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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7098
BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08 (https://dejure.org/2010,7098)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - I ZR 176/08 (https://dejure.org/2010,7098)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 (https://dejure.org/2010,7098)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    CMR Art. 29 Abs. 1

  • openjur.de
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  • rechtsinformationen.bund.de

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer Sicherungsmaßnahmen auf Grund des Hinweises auf "diebstahlsgefährdete Ware" im Frachtvertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 29 Abs 1 CMR
    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer Sicherungsmaßnahmen auf Grund des Hinweises auf "diebstahlsgefährdete Ware" im Frachtvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Qualifiziertes Verschulden eines Speditionsunternehmens durch das nächtliche Abstellen eines mit Autoradios beladenen Lkw auf einem unbewachten Autobahnrastplatz in Belgien; Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers gegen ein Speditionsunternehmen wegen eines ...

  • tis-gdv.de
  • rabüro.de

    Allgemeiner Hinweis auf diebstahlgefährdete Ware verpflichtet den Frachtführer nicht zu besonderen Sicherungsmaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifiziertes Verschulden eines Speditionsunternehmens durch das nächtliche Abstellen eines mit Autoradios beladenen Lkw auf einem unbewachten Autobahnrastplatz in Belgien; Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers gegen ein Speditionsunternehmen wegen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Frachtvertrag: Besondere Sicherheitslage beim Transport?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgfaltspflichten des Frachtführer bei diebstahlgefährderter Ware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 117
  • MDR 2011, 54
  • VersR 2011, 373
  • DB 2011, 237
  • TranspR 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis …

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08
    Liegt kein Vorsatz vor, ist vielmehr ein leichtfertiges Verhalten erforderlich, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (…BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 313 = VersR 2006, 814; Urt. v. 6.6.2007 - I ZR 121/04, TranspR 2007, 423 Tz. 15 = VersR 2008, 1134).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH TranspR 2007, 423 Tz. 17 m.w.N.).

    Die Prüfung muss sich darauf beschränken, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der bewussten Leichtfertigkeit verkannt hat oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGHZ 158, 322, 327; BGH TranspR 2007, 423 Tz. 18).

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten (BGH TranspR 2007, 423 Tz. 19 m.w.N.).

    Ohne einen entsprechenden Auftrag bestand für die Beklagte keine generelle Verpflichtung, eine derartige Sicherheitsmaßnahme zu ergreifen (BGH TranspR 2007, 423 Tz. 21).

    Da für die Beklagte kein Anlass bestand, von einer besonderen Gefahrenlage für das Transportgut auszugehen, ist die Übernachtung auf dem unbewachten Autobahnrastplatz in Belgien nicht als grober Pflichtenverstoß anzusehen (vgl. BGH TranspR 2007, 423 Tz. 24).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH TranspR 2007, 423 Tz. 17 m.w.N.).

    Die Prüfung muss sich darauf beschränken, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der bewussten Leichtfertigkeit verkannt hat oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGHZ 158, 322, 327; BGH TranspR 2007, 423 Tz. 18).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08
    Eine Zulassungsbeschränkung, die sich nicht aus dem Tenor, sondern - wie hier - allein aus den Entscheidungsgründen ergibt, kann nur dann angenommen werden, wenn aus den Gründen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Beschl. v. 14.5.2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351 Tz. 16; Urt. v. 26.3.2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Tz. 21 - Resellervertrag, m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08
    Liegt kein Vorsatz vor, ist vielmehr ein leichtfertiges Verhalten erforderlich, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 313 = VersR 2006, 814;… Urt. v. 6.6.2007 - I ZR 121/04, TranspR 2007, 423 Tz. 15 = VersR 2008, 1134).
  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08
    Eine Zulassungsbeschränkung, die sich nicht aus dem Tenor, sondern - wie hier - allein aus den Entscheidungsgründen ergibt, kann nur dann angenommen werden, wenn aus den Gründen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Beschl. v. 14.5.2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351 Tz. 16;… Urt. v. 26.3.2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Tz. 21 - Resellervertrag, m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang …

