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   EuG, 28.01.2009 - T-74/07   

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https://dejure.org/2009,13261
EuG, 28.01.2009 - T-74/07 (https://dejure.org/2009,13261)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2009 - T-74/07 (https://dejure.org/2009,13261)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - T-74/07 (https://dejure.org/2009,13261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung des Finanzierungsplans ohne Zustimmung der Kommission - Für spezifische Maßnahmen vorgesehene Förderhöchstsätze - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Begründungspflicht - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung des Finanzierungsplans ohne Zustimmung der Kommission - Für spezifische Maßnahmen vorgesehene Förderhöchstsätze - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Begründungspflicht - ...

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung des Finanzierungsplans ohne Zustimmung der Kommission - Für spezifische Maßnahmen vorgesehene Förderhöchstsätze - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Begründungspflicht - ...

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung des Finanzierungsplans ohne Zustimmung der Kommission - Für spezifische Maßnahmen vorgesehene Förderhöchstsätze - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Begründungspflicht - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der finanziellen Beteiligung des [Strukturfonds] EFRE infolge Änderung des Finanzierungsplans durch Deutschland ohne Zustimmung der Kommission; Für spezifische Maßnahmen vorgesehene Förderhöchstsätze; Begriff der erheblichen Veränderung in Art. 24 der Verordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der finanziellen Beteiligung des [Strukturfonds] EFRE infolge Änderung des Finanzierungsplans durch Deutschland ohne Zustimmung der Kommission; Für spezifische Maßnahmen vorgesehene Förderhöchstsätze; Begriff der erheblichen Veränderung in Art. 24 der Verordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung des Finanzierungsplans ohne Zustimmung der Kommission - Für spezifische Maßnahmen vorgesehene Förderhöchstsätze - Begriff der erheblichen Veränderung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Begründungspflicht - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 12. März 2007 - Bundesrepublik Deutschland/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 7271 der Kommission vom 27. Dezember 2006 über die Kürzung der für das Operationelle Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II in den Regionen Saarland, Lothringen und Westpfalz ursprünglich gewährten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 27.06.2007 - T-65/04

    Nuova Gela Sviluppo / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    Die Kommission hat sich, indem sie Beteiligungssätze des EFRE ausgehend von den im Finanzierungsplan vorgesehenen Beträgen berechnet hat, darauf beschränkt, Art. 17 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 anzuwenden, wonach die finanzielle Beteiligung des EFRE mit einem Prozentsatz festgesetzt und im Verhältnis zu den Gesamtkosten oder im Verhältnis zu den zuschussfähigen öffentlichen Gesamtausgaben berechnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission, T-65/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 82).

    Denn aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass der Beteiligungssatz der Gemeinschaft zu den Voraussetzungen für die Beteiligung gehört, die zum Zeitpunkt der Genehmigung festgelegt werden; seine spätere Änderung unterliegt den in Art. 25 Abs. 5 der Verordnung Nr. 4253/88 vorgesehenen Verfahren (Urteil Nuova Gela Sviluppo/Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 92).

    Unter diesen Umständen kann nur dann angenommen werden, dass die Kommission einer vom Begleitausschuss beschlossenen Änderung zugestimmt hat, wenn sie ihr zu diesem Zweck förmlich mitgeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Nuova Gela Sviluppo/Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnrn. 64 und 66; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 22. November 2006, 1talien/Kommission, T-282/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 72 und 78).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    60 bis 64 des Urteils des Gerichts vom 9. September 2008, Deutschland/Kommission (T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und T-332/07, Slg. 2008, II-0000), zu verweisen, in dem ein Vorbringen zurückgewiesen wurde, das im Wesentlichen mit der Argumentation der Bundesrepublik Deutschland in der vorliegenden Rechtssache identisch ist (vgl. in diesem Sinne hinsichtlich der Möglichkeit für die Gemeinschaftsgerichte, eine Entscheidung mit einem Verweis auf eine frühere Entscheidung über im Wesentlichen identische Fragen zu begründen, Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2005, Crailsheimer Volksbank, C-229/04, Slg. 2005, I-9273, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    29 bis 34, und vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, Slg. 2006, I-731, Randnrn.
  • EuG, 11.07.2007 - T-47/03

    Sison / Rat

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    47 bis 49, und Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Sison/Rat, T-47/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 102).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-199/03

