Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
CMR Art. 31 Abs. 1, Abs. 2; EuGVÜ Art. 21
Einrede der Rechtshängigkeit in einem anderen Vertragsstaat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der internationalen Zuständigkeit bei der Durchführung eines Transports von den Niederlanden nach Deutschland ; Umfang der Schadensersatzpflichtigkeit eines Spediteurs für den Verlust der Ladung ; Geltendmachung von Regressansprüchen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2001 - 415 O 82/01
- OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01
Papierfundstellen
- TranspR 2003, 25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95
Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01
Denn bei der Geltung deutschen Rechts entfällt das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage regelmäßig dann, wenn eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und diese einseitig durch den Anspruchsteller nicht mehr zurückgenommen werden kann (BGHZ 134, 201, 208 f. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96
Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01
Das Landgericht ist zutreffend von einer Geltung der CMR ausgegangen, da die Klägerin die Beklagte als Spediteurin zu festen Kosten gemäß § 459 HGB (in der seit dem 1.7.1998 geltenden Fassung) mit der Durchführung eines Transports von den Niederlanden nach Deutschland beauftragt hatte (vgl. BGH, TranspR 1999, 19, 20 f.). - EuGH, 19.05.1998 - C-351/96
Drouot assurances / Consolidated metallurgical industries u.a. - Brüsseler …
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01
Dieses nach ständiger Rechtsprechung des EuGH autonome Verständnis der zur Umschreibung der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ verwendeten Begriffe kann dazu führen, dass ein Schiffsversicherer und sein Versicherungsnehmer, die in getrennten Rechtsstreitigkeiten wegen derselben Sache klagen bzw. verklagt werden, als dieselbe Partei im Sinne von Art. 21 EuGVÜ anzusehen sind, wenn statt des Versicherungsnehmers der Versicherer kraft übergegangenem Recht klagt oder verklagt wird, ohne dass der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, auf den Ablauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen ( EuGH , Urteil vom 19.5.1998, TranspR 1998, 349 unter 19. der Gründe). - OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00
Zur Frage des groben Verschuldens nach Artikel 29 Abs. 1 CMR
- OLG Hamburg, 30.09.2002 - 6 U 93/02
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach CMR
Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01
Mit Recht wird deshalb in der Literatur betont, dass eine Zuständigkeitsregelung, die derart auf die Durchsetzung von Ansprüchen bezogen und zudem gemäß Art. 41 Abs. 1 CMR zwingend ausgestaltet ist, nicht ohne Rücksicht auf die darin enthaltenen materiell rechtlichen Bezüge ausgelegt werden kann (…so Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rdn. 26; Herber, TranspR 1996, 196, 197; Heuer, TranspR 2002, 221, 225; vgl. auch Urteil des Senats vom 30.9.2002, Az. 6 U 93/02).
- BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Verlust von Transportgut
Die danach vorzunehmende Auslegung des Art. 31 Abs. 2 CMR ergibt, daß die Rechtshängigkeit einer von dem als Schuldner in Anspruch Genommenen gegen den Anspruchsteller bei einem nach Art. 31 Abs. 1 CMR international zuständigen Gericht erhobenen negativen Feststellungsklage nicht der späteren Erhebung der Leistungsklage durch den Anspruchsteller vor dem zuständigen Gericht eines anderen Vertragsstaats entgegensteht (ebenso OLG Köln TranspR 2002, 239, 241; OLG Hamburg TranspR 2003, 25 f.;… Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rdn. 26; Herber, TranspR 1996, 196, 197 f.; ders. in TranspR 2003, 19, 20 f.). - BGH, 20.11.2003 - I ZR 294/02
Zulässigkeit einer Leistungsklage in einem anderen Vertragsstaat
Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg TranspR 2003, 25).
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