes in keiner Weise eine andere Maßnahme bezeichnet, die er anfechten möchte; nach dieser Rechtsprechung schließt die Wahrung der Rechte der Verteidigung und betroffener Dritter die Zulassung einer Klage aus, die die Maßnahmen nicht individualisiert, die den Kläger angeblich beschweren ( siehe insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301 ).
  • EuGH, 14.07.1981 - 145/80

    Mascetti / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.1989 - T-119/89
    21 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 145/80, Mascetti/Kommission, Slg. 1981, 1975 ) ist im Rahmen einer fortlaufenden Diskussion zwischen einem Organ und einem Beamten dieser berechtigt, einen Meinungsaustausch erst dann als eine endgültige Stellungnahme der Verwaltung anzusehen, wenn er das erste Schreiben von ihr erhält, das eine Begründung dieser Stellungnahme enthält.
  • EuG, 12.02.1992 - T-6/91

    Fred Pfloeschner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Zulässigkeit …

    14 Da sie keine im Statut vorgeschriebene Maßnahme unterlassen habe, stelle ihre stillschweigende Weigerung, eine Entscheidung über die vorgezogene Feststellung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers zu erlassen, keine beschwerende Maßnahme dar, die als solche Gegenstand einer Beschwerde und einer Klage sein könnte (Beschluß des Gerichts vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache T-119/89, Teissonnière/Kommission, Slg. 1990, II-7, Randnr. 17).

    Aus diesem Urteil ergibt sich nämlich, daß der Betroffene ein berechtigtes, bestehendes und gegenwärtiges Interesse daran besitzt, ein ungewisses Element seiner Rechtsstellung vorab klären zu lassen, wenn eine erst später zur Ausführung gelangende Entscheidung, die die Rechtsstellung eines Beamten sofort und unmittelbar berühren kann, auf der Grundlage bestimmter und unveränderlicher Elemente erlassen werden kann (vgl. auch Beschluß des Gerichts vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache T-119/89, Teissonnière/Kommission, a. a. O., Randnr. 19).

  • EuG, 25.09.1991 - T-5/90

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Da ihnen somit kein Entscheidungscharakter zukommt, haben sie keine gegenwärtigen oder künftigen Rechtswirkungen in Bezug auf den Kläger (vgl. Beschluß des Gerichts vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache T-119/89, Teissonnière/Kommission, Slg. 1990, II-7).
  • EuG, 05.12.2002 - T-209/99

    Hoyer / Kommission

    Tot slot merkt de Commissie op dat het feit dat zij, ofschoon hiertoe niet gehouden, met verzoeker een dialoog is aangegaan over de financiële aspecten van de arresten Hoyer I en Hoyer II teneinde zo mogelijk tot een akkoord te komen, niet betekent dat de administratie geen besluit meer kan nemen zonder instemming van de betrokken ambtenaar (arrest Gerecht van 26 juni 1996, De Nil en Impens/Raad, T-91/95, JurAmbt. blz. I-A-327 en II-959, punt 34, en beschikking Gerecht van 14 december 1989, Teissonnière/Commissie, T-119/89, Jurispr. blz. II-7, punt 21).
  • EuG, 10.07.1992 - T-53/91

    Nicolas Mergen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Das Gericht könne aber nur Akte der Anstellungsbehörde aufheben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1981 in den verbundenen Rechtssachen 783/79 und 786/79, Venus und Obert/Kommission und Rat, Slg. 1981, 2445, Randnr. 22, sowie Beschluß des Gerichts vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache T-119/89, Teissonnière/Kommission, Slg. 1990, II-7, Randnr. 21).
  • EuG, 06.06.1996 - T-391/94

    Beamte - Beschwerende Maßnahme - Fristen des Statuts - Unzulässigkeit - …

    p. 2699, et du Tribunal du 14 décembre 1989, Teissonnière/Commission, T-119/89, Rec.
  • EuG, 04.05.1999 - T-161/97
    A ce moment seulement, le fonctionnaire concerné est tenu d'introduire une réclamation dans les délais prévus par le statut (ordonnance du Tribunal du 14 décembre 1989, Teissonnière/Commission, T-119/89, Rec. 1990, p. II-7, point 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht