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Rechtsprechung
   EuG, 14.12.2011 - T-361/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2967
EuG, 14.12.2011 - T-361/10 P (https://dejure.org/2011,2967)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2011 - T-361/10 P (https://dejure.org/2011,2967)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - T-361/10 P (https://dejure.org/2011,2967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung infolge des bei den Zulassungstests erzielten Ergebnisses - Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Pachtitis

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung infolge des bei den Zulassungstests erzielten Ergebnisses - Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ...

  • EU-Kommission

    Commission / Pachtitis

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung infolge des bei den Zulassungstests erzielten Ergebnisses - Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung infolge des bei den Zulassungstests erzielten Ergebnisses - Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung infolge des bei den Zulassungstests erzielten Ergebnisses; AD-Beamte im Sprachenbereich der Besoldungsgruppe AD 5

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 25. August 2010 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Juni 2010 in der Rechtssache F-35/08, Pachtitis/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Juni 2010 in der Rechtssache F"35/08, Pachtitis/Kommission, über die Aufhebung der Entscheidung des EPSO, den Betroffenen nicht in die Liste der 110 Bewerber aufzunehmen, die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • EuG, 26.10.2004 - T-207/02

    Falcone / Kommission - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur …

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-361/10
    Es hat nämlich in Randnr. 64 des angefochtenen Urteils unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2004, Falcone/Kommission (T-207/02, Slg. ÖD 2004, I-A-305 und II-1393), ausgeführt, dass die Begründung des angefochtenen Urteils das Ermessen der Anstellungsbehörde, ein Auswahlverfahren zu organisieren, das aus zwei gesonderten Phasen bestehe - nämlich einer ersten Vorauswahlphase auf der Grundlage von Multiple-Choice-Fragen und einer zweiten Phase, dem eigentlichen Auswahlverfahren, für die das Bestehen der Prüfungen der ersten Phase Voraussetzung sei und zu der nur eine begrenzte Zahl von Bewerbern zugelassen werde - in keiner Weise in Abrede stelle.

    Dem Gericht für den öffentlichen Dienst zufolge geht die im angefochtenen Urteil erörterte Frage dahin, ob die erste Phase eines Auswahlverfahrens, wie die im Urteil Falcone/Kommission oder im angefochtenen Urteil erwähnte, vom EPSO allein und ohne jede Beteiligung des Prüfungsausschusses durchgeführt und abgeschlossen werden kann.

    Es entspricht nämlich gefestigter Rechtsprechung, dass vor der Errichtung des EPSO durch den Beschluss 2002/620 die Anstellungsbehörde bei der Festlegung der Bedingungen und Durchführungsmodalitäten eines Auswahlverfahrens ein weites Ermessen besaß, während der Prüfungsausschuss über ein weites Ermessen in Bezug auf die Modalitäten und den detaillierten Inhalt der im Rahmen eines Auswahlverfahrens vorgesehenen Prüfungen verfügte (Urteile des Gerichts Staelen/Parlament, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 51, Falcone/Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn. 31 und 38, und vom 14. Juli 2005, Le Voci/Rat, T-371/03, Slg. ÖD 2005, I-A-209 und II-957, Randnr. 41).

    Vor der Errichtung des EPSO war der Prüfungsausschuss auch für die Überwachung einer etwaigen von der Anstellungsbehörde organisierten ersten Phase zur Vorauswahl der Bewerber zuständig (Urteile des Gerichts vom 17. September 2003, Alexandratos und Panagiotou/Rat, T-233/02, Slg. ÖD 2003, I-A-201 und II-989, Randnr. 26, und Falcone/Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 39).

  • EuGöD, 15.06.2010 - F-35/08

    Pachtitis / Kommission - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/77/06 - …

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-361/10
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Juni 2010, Pachtitis/Kommission (F-35/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Rn. 1 Mit ihrem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Juni 2010, Pachtitis/Kommission (F-35/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses Entscheidungen des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) vom 31. Mai und 6. Dezember 2007 aufgehoben hat, mit denen Herr Pachtitis von dem Verzeichnis der 110 Bewerber, die bei den Zulassungstests des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/77/06 die besten Noten erzielt hatten, ausgeschlossen wurde.

