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Rechtsprechung
   EuG, 13.10.2009 - T-146/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31960
EuG, 13.10.2009 - T-146/08 (https://dejure.org/2009,31960)
EuG, Entscheidung vom 13.10.2009 - T-146/08 (https://dejure.org/2009,31960)
EuG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - T-146/08 (https://dejure.org/2009,31960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nationalen Wortmarke "Rock" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 6, 7, 8, 17, 19, 37 und 42 auf Aufhebung der Entscheidung R 506/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) ...

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuG, 08.07.2015 - T-548/12

    Deutsche Rockwool Mineralwoll / OHMI - Redrock Construction (REDROCK) - …

    Zu dem auf die ältere Marke ROCK gestützten Antrag auf Nichtigerklärung stellte sie fest, dass das Nichtvorliegen einer Verwechslungsgefahr vom Gericht in dem Urteil vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction (REDROCK) (T-146/08, EU:T:2009:398) rechtskräftig bestätigt worden sei.

    Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass das Gericht in seinem Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt (EU:T:2009:398), eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen ROCK und REDROCK verneint hat.

    Hinzu kommt, dass, auch wenn ein Teil der in Rede stehenden Waren der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, es nicht häufig der Fall ist, dass der Kauf durch den einfachen Verbraucher erfolgt, der diese Aufgabe im Allgemeinen Fachleuten überlässt oder sich von Verbrauchern beraten lässt, deren Fachkenntnisse in diesem Bereich über dem Durchschnitt liegen (vgl. in diesem Sinne Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 45 und 46).

    Rn. 24 Deshalb ist davon auszugehen, dass der Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise besonders hoch ist (vgl. in diesem Sinne Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 47).

    Denn auch wenn der deutsche Durchschnittsverbraucher keine fundierten Englischkenntnisse haben sollte, ist festzustellen, dass der Ausdruck "rock" zum englischen Grundwortschatz gehört und sowohl Fachleute als auch Verbraucher den Begriff "rock" mit dem Begriff "Stein" in Verbindung bringen (Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 53).

    Rn. 39 Dasselbe gilt für den Bestandteil "red" in der streitigen Marke, der im Englischen die Farbe Rot bezeichnet und der, da er zum Grundwortschatz der englischen Sprache gehört, für die maßgeblichen Verkehrskreise unmittelbar verständlich ist (Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 78).

    Rn. 46 Insoweit ist festzustellen, dass zumindest ein Teil der von der streitigen Marke erfassten Baumaterialien und nahezu alle von den älteren Marken erfassten Waren aus Rohstoffen auf der Basis von Stein hergestellt sind, die, insbesondere in ihrem Naturzustand, von den maßgeblichen Verkehrskreisen leicht mit dem Begriff "rock", auch im Sinne von "Felsen" oder "Klippe", in Verbindung gebracht werden können, so dass er weitgehend beschreibenden Charakter hat (Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 54).

    (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 32, und REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 55).

    Ein anpreisender Begriff, der sich auf die Merkmale der erfassten Waren oder Dienstleistungen bezieht, hat aber in Bezug auf diese keine erhöhte originäre Unterscheidungskraft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2008, 1nter-Ikea/HABM - Waibel [idea], T-112/06, EU:T:2008:10, Rn. 51, und REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 56).

    Rn. 68 Im Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt (EU:T:2009:398), hat das Gericht bereits entschieden, dass der Bestandteil "rock" in der streitigen Marke von den maßgeblichen Verkehrskreisen, die eine Verbindung zwischen dem englischen Adjektiv "red" und dem englischen Substantiv "rock" herstellten, als "Gestein", "Fels" oder "Klippe" verstanden werde.

    Er beschreibe damit insgesamt ein Bild, das von der Bedeutung dieser Wörter bestimmt werde (Urteil REDROCK, oben in Rn. 10 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 80).