    Irland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    Was an dritter und letzter Stelle das Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland betrifft, dass die Kommission von dem Ermessen, das ihr Art. 24 der Verordnung Nr. 4253/88 einräume, keinen Gebrauch gemacht habe, und insbesondere das Vorbringen, dass die Tatsache, dass die Zustimmung zu den von der Kommission festgestellten Änderungen nicht eingeholt worden sei, nur einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften darstelle, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Verstoß gegen nationale oder Gemeinschaftsvorschriften, die für die Beteiligung von Gemeinschaftsfonds gelten, einschließlich solcher finanzieller Art, die Kürzung oder Streichung der gewährten Beteiligung rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. September 2005, 1rland/Kommission, C-199/03, Slg. 2005, I-8027, Randnrn.
  • EuG, 06.07.1999 - T-203/97

    Forvass / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    Was das Vorbringen betrifft, das Verhalten der Kommission verletze aufgrund des Auftretens ihres Vertreters im Begleitausschuss den Schutz des berechtigten Vertrauens, genügt es, daran zu erinnern, dass die Entstehung berechtigten Vertrauens nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass von einer hierzu ermächtigten Person konkrete und im Einklang mit den anwendbaren Vorschriften stehende Zusicherungen gemacht worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1999, Forvass/Kommission, T-203/97, Slg. ÖD 1999, I-A-129 und II-705, Randnr. 70, und vom 30. Juni 2005, Branco/Kommission, T-347/03, Slg. 2005, II-2555, Randnr. 102).
  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    Was das Vorbringen betrifft, das Verhalten der Kommission verletze aufgrund des Auftretens ihres Vertreters im Begleitausschuss den Schutz des berechtigten Vertrauens, genügt es, daran zu erinnern, dass die Entstehung berechtigten Vertrauens nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass von einer hierzu ermächtigten Person konkrete und im Einklang mit den anwendbaren Vorschriften stehende Zusicherungen gemacht worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1999, Forvass/Kommission, T-203/97, Slg. ÖD 1999, I-A-129 und II-705, Randnr. 70, und vom 30. Juni 2005, Branco/Kommission, T-347/03, Slg. 2005, II-2555, Randnr. 102).
  • EuG, 09.09.2008 - T-349/06

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    60 bis 64 des Urteils des Gerichts vom 9. September 2008, Deutschland/Kommission (T-349/06, T-371/06, T-14/07, T-15/07 und T-332/07, Slg. 2008, II-0000), zu verweisen, in dem ein Vorbringen zurückgewiesen wurde, das im Wesentlichen mit der Argumentation der Bundesrepublik Deutschland in der vorliegenden Rechtssache identisch ist (vgl. in diesem Sinne hinsichtlich der Möglichkeit für die Gemeinschaftsgerichte, eine Entscheidung mit einem Verweis auf eine frühere Entscheidung über im Wesentlichen identische Fragen zu begründen, Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2005, Crailsheimer Volksbank, C-229/04, Slg. 2005, I-9273, Randnrn.
  • EuG, 22.11.2006 - T-282/04

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-74/07
    Unter diesen Umständen kann nur dann angenommen werden, dass die Kommission einer vom Begleitausschuss beschlossenen Änderung zugestimmt hat, wenn sie ihr zu diesem Zweck förmlich mitgeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Nuova Gela Sviluppo/Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnrn. 64 und 66; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 22. November 2006, 1talien/Kommission, T-282/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 72 und 78).
  • EuG, 19.09.2012 - T-265/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    Ein Verwaltungsfehler, der darin besteht, dass die im Finanzierungsplan vorgesehenen und die im Auszahlungsantrag angegebenen Beträge nicht übereinstimmen, kann z. B. eine Unregelmäßigkeit darstellen, die eine Kürzung der Beteiligung rechtfertigen kann (Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2009, Deutschland/Kommission, T-74/07, Slg. 2009, II-107, Randnrn. 34 ff.).

    Sie ist nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit sämtlicher Kontrollen umfassend darzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2004, Deutschland/Kommission, Randnr. 58).

  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    Ein Verwaltungsfehler, der darin besteht, dass die im Finanzierungsplan vorgesehenen und die im Auszahlungsantrag angegebenen Beträge nicht übereinstimmen, kann z. B. eine Unregelmäßigkeit darstellen, die eine Kürzung der Beteiligung rechtfertigen kann (Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2009, Deutschland/Kommission, T-74/07, Slg. 2009, II-107, Randnrn. 34 ff.).

    Sie ist nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit sämtlicher Kontrollen umfassend darzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2004, Deutschland/Kommission, Randnr. 58).

  • EuG, 14.07.2014 - T-5/12

    BSH / HABM (Wash & Coffee) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Mit dieser Vorgehensweise stützte die Beschwerdekammer die angefochtene Entscheidung zu Recht auf einen Sachverhalt, den sie von Amts wegen ermittelt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil HABM/Celltech, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 42, und Urteil des Gerichts von 28. Januar 2009, Volkswagen/HABM [TDI], T-74/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 98).
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