    Rn. 3 Am 14. März 2008 erhob Herr Pachtitis beim Gericht für den öffentlichen Dienst eine Klage, die unter dem Aktenzeichen F-35/08 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

  • EuG, 05.03.2003 - T-24/01

    Staelen / Parlament

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-361/10
    Zu Art. 1 Abs. 1 Buchst. e dieses Anhangs ist festzustellen, dass zwar die Festlegung von Schwellenwerten für das Bestehen der Prüfungen in den Anwendungsbereich des Begriffs "Art der Prüfungen und ihre Bewertung" fällt, dies jedoch nicht für die Bestimmung des Inhalts der im Rahmen eines Auswahlverfahrens zu stellenden Fragen gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. März 2003, Staelen/Parlament, T-24/01, Slg. ÖD 2003, I-A-79 und II-423, Randnr. 51).

    Es entspricht nämlich gefestigter Rechtsprechung, dass vor der Errichtung des EPSO durch den Beschluss 2002/620 die Anstellungsbehörde bei der Festlegung der Bedingungen und Durchführungsmodalitäten eines Auswahlverfahrens ein weites Ermessen besaß, während der Prüfungsausschuss über ein weites Ermessen in Bezug auf die Modalitäten und den detaillierten Inhalt der im Rahmen eines Auswahlverfahrens vorgesehenen Prüfungen verfügte (Urteile des Gerichts Staelen/Parlament, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 51, Falcone/Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn. 31 und 38, und vom 14. Juli 2005, Le Voci/Rat, T-371/03, Slg. ÖD 2005, I-A-209 und II-957, Randnr. 41).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-361/10
    Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 372, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnr. 46).
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-361/10
    Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 372, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnr. 46).
  • EuG, 14.07.2005 - T-371/03

    Le Voci / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-361/10
    Es entspricht nämlich gefestigter Rechtsprechung, dass vor der Errichtung des EPSO durch den Beschluss 2002/620 die Anstellungsbehörde bei der Festlegung der Bedingungen und Durchführungsmodalitäten eines Auswahlverfahrens ein weites Ermessen besaß, während der Prüfungsausschuss über ein weites Ermessen in Bezug auf die Modalitäten und den detaillierten Inhalt der im Rahmen eines Auswahlverfahrens vorgesehenen Prüfungen verfügte (Urteile des Gerichts Staelen/Parlament, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 51, Falcone/Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn. 31 und 38, und vom 14. Juli 2005, Le Voci/Rat, T-371/03, Slg. ÖD 2005, I-A-209 und II-957, Randnr. 41).
  • EuG, 17.09.2003 - T-233/02

    Alexandratos und Panagiotou / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-361/10
    Vor der Errichtung des EPSO war der Prüfungsausschuss auch für die Überwachung einer etwaigen von der Anstellungsbehörde organisierten ersten Phase zur Vorauswahl der Bewerber zuständig (Urteile des Gerichts vom 17. September 2003, Alexandratos und Panagiotou/Rat, T-233/02, Slg. ÖD 2003, I-A-201 und II-989, Randnr. 26, und Falcone/Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 39).
  • EuG, 21.11.2018 - T-587/16

    HM/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des …

    Das Urteil vom 14. Dezember 2011, Kommission/Pachtitis (T-361/10 P, EU:T:2011:742), bestätige diese Zuständigkeitsverteilung.

    Rn. 55 Auch das Urteil vom 14. Dezember 2011, Kommission/Pachtitis (T-361/10 P, EU:T:2011:742, Rn. 52 ff.), auf das sich die Kommission beruft, kann nicht zur Stützung der These herangezogen werden, dass das EPSO selbst entscheiden durfte, den Antrag der Klägerin auf Überprüfung nicht zu berücksichtigen.

    Rn. 56 Zum anderen geht aus dem Urteil vom 14. Dezember 2011, Kommission/Pachtitis (T-361/10 P, EU:T:2011:742), hervor, dass das EPSO die oben angesprochene, von ihm in Anspruch genommene Zuständigkeit nicht besaß.

    Zudem sind diese Beschlüsse jedenfalls gegenüber den Vorschriften des Statuts nachrangig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2011, Kommission/Pachtitis, T-361/10 P, EU:T:2011:742, Rn. 53).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die …

    Rn. 26 Die Hellenische Republik macht unter Berufung auf das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 15. Juni 2010, Pachtitis/Kommission (F-35/08), gegen das zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Rechtsmittelbeantwortung ein Rechtsmittel der Kommission anhängig war, das mit Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2011, Kommission/Pachtitis (T-361/10 P, Slg. 2011, II-8225), zurückgewiesen wurde, geltend, das EPSO sei nicht befugt, die Sprache eines Auswahlverfahrens zu bestimmen; abgesehen davon, dass dies darauf hinauslaufe, die Sprachenfrage eines Organs zu regeln, obwohl dafür der Rat zuständig sei, stellten die Sprachen nämlich den "Inhalt der Prüfungen" dar und gehörten zu den Kenntnissen, für deren Bewertung der Prüfungsausschuss zuständig sei.
  • EuGH, 09.07.2020 - C-70/19

