Rechtsprechung
| EuG, 18.02.2016 - T-164/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Calberson GE / Kommission
Schiedsklausel - Programm zur Versorgung Russlands mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Lieferung von Rindfleisch - Nichterfüllung des Vertrags durch die Interventionsstelle - Anwendbares Recht - Verjährung - Verspätete Freigabe bestimmter Liefersicherheiten - ...
- Europäischer Gerichtshof
Calberson GE / Kommission
Schiedsklausel - Programm zur Versorgung Russlands mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Lieferung von Rindfleisch - Nichterfüllung des Vertrags durch die Interventionsstelle - Anwendbares Recht - Verjährung - Verspätete Freigabe bestimmter Liefersicherheiten - ...
- ra.de
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Calberson GE / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auf eine Schiedsklausel gestützte Klage auf Verurteilung der Europäischen Kommission zum Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge von Fehlern entstanden sein soll, die die nationale Interventionsstelle, FranceAgriMer, im Rahmen der Durchführung eines Auftrags ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- EuG, 10.02.2004 - T-215/01
Calberson GE / Kommission
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
Sie weist jedoch darauf hin, dass das Gericht in den Urteilen vom 9. Oktober 2002, Hans Fuchs/Kommission (T-134/01, Slg, EU:T:2002:246), und vom 10. Februar 2004, Calberson GE/Kommission (T-215/01, T-220/01 und T-221/01, Slg, EU:T:2004:38), die beide Lieferverträge beträfen, die auf der Grundlage der Verordnung Nr. 111/1999 geschlossen worden seien, es nicht für erforderlich gehalten habe, das anwendbare Recht zu bestimmen, und die genannte Verordnung ausgelegt habe, ohne sich auf innerstaatliches Recht zu beziehen.Die Antwort sei später im Urteil Calberson GE/Kommission (oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2004:38) bestätigt worden.
Die Verladetätigkeit obliege jedenfalls, wie im Urteil Calberson GE/Kommission (oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2004:38, Rn. 147 bis 149) festgestellt, der Zuschlagsempfängerin, und das Angebot der Klägerin enthalte tatsächlich die Kosten für die Umschlags- und Ladetätigkeiten.
Rn. 74 Im vorliegenden Fall hat das Gericht, wie die Kommission hervorgehoben hat, im Rahmen der Ausführung eines Beförderungsauftrags, den die Kommission der Klägerin ebenfalls aufgrund der Verordnung Nr. 111/1999 erteilt hatte, bereits festgestellt, dass eine Zahlung erst als verspätet angesehen werden kann, wenn der Gläubiger in Verzug gesetzt worden ist, und dass der Liefervertrag nicht vorsieht, dass allein durch Fristablauf von Rechts wegen Verzug eintritt (vgl. in diesem Sinne Urteil Calberson GE/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2004:38, Rn. 144 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 09.10.2002 - T-134/01
Hans Fuchs / Kommission
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
Sie weist jedoch darauf hin, dass das Gericht in den Urteilen vom 9. Oktober 2002, Hans Fuchs/Kommission (T-134/01, Slg, EU:T:2002:246), und vom 10. Februar 2004, Calberson GE/Kommission (T-215/01, T-220/01 und T-221/01, Slg, EU:T:2004:38), die beide Lieferverträge beträfen, die auf der Grundlage der Verordnung Nr. 111/1999 geschlossen worden seien, es nicht für erforderlich gehalten habe, das anwendbare Recht zu bestimmen, und die genannte Verordnung ausgelegt habe, ohne sich auf innerstaatliches Recht zu beziehen.Rn. 29 Die Kommission trägt vor, bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Klage müsse berücksichtigt werden, dass die Frage, ob die Unionsgerichte für die Entscheidung über die Rechtsstreitigkeiten bezüglich der offenen Ausschreibungen im Rahmen der Nahrungshilfe für die Russische Föderation zuständig seien, vom Gericht im Urteil Hans Fuchs/Kommission (oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2002:246) entschieden worden sei.
Das Gericht hat somit nicht auf eine Bestimmung des innerstaatlichen Rechts verwiesen, sondern hat sich auf ein früheres Urteil bezogen, das gleichfalls die Verordnung Nr. 111/1999 ausgelegt hat (Urteil Hans Fuchs/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2002:246, Rn. 78).
- EuGH, 17.01.2013 - C-623/11
Geodis Calberson GE - Landwirtschaft - Nahrungsmittelhilfe - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
Rn. 8 Mit Urteil vom 17. Januar 2013, Geodis Calberson GE (C-623/11, Slg, EU:C:2013:22), stellte der Gerichtshof fest, dass Art. 16 der Verordnung Nr. 111/1999 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1125/1999 der Kommission vom 28. Mai 1999 geänderten Fassung in dem Sinne auszulegen ist, dass er dem Gerichtshof die Zuständigkeit zuweist, in Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, die die Voraussetzungen betreffen, unter denen die Interventionsstelle, bei der die Angebote im Rahmen der Ausschreibung von Aufträgen für die unentgeltliche Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Russische Föderation einzureichen sind, die dem Zuschlagsempfänger geschuldete Zahlung und die Freigabe der vom Zuschlagsempfänger zugunsten dieser Stelle geleisteten Liefersicherheit veranlasst, insbesondere bei Klagen auf Ersatz des durch Fehler der Interventionsstelle bei der Ausführung dieser Maßnahmen entstandenen Schadens.Rn. 24 Wie der Gerichtshof im Urteil Geodis Calberson GE (oben in Rn. 8 angeführt, EU:C:2013:22, Rn. 26 bis 28) festgestellt hat, besteht zwischen der Kommission als Auftraggeberin und der Klägerin eine Beziehung vertraglicher Natur.
