Rechtsprechung
| EuG, 30.06.1998 - T-73/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Dumping - Schuhe aus Spinnstoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indonesien - Verordnung der Kommission zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Nichtigkeitsklage - Späterer Erlaß einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls ...
- Judicialis
Verfahrensordnung Art. 87 § 6; ; Verordnung (EG) Nr. 165/97
- Europäischer Gerichtshof
British Shoe u.a. / Kommission
"Dumping - Schuhe aus Spinnstoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indonesien - Verordnung der Kommission zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Nichtigkeitsklage - Späterer Erlaß einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls ...
- EU-Kommission
British Shoe Corporation Footwear Supplies Ltd, Clark International Ltd, Deichmann-Schuhe GmbH & Co. Vertriebs KG, Groupe André SA, Reno Versandhandel GmbH und Leder & Schuh AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EG-Vertrag, Artikel 173
Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Späterer Erlaß einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Auswirkungen auf das Rechtsschutzinteresse - EU-Kommission
British Shoe Corporation Footwear Supplies Ltd, Clark International Ltd, Deichmann-Schuhe GmbH & Co. Vertriebs KG, Groupe André SA, Reno Versandhandel GmbH und Leder & Schuh AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Dumping - Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indonesien - Verordnung der Kommission zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls - Nichtigkeitsklage - Späterer Erlaß einer Verordnung über die Einführung eines endgültigen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 165/97 der Kommission vom 28. Januar 1997 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 165/97 der Kommission vom 28. Januar 1997 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indonesien
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 11.07.1990 - 305/86
Neotype Techmashexport / Kommission und Rat
Auszug aus EuG, 30.06.1998 - T-73/97
Die Klägerinnen können unter diesen Umständen keinerlei Rechtswirkungen der vorläufigen Verordnung geltend machen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945).In seinem Urteil Neotype Techmashexport/Kommission und Rat hatte der Gerichtshof ein ähnliches Argument wie das von den Klägerinnen im vorliegenden Fall vorgebrachte, daß sie ein Interesse an der Feststellung der Rechtwidrigkeit der vorläufigen Verordnung hätten, damit die Kommission in einem anderen Antidumpingverfahren nicht erneut die Fehler begehe, die ihr in der vorliegenden Rechtssache vorgeworfen würden, bereits implizit zurückgewiesen.
Somit haben die Klägerinnen ein Rechtschutzinteresse für die Klage gegen die vorläufige Verordnung nicht nachgewiesen (Urteil Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Randnr. 15).
- EuGH, 11.07.1990 - 160/87
Auszug aus EuG, 30.06.1998 - T-73/97
Die Klägerinnen können unter diesen Umständen keinerlei Rechtswirkungen der vorläufigen Verordnung geltend machen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945). - EuG, 28.02.2002 - T-598/97
BSC Footwear Supplies u.a. / Rat
Auszug aus EuG, 30.06.1998 - T-73/97
Die Klage ist unter dem Geschäftszeichen T-598/97 eingetragen worden. - EuG, 10.07.1996 - T-208/95
Miwon Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …
Auszug aus EuG, 30.06.1998 - T-73/97
Nach dem Erlaß der endgültigen Verordnung durch den Rat ist das Interesse der Klägerinnen an der Anfechtung der vorläufigen Verordnung somit grundsätzlich entfallen (Beschluß des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-208/95, Miwon/Kommission, Slg. 1996, II-635, Randnr. 20). - EuG, 29.10.1993 - T-463/93
Zulassung als Streithelfer ; Inverkehrbringen homöopathischer Arzneimittel
Auszug aus EuG, 30.06.1998 - T-73/97
Da die Hauptsache erledigt ist, sind auch die Streithilfeanträge für erledigt zu erklären (vgl. dazu Beschluß des Gerichts vom 29. Oktober 1993 in der Rechtssache T-463/93, GUNA/Rat, Slg. 1993, II-1205, Randnr. 19).
- EuG, 28.02.2002 - T-598/97
BSC Footwear Supplies u.a. / Rat
Am 27. März 1997 erhoben die Klägerinnen beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung der vorläufigen Verordnung (Rechtssache T-73/97).Am 13. November 1997 stellte die Kommission in der Rechtssache T-73/97 gemäß Artikel 114 der Verfahrensordnung des Gerichts einen Zwischenstreitantrag, da die Klage nach dem Erlass der Verordnung Nr. 2155/97 gegenstandslos geworden sei.
Das Gericht entschied mit Beschluss vom 30. Juni 1998 in der Rechtssache T-73/97 (BSC Footwear Supplies u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2619), dass die Hauptsache erledigt ist, da der Erlass der Verordnung Nr. 2155/97 ein Interesse der Klägerinnen an der Fortführung des Verfahrens offenkundig ausschloss.
- EuG, 30.11.2021 - T-744/20
Airoldi Metalli/ Kommission - Dumping - Einfuhren von …
So ist in ständiger Rechtsprechung entschieden worden, dass dann, wenn die als Sicherheit für den vorläufigen Antidumpingzoll hinterlegten Beträge in vollem Umfang nach einer endgültigen Verordnung vereinnahmt worden sind, keinerlei eigenständige Rechtswirkungen der vorläufigen Verordnung geltend gemacht werden können, da die endgültige Verordnung in diesem Fall rückwirkend an die Stelle der vorläufigen Verordnung tritt (Beschlüsse vom 30. Juni 1998, BSC Footwear Supplies u. a./Kommission, T-73/97, EU:T:1998:147, Rn. 13…, vom 11. Januar 2013, Charron Inox und Almet/Kommission und Rat, T-445/11 und T-88/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:4, Rn. 30, …sowie vom 10. November 2014, DelSolar [Wujiang]/Kommission, T-320/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:969, Rn. 56).Rn. 34 Zwar ist auch entschieden worden, dass in einem Fall wie dem vorliegend in Rede stehenden (…siehe den oben in Rn. 7 wiedergegebenen Art. 1 Abs. 2 der angefochtenen Verordnung und den oben in Rn. 9 wiedergegebenen Art. 1 Abs. 2 der endgültigen Verordnung), in dem ein Teil der nach der Verordnung zur Einführung des vorläufigen Zolls als Sicherheit hinterlegten Beträge dadurch frei geworden ist, dass der festgesetzte endgültige Zoll niedriger ist als der vorläufige Zoll, etwaige eigenständige oder unabhängige Wirkungen festgestellt werden konnten, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nur der Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls zugerechnet werden konnten und mithin in der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nicht aufgegriffen wurden (Urteil vom 11. Juli 1990, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, C-305/86 und C-160/87, EU:C:1990:295, Rn. 15, Beschlüsse vom 30. Juni 1998, BSC Footwear Supplies u. a./Kommission, T-73/97, EU:T:1998:147, Rn. 15, …und vom 11. Januar 2013, Charron Inox und Almet/Kommission und Rat, T-445/11 und T-88/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:4, Rn. 30).
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