    Kommission/ HM - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - …

    Rn. 43 Auch das Urteil vom 14. Dezember 2011, Kommission/Pachtitis (T-361/10 P, EU:T:2011:742), auf das sich die Kommission berufen habe, könne nicht zur Stützung der These herangezogen werden, dass das EPSO selbst habe entscheiden dürfen, den Antrag von HM auf Überprüfung nicht zu berücksichtigen.
  • EuGöD, 16.09.2013 - F-23/12

    Glantenay u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren …

    Rn. 72 Aus Art. 5 Abs. 1 und 3 des Anhangs III des Statuts ergibt sich nämlich, dass dem Prüfungsausschuss bei einer Auslese anhand von Befähigungsnachweisen die Prüfung obliegt, ob die Bildungsvoraussetzungen und Erfahrungen der Bewerber den Bedingungen der Stellenausschreibung entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Dezember 2011, Kommission/Pachtitis, T-361/10 P, Randnr. 43, und Kommission/Vicente Carbajosa u. a., T-6/11 P, Randnr. 58).
  • EuGöD, 15.09.2011 - F-6/10

    Munch / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Klausel, wonach der …

    Wie das Gericht im Urteil vom 15. Juni 2010, Pachtitis/Kommission (F-35/08, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-361/10 P) betont hat, ergibt sich der vergleichende Charakter der Vorauswahltests aus dem Begriff des Auswahlverfahrens selbst.
  • EuGöD, 28.10.2010 - F-9/09

    Vicente Carbajosa u.a. / Kommission

    Cette question, de portée générale, avait été traitée de façon approfondie par le Tribunal, au cours d'une audience le 1er décembre 2009, dans l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt du Tribunal du 15 juin 2010, Pachtitis/Commission (F-35/08, faisant l'objet d'un pourvoi pendant devant le Tribunal de l'Union européenne, affaire T-361/10 P), dans laquelle la Commission était, comme dans le présent litige, la partie défenderesse.
  • EuGöD, 22.01.2015 - F-1/14

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, die Klägerin …

    Rn. 16 Suite à l'arrêt Pachtitis/Commission (F-35/08, EU:F:2010:51), confirmé sur pourvoi par l'arrêt Commission/Pachtitis (T-361/10 P, EU:T:2011:742), l'EPSO a décidé de reconduire le concours AD/177/10 pour les candidats qui n'avaient pas été admis à participer aux épreuves du centre d'évaluation.
  • EuGöD, 14.04.2011 - F-82/08

    Clarke u.a. / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Art. 8 der BSB …

    Rn. 47 Mit am 17. September 2010 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben haben sich die Klägerinnen zur Stützung ihrer Aufhebungsanträge auf das Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2010, Pachtitis/Kommission (F-35/08, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-361/10 P, im Folgenden: Urteil Pachtitis), berufen.
  • EuGöD, 28.10.2010 - F-77/08

    Vicente Carbajosa u.a. / Kommission

    47 Ainsi, même si, tel qu'il résulte de l'arrêt du Tribunal du 15 juin 2010, Pachtitis/Commission (F-35/08, point 70, faisant l'objet d'un pourvoi pendant devant le Tribunal de l'Union européenne, affaire T-361/10 P), l'EPSO ne dispose pas légalement de la compétence pour déterminer le contenu des tests d'accès, pour corriger les épreuves, ni pour arrêter les résultats desdits tests (voir également arrêt du Tribunal du 28 octobre 2010, Vicente Carbajosa e.a./Commission, F-9/09, points 47 à 49) il demeure que, en l'espèce, l'EPSO a bien été l'auteur des décisions litigieuses.
  • EuG, 13.12.2018 - T-641/16

    Kakol/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung …

    Rn. 6 À la suite de l'arrêt du 15 juin 2010, Pachtitis/Commission (F-35/08, EU:F:2010:51), confirmé sur pourvoi par l'arrêt du 14 décembre 2011, Commission/Pachtitis (T-361/10 P, EU:T:2011:742), l'EPSO a décidé de reconduire le concours AD/177/10 pour les candidats qui n'avaient pas été admis à participer aux épreuves du centre d'évaluation.
  • EuGöD, 08.09.2011 - F-51/11

    Pachtitis / Kommission

  • EuGöD, 28.02.2013 - F-51/11

    Pachtitis / Kommission

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