- EuG, 12.01.1995 - T-102/92
VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
In der Klageschrift ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der genannten Verfahrensordnung nicht entspricht (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg, EU:T:1995:3, Rn. 68, …und vom 27. November 1997, Tremblay u. a./Kommission, T-224/95, Slg, EU:T:1997:187, Rn. 79). - EuGH, 17.03.2005 - C-294/02
AMI Semiconductor Belgium (früher Alcatel Microelectronics) u.a. / Kommission - …
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
Rn. 25 Schweigt der Vertrag, hat der Unionrichter das anzuwendende Recht unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten allgemein anerkannten Grundsätze und unter Heranziehung der Vorschriften des internationalen Privatrechts, insbesondere des Übereinkommens von Rom vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, ersetzt durch die Rom-I-Verordnung, zu bestimmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Oktober 2011, Kommission/Oder-Plan Architektur u. a., C-77/99, Slg, EU:C:2001:531, Rn. 28, und vom 17. März 2005, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a., C-294/02, Slg, EU:C:2005:172, Rn. 60). - EuGH, 11.10.2001 - C-77/99
Kommission / Oder-Plan - "Schiedsklausel - Finanzielle Unterstützung im …
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
Rn. 25 Schweigt der Vertrag, hat der Unionrichter das anzuwendende Recht unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten allgemein anerkannten Grundsätze und unter Heranziehung der Vorschriften des internationalen Privatrechts, insbesondere des Übereinkommens von Rom vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, ersetzt durch die Rom-I-Verordnung, zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Oktober 2011, Kommission/Oder-Plan Architektur u. a., C-77/99, Slg, EU:C:2001:531, Rn. 28, …und vom 17. März 2005, Kommission/AMI Semiconductor Belgium u. a., C-294/02, Slg, EU:C:2005:172, Rn. 60). - EuG, 27.11.1997 - T-224/95
Tremblay u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
In der Klageschrift ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der genannten Verfahrensordnung nicht entspricht (…vgl. entsprechend Urteile vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg, EU:T:1995:3, Rn. 68, und vom 27. November 1997, Tremblay u. a./Kommission, T-224/95, Slg, EU:T:1997:187, Rn. 79). - EuGH, 26.11.1985 - 318/81
Kommission / CO.DE.MI.
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
Die vertraglichen Vereinbarungen, in denen der übereinstimmende Wille der Parteien zum Ausdruck kommt, müssen jedem anderen Kriterium vorgehen, das nur bei Schweigen des Vertrags angewendet werden kann (Urteil vom 26. November 1985, Kommission/CO.DE.MI., 318/81, Slg, EU:C:1985:467, Rn. 20 bis 22). - EuG, 02.02.2012 - T-469/09
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission. - EAGFL - Abteilung Garantie - …
Auszug aus EuG, 18.02.2016 - T-164/14
Auch ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Februar 2012, Griechenland/Kommission, T-469/09, EU:T:2012:50, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22
Jenkinson/ Rat u. a. - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete …
{FN:112} Vgl. - zur Heranziehung der Rom-I-Verordnung - Urteil vom 18. Februar 2016, Calberson GE/Kommission (T-164/14, EU:T:2016:85, Rn. 25).Auf dieses Urteil vom 18. Februar 2016, Calberson GE/Kommission (T-164/14, EU:T:2016:85), wird darüber hinaus in den Urteilen vom 13. Juli 2022, JC/EUCAP Somalia (…T-165/20, EU:T:2022:453, Rn. 40), und vom 13. Juli 2022, JF/EUCAP Somalia (…T-194/20, EU:T:2022:454, Rn. 55), Bezug genommen.
- EuG, 10.11.2021 - T-602/15
Jenkinson/ Rat u.a. - Schiedsklausel - Internationale Zivilbedienstete …
Die vertraglichen Vereinbarungen, in denen der übereinstimmende Wille der Parteien zum Ausdruck kommt, müssen jedem anderen Kriterium vorgehen, das nur bei Schweigen des Vertrags angewendet werden kann (vgl. Urteil vom 18. Februar 2016, Calberson GE/Kommission, T-164/14, EU:T:2016:85, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.07.2022 - T-194/20
JF/ EUCAP Somalia - Schiedsklausel - Internationaler Vertragsbediensteter von …
Rn. 55 Wenn der Vertrag hierzu keine Angabe enthält, muss der Unionsrichter gegebenenfalls das anwendbare Recht anhand der in der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (…ABl. 2008, L 177, S. 6) bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Calberson GE/Kommission, T-164/14, EU:T:2016:85, Rn. 25). - EuG, 10.11.2021 - T-602/18 Die vertraglichen Vereinbarungen, in denen der übereinstimmende Wille der Parteien zum Ausdruck kommt, müssen jedem anderen Kriterium vorgehen, das nur bei Schweigen des Vertrags angewendet werden kann (vgl. Urteil vom 18. Februar 2016, Calberson GE/Kommission, T-164/14, EU:T:2016:85 , Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 13.07.2022 - T-165/20
JC/ EUCAP Somalia - Schiedsklausel - Internationaler Vertragsbediensteter von …
Rn. 40 Schweigt der Vertrag, hat der Unionsrichter das anzuwendende Recht gegebenenfalls unter Heranziehung der in der Rom-I-Verordnung vorgesehenen Vorschriften zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Calberson GE/Kommission, T-164/14, EU:T:2016:85, Rn. 25).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".