Rechtsprechung
| BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen mehrerer für das Ausland bestimmter Postsendungen; Zahlung von Entschädigungen auf Grund des Postpaketübereinkommens; Bestehen einer Haftungsbeschränkung für Entschädigungsansprüche; Erschwerung des Zutritts zum Markt von ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung der Haftung in der internationalen Paketbeförderung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatzrecht - Ersatzanspruch wegen verlorener Postsendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- TranspR 2006, 468
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.03.2005 - I ZR 273/02
Haftung der Deutschen Post AG bei Auslandswertpaketen wirksam auf die Wertangabe …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Zu diesen Bestimmungen zählen auch der Weltpostvertrag und das Postpaketübereinkommen 1994 (BGH, Urt. v. 3.3.2005 - I ZR 273/02, TranspR 2005, 307;… Koller, Transportrecht, 5. Aufl., Art. 1 CMR Rdn. 8; speziell zum Weltpostvertrag: BGHZ 153, 327, 331).Die im Postpaketübereinkommen 1994 enthaltene Haftungsregelung gilt daher einheitlich von der Absendung bis zur Auslieferung des Pakets (vgl. BGHZ 153, 327, 332; BGH TranspR 2005, 307, 308).
Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346;… Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
Gemäß dem Schlussprotokoll zum Postpaketübereinkommen 1994 hat die Bundesrepublik Deutschland bei dessen Unterzeichnung am 14. September 1994 keine Sonderregelung vereinbart, obwohl Art. 87f GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 30. August 1994 (BGBl. I, S. 2245) seinerzeit bereits in das Grundgesetz aufgenommen worden war (BGH TranspR 2005, 307, 308).
Auch im Hinblick auf diesen Vorteil stellt sich die Regelung nicht als willkürlich dar (BGH TranspR 2005, 307, 308).
Der dem Gesetzgeber zustehende Spielraum bei der Regelung des Schadensersatzrechts ist insoweit nicht überschritten (BGH TranspR 2005, 307, 308 f.; ebenso für den Wertbrief: BGHZ 153, 327, 335 f.).
Sie bewirkt zudem, dass den anderen Unternehmen der Zutritt zum Markt der Auslandspostpakete nicht durch die Gefahr unüberschaubarer Haftungsfolgen erschwert wird (BGH TranspR 2005, 307, 309; ebenso für Wertbriefe: BGHZ 153, 327, 336 m.w.N.).
- BGH, 28.01.2003 - X ZR 113/02
Zur Haftung der Deutsche Post AG bei Verlust/Entwendung eines ins Ausland …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Zu diesen Bestimmungen zählen auch der Weltpostvertrag und das Postpaketübereinkommen 1994 (…BGH, Urt. v. 3.3.2005 - I ZR 273/02, TranspR 2005, 307;… Koller, Transportrecht, 5. Aufl., Art. 1 CMR Rdn. 8; speziell zum Weltpostvertrag: BGHZ 153, 327, 331).Die im Postpaketübereinkommen 1994 enthaltene Haftungsregelung gilt daher einheitlich von der Absendung bis zur Auslieferung des Pakets (vgl. BGHZ 153, 327, 332; BGH TranspR 2005, 307, 308).
Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346;… Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
Bei Wertpostpaketen in das Ausland kann von der Beklagten im Hinblick auf die abzusichernden Gefahren trotz des sich gerade aus dem Massenbetrieb ergebenden Schadenspotentials ebensowenig wie bei einem Wertbrief (vgl. dazu BGHZ 153, 327, 334) erwartet und verlangt werden, dass diese sich im Einzelfall kundig macht, was befördert werden soll und welchen Wert die Sendung hat.
Damit liegt ein hinreichender Grund vor, eine eventuelle Versicherung der Beklagten an dem vom Absender angegebenen Wert auszurichten und die bei einer insoweit nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Angabe des Absenders nicht durch eine Versicherung gedeckte Haftung für Verlust, Entwendung oder Beschädigung auszuschließen (in diesem Sinne für Wertbriefe: BGHZ 153, 327, 334 m.w.N.).
Der dem Gesetzgeber zustehende Spielraum bei der Regelung des Schadensersatzrechts ist insoweit nicht überschritten (BGH TranspR 2005, 307, 308 f.; ebenso für den Wertbrief: BGHZ 153, 327, 335 f.).
