Rechtsprechung
| EuG, 09.12.2014 - T-69/10 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
IRO / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 18. Februar 2010 - IRO/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 9912 final der Kommission vom 8. Dezember 2009 (Sache COMP/37.956 - Bewehrungsrundstahl) zur Änderung der Entscheidung C(2009) 7492 final der Kommission vom 30. September 2009, die erlassen wurde, nachdem das Gericht die ...
Wird zitiert von ...
- EuG, 09.11.2022 - T-655/19
Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die …
- auch Industrie Riunite Odolesi SpA (im Folgenden: IRO), die das Urteil vom 9. Dezember 2014, 1RO/Kommission (T-69/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1030), nicht angefochten habe, hätte den Klägerinnen zufolge an der Anhörung teilnehmen müssen;.- Leali, IRO und Lucchini haben kein Rechtsmittel gegen die Urteile vom 9. Dezember 2014, Leali und Acciaierie e Ferriere Leali Luigi/Kommission (T-489/09, T-490/09 und T-56/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1039), vom 9. Dezember 2014, 1RO/Kommission (T-69/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1030), und vom 9. Dezember 2014 Lucchini/Kommission (T-91/10, EU:T:2014:1033), eingelegt, mit denen ihre Nichtigkeitsklagen gegen die Entscheidung von 2009 abgewiesen worden sind.
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