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08
    Das Berufungsgericht hat in den Gründen seines Urteils lediglich das Motiv für seine Zulassungsentscheidung bezeichnet (vgl. BGHZ 90, 318, 320).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …

    Die Prüfung beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des Nachteils zutreffend erfasst und ausgelegt, alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 360 f.; BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 176/08, NJW-RR 2011, 117, 118 Rn. 20 - jew. mwN).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 119/19

    Haftungsprozess gegen den Straßenfrachtführer: Entschädigungsberechtigter; …

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer oder den in § 428 HGB genannten Personen auf Grund einer besonderen Gefahrenlage hätte bewusst sein müssen, dass es zu einem Diebstahl des Transportgutes kommen könnte, wenn das beladene Transportfahrzeug unbewacht abgestellt wird, und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gibt, um vorgeschriebene Pausen einzuhalten (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Juni 2007 - I ZR 121/04, TranspR 2007, 423 Rn. 19; Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 176/08, TranspR 2011, 78 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 3 U 322/19

    Frachtvertrag: Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des Transportgutes

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlgefährdet ist, welchen Wert es hat und ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Denn ohne einen entsprechenden Auftrag bestand für die Beklagte, auch bei einer Fahrt nach Oberitalien, keine generelle Verpflichtung, eine derartige Sicherheitsmaßnahme zu ergreifen (…BGH, TranspR 2007, 423 Rn. 21 = BGH, Urteil vom 06.06.2007, - I ZR 121/04 - BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 23).

    Aus der bloßen Tatsache, dass es sich für die Beklagte erkennbar um 59 Colli, mit einem Gewicht von mehr als 10.000 kg handelte, folgt nichts über deren besondere Diebstahlsgefährdung (BGH…, Urteil vom 06.06.2007, - I ZR 121/04 -, juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 24).

    Rn. 75 Es bestand somit für die Beklagte kein Anlass eine besondere Gefahrenlage anzunehmen, die ausnahmsweise den Einsatz eines Kasten-Aufliegers anstelle eines Planen-Aufliegers, den Einsatz eines zweiten Fahrers oder das Ausrüsten mit einer Alarmanlage oder ähnlichem erforderlich gemacht hätte (BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 25; BGH…, Urteil vom 06.06.2007, - I ZR 121/04, Rn. 23).

    Rn. 83 Auch die Entscheidung des BGH vom 01.07.2010, - I ZR 176/08 - rechtfertigt keine andere Beurteilung, zumal dort - anders als vorliegend - auf einem unbewachten Autobahnrastplatz in Belgien für eine Nacht geparkt wurde.

  • OLG Stuttgart, 02.12.2021 - 3 U 322/19

    Ansprüche auf Schadensersatz und Freistellung nach einem teilweisen Warenverlust …

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlgefährdet ist, welchen Wert es hat und ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Denn ohne einen entsprechenden Auftrag bestand für die Beklagte, auch bei einer Fahrt nach Oberitalien, keine generelle Verpflichtung, eine derartige Sicherheitsmaßnahme zu ergreifen (…BGH, TranspR 2007, 423 Rn. 21 = BGH, Urteil vom 06.06.2007, - I ZR 121/04 - BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 23).

    Aus der bloßen Tatsache, dass es sich für die Beklagte erkennbar um 59 Colli, mit einem Gewicht von mehr als 10.000 kg handelte, folgt nichts über deren besondere Diebstahlsgefährdung (BGH…, Urteil vom 06.06.2007, - I ZR 121/04-, juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 24).

    Es bestand somit für die Beklagte kein Anlass eine besondere Gefahrenlage anzunehmen, die ausnahmsweise den Einsatz eines Kasten-Aufliegers anstelle eines Planen-Aufliegers, den Einsatz eines zweiten Fahrers oder das Ausrüsten mit einer Alarmanlage oder ähnlichem erforderlich gemacht hätte (BGH, Urteil vom 01. Juli 2010 - I ZR 176/08 -, juris Rn. 25; BGH…, Urteil vom 06.06.2007, - I ZR 121/04, Rn. 23).