Sie bewirkt zudem, dass den anderen Unternehmen der Zutritt zum Markt der Auslandspostpakete nicht durch die Gefahr unüberschaubarer Haftungsfolgen erschwert wird (BGH TranspR 2005, 307, 309; ebenso für Wertbriefe: BGHZ 153, 327, 336 m.w.N.).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Im Bereich der Gesetzgebung ist der so verstandene Gleichheitssatz - unter Berücksichtigung der dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsfreiheit - dann verletzt, wenn sich die vorgenommene unterschiedliche Behandlung nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 85, 176, 186; 87, 234, 262;… Kannengießer in: Schmidt-Bleibtreu/Klein aaO Art. 3 Rdn. 18).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Das in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltene Willkürverbot ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ungleich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (grundlegend BVerfGE 55, 72, 88; zuletzt BVerfGE 108, 52, 77 f.;… aus dem Schrifttum vgl. Herzog in: Maunz/Dürig, GG [Lief. 31 Mai 1994], Art. 3 Anh. Rdn. 6-10;… Heun in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 3 Rdn. 21 f.;… Kannengießer in: Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 10. Aufl., Art. 3 Rdn. 17, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Das in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltene Willkürverbot ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ungleich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (grundlegend BVerfGE 55, 72, 88; zuletzt BVerfGE 108, 52, 77 f.;… aus dem Schrifttum vgl. Herzog in: Maunz/Dürig, GG [Lief. 31 Mai 1994], Art. 3 Anh. Rdn. 6-10;… Heun in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 3 Rdn. 21 f.;… Kannengießer in: Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 10. Aufl., Art. 3 Rdn. 17, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.10.2002 - III ZR 248/00
Postrecht - Remailing
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346;… Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51). - BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88
Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Im Bereich der Gesetzgebung ist der so verstandene Gleichheitssatz - unter Berücksichtigung der dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsfreiheit - dann verletzt, wenn sich die vorgenommene unterschiedliche Behandlung nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 85, 176, 186; 87, 234, 262;… Kannengießer in: Schmidt-Bleibtreu/Klein aaO Art. 3 Rdn. 18). - OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
Sachlicher Geltungsbereich des Postpaketabkommens
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346;… Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51). - OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 13 U 69/02
Geltungsbereich der Haftungsbeschränkungen nach dem Weltpostvertrag (WPV) i.R.d. …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03
Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346;… Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
- OLG Köln, 19.03.2020 - 3 U 79/19 Mit den für ihre Auffassung von der Klägerin angeführten Erwägungen, die sich letztlich gegen den Inhalt des Weltpostvertrages und die in ihm enthaltenen Haftungsregelungen richten, hat der Bundesgerichtshof sich in mehreren Entscheidungen umfänglich und unter jedem erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkt auseinandergesetzt und die von der Klägerin vorgebrachten Argumente insgesamt verworfen (vgl. BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2005, 307; BGH TranspR 2006, 468).
Diese werden vielmehr in Gänze von den Regelungen des spezielleren und damit vorrangigen Weltpostvertrages verdrängt (…vgl. Koller, Transportrecht 9. Auflage, § 407 HGB Rn. 33; Rode TranspR 2005, 301; BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2005, 307; BGH TranspR 2006, 468; vgl. auch explizit Art. 2 MÜ und Art. 1 Nr. 4 lit. a CMR).
Der von der Klägerin angedachten Aufsplittung der Beförderung der streitgegenständlichen Paketsendung in eine nationale und eine internationale Teilstrecke verbunden mit einer haftungsrechtlichen Unterscheidung danach, auf welcher dieser Teilstrecken die Postsendung in Verlust geraten oder beschädigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof im sachlichen Anwendungsbereich des Weltpostvertrages ebenfalls eine klare Absage erteilt (BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2005, 307; BGH TranspR 2006, 468; vgl. auch Senat VersR 2004, 1626; Senat TranspR 2005, 406).
Ab dem Zeitpunkt seiner Ratifikation (…vgl. hierzu Teutsch in: MünchKomm, HGB 4. Auflage, Posttransport Rn. 37) wurde der Weltpostvertrag 1999 in Deutschland zwischen der Beklagten als der in § 4 I des Ratifikationsgesetzes genannten Stelle und ihren Benutzern unmittelbar geltendes Recht (vgl. hierzu BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2006, 468; BGH TranspR 2005, 307; Senat TranspR 2005, 406).
- LG Bonn, 03.05.2019 - 31 O 4/19 Rn. 36 Die Pekinger Verträge des Weltpostvereins vom 15.09.1999 sind durch das Transformationsgesetz vom 18.06.2002 mit Wirkung ab 08.11.2002 (Hinterlegung der Ratifikationsurkunde) zu nationalem Recht mit Wirkung gegenüber den Kunden der Beklagten zu 2) geworden (vgl. BGHZ 153, 327 ff.; BGH NJW-RR 2005, 1258 ff.; TranspR 2006, 468 ff.).
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