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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02 RhSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4885
OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02 RhSch (https://dejure.org/2002,4885)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2002 - 1 U 2/02 RhSch (https://dejure.org/2002,4885)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch (https://dejure.org/2002,4885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rüge der sachlichen, örtlichen und funktionellen Zuständigkeit für den Berufungsrechtszug; Zuständigkeit des Rheinschifffahrtsgerichts; Zuständigkeit bestimmt sich nach Handlungs- und Erfolgsort des eingetretenen Schadens; Aneignungsrecht eines Fischereiberechtigten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vor deutschen Gerichten eingeleitetes Verfahren in Rheinschifffahrtssachen als eine besondere Form des Verfahrens in Binnenschifffahrtssachen; Verlust der Eigenschaft der deutschen Rheinschifffahrtsgerichte als besondere Gerichte ; Beschränkung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 186
  • VersR 2004, 133
  • TranspR 2003, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89

    Beeinträchtigung in der Jagdausübung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1991, 589) ist für die vorliegende Sachverhaltsbeurteilung daher nicht einschlägig, da ihr ein anderer Sachverhalt und eine andere Anspruchsgrundlage (Nutzungsentschädigung nach § 78 BLG bei Beeinträchtigungen in der Jagdausübung) zu Grunde lag.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2001 - 5 U 81/98

    Entschädigungsansprüche der Inhaber von Fischereirechten wegen Anlegung von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02
    a) Das Aneignungsrecht eines Fischereiberechtigten ist geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, bei dessen Verletzung Schadensersatz gefordert werden kann (vgl. OLGR Brandenburg 2001, 424 ff).
  • BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64

    Entschädigung bei Moselausbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02
    Dabei kann nicht nur der Verpächter sondern auch ein Fischereipächter Träger von Schadensersatzansprüchen sein (vgl. BGHZ 49, 231, 234; 50, 73, 74).
  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64

    Recht auf Aufrechterhaltung der Fließgeschwindigkeit im Fischwasser - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02
    Dabei kann nicht nur der Verpächter sondern auch ein Fischereipächter Träger von Schadensersatzansprüchen sein (vgl. BGHZ 49, 231, 234; 50, 73, 74).
  • BGH, 14.10.1955 - I ZR 5/54

    Revision in Rheinschiffahrtssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02
    Mit der entsprechenden Regelung im zweiten Abschnitt des BinSchVerfG (§ 14-18) haben die deutschen Rheinschifffahrtsgerichte ihre bis 1952 gegebene Eigenschaft als besondere Gerichte im Sinne des § 14 GVG verloren (vgl. BGHZ 18, 267, 269;… Wussow / Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kapitel 67 TZ 2 ; Bemm / v. Waldstein RhSchPVO 3. Aufl. Einf.
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2024 - 22 U 2/23

    Keine Erweiterung der Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte über die in der …

    Rn. 22 Dabei bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob der Auffassung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, wonach die Schiffahrtsgerichte und Schiffahrtsobergerichte keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte seien (…BGH, Urt. v. 14.10.1955 - I ZR 5/54 - BGHZ 18, 267, 269/270;… Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13]; ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]) und damit die sachliche Zuständigkeit in Frage stehen könnte mit der Folge, dass der Anwendungsbereich von § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO eröffnet wäre, das Rheinschiffahrtsgericht Mainz somit an die Bejahung seiner sachlichen Zuständigkeit gebunden wäre (§ 281 Abs. 2 S. 4 ZPO).

    Rn. 30 5.1 Dabei kann auch an dieser Stelle offenbleiben, ob der Auffassung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, wonach die Schiffahrtsgerichte und Schiffahrtsobergerichte keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte seien, die lediglich die Besonderheit aufwiesen, dass die sachliche Zuständigkeit im ersten und zweiten Rechtszug und der Rechtsmittelzug abweichend von den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt sei, sie deshalb auch die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit ausübten und nur die wahlweise als Berufungsinstanz zugelassene Zentralkommission in Straßburg, deren Zulassung sich auf § 14 Nr. 1 GVG gründe, außerhalb des Rahmens der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehe (…BGH, Urt. v. 14.10.1955 - I ZR 5/54 - BGHZ 18, 267, 269/270;… Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13]; ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]).

    Rn. 35 Soweit das Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe in einer früheren Entscheidung die Anwendbarkeit von § 513 Abs. 2 ZPO in Rheinschiffahrtsachen bejaht hat (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28] - nicht tragend; ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Köln…, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 3 U 70/17 BSch - [juris Rn. 39, 42), wird daran nicht festgehalten.

    Das gleiche gilt für die Annahme, aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Mai 1996 (II ZR 174/64) lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber die Nachprüfbarkeit der Zuständigkeit ausschließen könne, wenn in 2. Instanz das Oberlandesgericht als Rheinschiffahrtsobergericht angerufen werde (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]), denn auch damit befasst sich das Urteil nicht und damit musste es sich auch nicht befassen.

  • OLG Karlsruhe, 16.09.2024 - 22 U 1/23

    Keine Erweiterung der Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte über die in der …

    Zwar entspricht es der herrschenden Auffassung, dass in die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte alle Gerichtsstreitigkeiten wegen Schäden einbezogen werden, die Schiffe, während sie zur Schiffahrt verwendet werden, anderen zufügen (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 08. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 29] m. w. Nachw.), weil es erklärtes Ziel der Signaturstaaten der Mannheimer Akte war und ist, möglichst alle havarierelevanten Vorgänge auf dem Rhein durch orts- und sachkundige Rheinschiffahrtsgerichte entscheiden zu lassen und so die einheitliche Beurteilung aller havarierelevanten Vorgänge sicherzustellen (Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 15.02.1969, ZfB 1969, Nr. 5 S. 74 [S. 168]; Rheinschiffahrtsobergericht Köln…, Urteil vom 22. November 2018 - 3 U 138/17 BSchRh [juris Rn. 22] m. w. Nachw.), eine Erweiterung der Zuständigkeit auf alle Streitigkeiten, die in irgendeiner Beziehung zum Rhein stehen, wird jedoch weder befürwortet (…v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl. MA Art. 34, 34bis, Rn. 9, 10) noch ist dies angezeigt.

