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   EuG, 08.10.2015 - T-358/13   

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https://dejure.org/2015,27282
EuG, 08.10.2015 - T-358/13 (https://dejure.org/2015,27282)
EuG, Entscheidung vom 08.10.2015 - T-358/13 (https://dejure.org/2015,27282)
EuG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - T-358/13 (https://dejure.org/2015,27282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    ELER - Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom ELER finanzierten Ausgaben - Beschluss, mit dem ein bestimmter Betrag im Rahmen des Plans für die Entwicklung des ländlichen Raums der Region Basilikata für nicht wiederverwendbar erklärt wird - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    ELER - Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom ELER finanzierten Ausgaben - Beschluss, mit dem ein bestimmter Betrag im Rahmen des Plans für die Entwicklung des ländlichen Raums der Region Basilikata für nicht wiederverwendbar erklärt wird - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Italien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2013/209/EU der Kommission vom 26. April 2013 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltjahr 2012 ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 05.07.2018 - T-88/17

    Spanien / Kommission

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach der Rechtsprechung nicht befugt ist, bei der Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik Mittelbindungen entgegen den Vorschriften der fraglichen gemeinsamen Marktorganisation vorzunehmen, und dass diese Regel allgemein gilt (Urteile vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, EU:C:2005:368, Rn. 34, vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:97, Rn. 162, und vom 8. Oktober 2015, 1talien/Kommission, T-358/13, EU:T:2015:773, Rn. 68).

    So ist die Kommission auf der Grundlage von Art. 29 dieser Verordnung befugt, den Teil einer Mittelbindung für ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, der nicht zur Zahlung des Vorschusses oder für Zwischenzahlungen verwendet worden ist oder für den bis zum 31. Dezember des zweiten auf das Jahr der Mittelbindung folgenden Jahres keine ordnungsgemäße Ausgabenerklärung vorgelegt worden ist, automatisch aufzuheben (Urteil vom 8. Oktober 2015, 1talien/Kommission, T-358/13, EU:T:2015:773, Rn. 77).

  • EuG, 08.11.2018 - T-34/16

    Litauen / Kommission - EGFL - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben -

    En premier lieu, il y a lieu de rappeler que, selon une jurisprudence constante, lorsque la Commission refuse de mettre à la charge du FEAGA certaines dépenses pour cause de violations des dispositions du droit de l'Union imputables à un État membre, elle doit prouver l'existence desdites violations (arrêts du 28 octobre 1999, 1talie/Commission, C-253/97, EU:C:1999:527, point 6 ; du 8 octobre 2015, 1talie/Commission, T-358/13, EU:T:2015:773, point 69, et du 3 avril 2017, Allemagne/Commission, T-28/16, EU:T:2017:242, point 31).
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