  • EuG, 08.07.2015 - T-436/12

    Deutsche Rockwool Mineralwoll / OHMI - Ceramicas del Foix (Rock & Rock) - …

    Hinzu kommt, dass, auch wenn ein Teil der in Rede stehenden Waren der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, es nicht häufig der Fall ist, dass der Kauf durch den einfachen Verbraucher erfolgt, der diese Aufgabe im Allgemeinen Fachleuten überlässt oder sich von Verbrauchern beraten lässt, deren Fachkenntnisse in diesem Bereich über dem Durchschnitt liegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, EU:T:2009:398, Rn. 45 und 46).

    Rn. 35 Insoweit genügt der Hinweis, dass der Umstand, dass eine Marke als nationale Marke oder Gemeinschaftsmarke eingetragen worden ist, es für sich allein nicht ausschließt, dass sie in weitgehendem Maße beschreibend ist oder, anders ausgedrückt, im Hinblick auf die erfassten Waren und Dienstleistungen nur eine geringe originäre Kennzeichnungskraft besitzt (vgl. Urteil REDROCK, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Selbst wenn der deutsche Durchschnittsverbraucher über keine vertieften Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, gehört der Ausdruck "rock" zum englischen Grundwortschatz, und sowohl Fachleute als auch Verbraucher bringen diesen Begriff mit dem Begriff "Stein" in Verbindung (Urteil REDROCK, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 53).

    Rn. 38 Im Übrigen ist festzustellen, dass zumindest ein Teil der von der streitigen Marke erfassten Baumaterialien und nahezu alle von den älteren Marken erfassten Waren aus Rohstoffen auf der Basis von Stein hergestellt sind, die, insbesondere in ihrem Naturzustand, von den maßgeblichen Verkehrskreisen leicht mit dem Begriff "rock", auch im Sinne von "Felsen" oder "Klippe", in Verbindung gebracht werden können, so dass er weitgehend beschreibenden Charakter hat (Urteil REDROCK, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 54).

    Denn im Hinblick auf die Beurteilung des unterscheidenden oder beschreibenden Charakters eines Zeichens ist die Bedeutung dieses Zeichens zu berücksichtigen, die auf die erfassten Waren hinweist oder eines ihrer Merkmale bezeichnet (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 32, und REDROCK, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 55).

    Ein anpreisender Begriff, der sich auf die Merkmale der erfassten Waren oder Dienstleistungen bezieht, hat aber in Bezug auf diese keine erhöhte originäre Unterscheidungskraft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2008, 1nter-Ikea/HABM - Waibel [idea], T-112/06, EU:T:2008:10, Rn. 51, und REDROCK, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2009:398, Rn. 56).

    Rn. 97 Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der einander gegenüberstehenden Zeichen sind die bildlichen, klanglichen und begrifflichen Unterschiede, die die einander gegenüberstehenden Zeichen voneinander trennen, in Anbetracht des Umstands, dass der Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise beim Kauf der erfassten Waren besonders hoch ist, ausreichend, um zu verhindern, dass trotz der Ähnlichkeit bestimmter erfasster Waren die sich aus dem Vorhandensein des gemeinsamen Elements "rock" ergebenden Ähnlichkeiten zu einer Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des deutschen Durchschnittsverbrauchers und des Fachpersonals aus dem Bereich des Bauwesens führen (vgl. in diesem Sinne Urteil REDROCK, oben in Rn. 21 erwähnt, EU:T:2009:398, Rn. 86).