    Rn. 34 3.4.1 Dabei kann offenbleiben, ob der Auffassung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, wonach die Schiffahrtsgerichte und Schiffahrtsobergerichte keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte seien, die lediglich die Besonderheit aufwiesen, dass die sachliche Zuständigkeit im ersten und zweiten Rechtszug und der Rechtsmittelzug abweichend von den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt ist, sie deshalb auch die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit ausübten und nur die wahlweise als Berufungsinstanz zugelassene Zentralkommission in Straßburg, deren Zulassung sich auf § 14 Nr. 1 GVG gründe, außerhalb des Rahmens der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehe (…BGH, Urt. v. 14.10.1955 - I ZR 5/54 - BGHZ 18, 267, 269/270;… Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13]; ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]).

    Rn. 39 Soweit das Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe in einer früheren Entscheidung die Anwendbarkeit von § 513 Abs. 2 ZPO in Rheinschiffahrtssachen bejaht hat (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28] - nicht tragend - ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Köln…, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 3 U 70/17 BSch - [juris Rn. 39, 42), wird daran nicht festgehalten.

    Das gleiche gilt für die Annahme, aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Mai 1996 (II ZR 174/64) lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber die Nachprüfbarkeit der Zuständigkeit ausschließen könne, wenn in 2. Instanz das Oberlandesgericht als Rheinschiffahrtsobergericht angerufen werde (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]), denn auch damit befasst sich das Urteil nicht und damit musste es sich auch nicht befassen.

  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    § 513 Abs. 2 ZPO ist daher auf diese Frage anwendbar (ebenso OLG Karlsruhe, TranspR 2003, 248 ff.).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 64/09

    Bauwerkvertrag: Vergütungsanspruch bei offen gelegtem Kalkulationsirrtum; …

    Dieser Zweck rechtfertigt es, die fehlerhafte Bejahung einer sachlichen, örtlichen oder funktionellen Zuständigkeit gleich zu behandeln (vgl. auch Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe in VersR 2004, 133).
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 3 U 70/17
    Damit ist die sachliche Zuständigkeit der Binnenschifffahrtsgerichte, hier des Rheinschifffahrtsgerichts im Berufungsverfahren nicht mehr zu prüfen (Senat, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 3 U 7/07 BSch, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2002, Az.: 1 U 2/02, TranspR 2003, 248).
  • OLG Köln, 22.11.2018 - 3 U 74/17

    BGB §§ 280, 278, 823

    Damit ist die gerügte sachliche Zuständigkeit der Binnenschifffahrtsgerichte, hier konkret des Rheinschifffahrtsgerichts, anstelle des Schifffahrtsgerichts im Berufungsverfahren nicht mehr zu prüfen (Senat, Urteil vom 11.10.2018, Az.: 3 U 70/17; Urteil vom 30.05.2008, Az.: 3 U 7/07 BSch, zitn.n. juris; OLG Karlsruhe TranspR 2003, 248).
  • OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für …

    Die Frage, ob angesichts der Regelung des § 513 Abs. 2 ZPO die Zuständigkeit im Berufungsverfahren überhaupt noch zu prüfen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Rheinschifffahrtsobergericht, Urt. v. 08.11.2002, TranspR 2003, 248 ff.), kann daher vorliegend dahinstehen.
  • OLG Köln, 22.11.2018 - 3 U 138/17

    Rheinschifffahrtsrecht

    Angesichts dessen hat die Rechtsprechung den Wortlaut des Art. 34 MA erweiternd ausgelegt und die dort genannten Fälle nur als beispielhafte Aufzählung verstanden (…ZKR Urt. v. 08.12.1994, VersR 1995, 439; Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe Urt. v. 08.11.2002 - 1 U 2/02; Rheinschifffahrtsgericht Kehl, Beschl. v. 18.10.1991 - 3 C 196/91 RhSch;… v. Waldstein/Holland, a.a.O., Art. 34, 34 bis MA Rn. 9 f.).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2019 - 22 U 3/18
    Die vom Schifffahrtsgericht ausdrücklich bejahte örtliche und sachliche Zuständigkeit wird im Berufungsrechtszug zu Recht nicht mehr erörtert, dies ist im Berufungsrechtszug nicht zu prüfen (§ 513 Abs. 2 ZPO), denn die Vorschrift gilt auch für das Verfahren in Schifffahrtssachen (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2002 - 1 U 2/02 RhSch -, juris, Rn. 28; Schiffahrtsobergericht Köln…, Urteil vom 30.05.2008 - 3 U 7/07 BSch -, juris, Rn 24 Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Auf., Kap. 67 Rn. 17).
  • AG Mannheim, 16.07.2009 - 31 C 1/08

    Haftung des Schiffseigners: Schadensersatzanspruch aus Delikts- und …

    Es entspricht der weitaus herrschenden Meinung, dass Art. 34 II c MA weit auszulegen ist und in die Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte alle Gerichtsstreitigkeiten wegen Schäden einbezogen werden, die Schiffe, während sie zur Schifffahrt verwendet werden, anderen zufügen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2004, 133;… Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 67 Rn. 8;… von Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., Art. 34 MA Rn. 9).
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