Rechtsprechung
| EuG, 18.03.2010 - T-190/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
KEK Diavlos / Kommission
- EU-Kommission
KEK Diavlos / Kommission
Nichtigkeitsklage
- EU-Kommission
KEK Diavlos gegen Europäische Kommission.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 31. Mai 2007 - KEK DIALOGOS/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006)465 der Kommission vom 23. Februar 2006, mit der ein Zuschuss, der der Klägerin, früher KEK XINI, für ein die Auswirkung des Euro auf die Schüler betreffendes Vorhaben im Rahmen des PRINCE-Programms (Programme d"information du ...
Verfahrensgang
- EuG, 18.03.2010 - T-190/07
- EuGH, 09.11.2010 - C-251/10
- Generalanwalt beim EuGH - C-251/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 09.09.2014 - T-461/12
Hansestadt Lübeck / Kommission - Staatliche Beihilfen - Flughafenentgelte - …
Rn. 74 Daraus folgt, dass der einzige Klagegrund, auf den der zweite Klageantrag gestützt wird, als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen ist, ohne dass die von der Kommission insoweit geltend gemachte Einrede der Unzulässigkeit geprüft zu werden braucht (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Rn. 51 und 52, …und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission, C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Rn. 26, sowie Urteil des Gerichts vom 18. März 2010, KEK Diavlos/Kommission, T-190/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 32). - EuG, 25.04.2013 - T-526/10
Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über die Vorschriften für den …
51 und 52, und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission, C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 18. März 2010, KEK Diavlos/Kommission, T-190/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32). - EuGH, 09.11.2010 - C-251/10
Streichung
das angefochtene Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 18. März 2010 in der Rechtssache T-190/07 aus den in der Rechtsmittelschrift genannten Gründen aufzuheben, der von ihr im ersten Rechtszug erhobenen Klage gegen die Entscheidung E(2006) 465 teliko der Kommission vom 23. Februar 2006 gemäß den Anträgen stattzugeben und diese Entscheidung sowie jede andere damit in Zusammenhang stehende Handlung und/oder Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären;.Mit dem vorliegenden Rechtsmittel vom 20. Mai 2010 wendet sich die Gesellschaft KEK Diavlos gegen das Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 18. März 2010, T-190/07, und beantragt seine Aufhebung, indem der genannten, von der Rechtsmittelführerin erhobenen Klage gegen die Entscheidung E(2006) 465 teliko der Kommission vom 23. Februar 2006 gemäß den Anträgen stattgegeben wird und diese Entscheidung sowie jede andere damit in Zusammenhang stehende Handlung und/oder Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt wird.
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