  • EuG, 17.02.2011 - T-10/09

    Formula One Licensing kann die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit den …

    Rn. 46 Auch der Umstand, dass die ältere Wortmarke als nationale oder internationale Marke eingetragen wurde, schließt es für sich allein nicht aus, dass sie in weitgehendem Maße beschreibend ist oder, anders ausgedrückt, im Hinblick auf die erfassten Waren und Dienstleistungen nur eine geringe originäre Kennzeichnungskraft besitzt (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.02.2012 - T-596/10

    Almunia Textil / OHMI - FIBA-Europe (EuroBasket) - Gemeinschaftsmarke - …

    Da der Bestandteil "Basket" somit bei dieser Marke nicht dominierend ist, ist diese als Ganzes mit der älteren Marke zu vergleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 64 bis 66).
  • EuG, 15.10.2018 - T-164/17

    Apple and Pear Australia und Star Fruits Diffusion/ EUIPO - Pink Lady America …

    De même, il a été jugé que l'élément « red " (désignant, en anglais, la couleur rouge) de la marque faisant l'objet de la contestation serait directement compréhensible par le public pertinent - en l'occurrence, il s'agissait notamment des consommateurs allemands moyens mais qui, compte tenu du prix élevé et de la nature spécialisée des produits et des services visés par les signes en conflit, faisaient preuve d'un niveau d'attention particulièrement élevé lors de l'achat - dans la mesure où il faisait partie des mots anglais élémentaires et appartenait au vocabulaire de base de l'anglais [arrêts du 13 octobre 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/OHMI - Redrock Construction (REDROCK), T-146/08, non publié, EU:T:2009:398, point 78, et du 8 juillet 2015, Deutsche Rockwool Mineralwoll/OHMI - Redrock Construction (REDROCK), T-548/12, EU:T:2015:478, point 39].
  • EuG, 28.01.2016 - T-640/13

    Sto / OHMI - Fixit Trockenmörtel Holding (CRETEO) - Gemeinschaftsmarke - …

    Rn. 29 Daher ist für die Bestimmung des Aufmerksamkeitsgrads der maßgeblichen Verkehrskreise auf die Kategorie mit dem geringsten Aufmerksamkeitsgrad abzustellen, nämlich die Heimwerker, einer Verbraucherkategorie, deren Aufmerksamkeitsgrad nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts als überdurchschnittlich anzusehen ist (…Urteile vom 10. September 2008, Promat/HABM - Puertas Proma [PROMAT], T-243/06, EU:T:2008:333, Rn. 32, vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, EU:T:2009:398, Rn. 45 bis 47, …und vom 21. November 2012, Atlas/HABM - Couleurs de Tollens [ARTIS], T-558/11, EU:T:2012:615, Rn. 23), wobei diese Feststellung im Übrigen für alle in Frage stehenden Waren gilt.
  • EuG, 20.10.2011 - T-189/09

    Poloplast / OHMI - Polypipe (P) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …

    Die erheblichen Investitionen, die solche Waren erfordern können, und ihre spezielle Natur implizieren nämlich, dass das maßgebliche Publikum zum Zeitpunkt des Kaufs einen hohen Grad an Aufmerksamkeit an den Tag legt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 07.09.2022 - T-156/21

    Völkl/ EUIPO - Marker Dalbello Völkl (International) - Unionsmarke - …

    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung weist allein die Tatsache, dass der Verbraucher eine bestimmte Art von Waren nicht laufend erwirbt, darauf hin, dass seine Aufmerksamkeit eher erhöht ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:398, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.09.2022 - T-155/21

    Völkl/ EUIPO - Marker Dalbello Völkl (International) - Unionsmarke - …

    Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung weist allein die Tatsache, dass der Verbraucher eine bestimmte Art von Waren nicht laufend erwirbt, darauf hin, dass seine Aufmerksamkeit eher erhöht ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:398, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.03.2012 - T-207/11

    EyeSense / OHMI - Osypka Medical (ISENSE) - Gemeinschaftsmarke - …

    Folglich sind im vorliegenden Fall ungeachtet dieser gemeinsamen Buchstabenfolge die schriftbildlichen Unterschiede am Anfang der Zeichen bedeutsamer als die nachfolgenden Ähnlichkeiten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64).
  • EuG, 25.11.2015 - T-520/14

    bd breyton-design / HABM (RACE GTP) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

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