    Auch die Entscheidung des BGH vom 01.07.2010, - I ZR 176/08 - rechtfertigt keine andere Beurteilung, zumal dort - anders als vorliegend - auf einem unbewachten Autobahnrastplatz in Belgien für eine Nacht geparkt wurde.

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 151/21

    Haftung des Hauptfrachtführers bei Verlust des Transportguts

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten (BGH…, Urteil vom 6. Juni 2007 - I ZR 121/04, TranspR 2007, 423 [juris Rn. 19]; Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 176/08, TranspR 2011, 78 [juris Rn. 21];… BGHZ 226, 262 [juris Rn. 34]).

    Es ist Sache des Auftraggebers, dem Frachtführer durch klare Angaben im Frachtauftrag die objektiv gegebene besondere Gefahrenlage bei der Durchführung des Transports zu verdeutlichen (BGH, TranspR 2011, 78 [juris Rn. 24]).

  • OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10

    Hinweispflicht Absender

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 06.06.2007-I ZR 121/04, Tz 17, zit nach juris; Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 19, zit nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 17.11.2011-6 U 232/10).

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Pausen einzuhalten (BGH, Urteil vom 06.06.2007-I ZR 121/04, Tz 19; BGH, Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 21, jeweils zit nach juris).

    Ohne einen entsprechenden Auftrag bzw. Anhaltspunkte für eine besondere Gefahrenlage bestand für die Insolvenzschuldnerin keine generelle Verpflichtung, derartige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 23, 25, zit nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 17.11.2011-6 U 232/10).

  • OLG Köln, 16.04.2015 - 3 U 108/14

    Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Frachtgut

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten (BGH, Urt. v. 01.07.2010 - I ZR 176/08 - TranspR 2011, 78 ff. in juris Rn. 21;… BGH, Urt v. 06.06.2007 - I ZR 121/04 - TranspR 2007, 423 in juris Rn. 19).
  • OLG München, 16.04.2026 - 23 U 4776/23

    Sendungsverlust, qualifiziertes Verschulden, Haftungsbegrenzung, …

    Erforderlich ist mithin wenigstens leichtfertiges Handeln in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde; grobe Fahrlässigkeit genügt nicht (BGH NJW-RR 2011, 117 Rn. 17).

    Nötig ist - objektiv - ein besonders schwerer Pflichtenverstoß, bei dem sich der Frachtführer und seine Leute in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen seines Vertragspartners hinwegsetzen (BGH NJW-RR 2011, 117 Rn. 19, OLG München RdTW 2015, 140 Rn. 23).

    Dabei ist bedeutsam, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, wie hoch der Wert des Gutes ist, ob dem Frachtführer besondere Gefahren bekannt sein mussten sowie, welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab (BGH NJW-RR 2011, 117 Rn. 21;… OLG München RdTW 2015, 140 Rn. 23).

  • OLG München, 26.10.2017 - 23 U 1699/17

    Schadensersatzanspruch wegen eines Transportschadens auf italienischer …

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten (BGH, Urteil vom 01.07.2010, I ZR 176/08, juris Tz. 21).

    Dahingestellt bleiben kann, ob der Versicherungsnehmerin der Klägerin ein Mitverschulden vorzuwerfen ist, da ein Mitverschulden nach § 254 BGB nur in Betracht kommt, wenn sich die Schadensersatzpflicht nach den §§ 249 ff. BGB richtet (BGH, Urteil vom 01.07.2010, I ZR 176/08, juris Tz. 27).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - 18 U 98/14

    Haftung des Frachtführers für den Verlust von Computern

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2010 - I ZR 176/08 -, NJW-RR 2011, 117, 118).

    Rn. 45 Hat ein Spediteur Anlass, im Hinblick auf das Transportgut eine besondere Gefahrenlage anzunehmen, kann dies ausnahmsweise den Einsatz eines Kastenwagens anstelle eines Planen-LKW, das Ausrüsten mit einer Alarmanlage oder den Einsatz eines zweiten Fahrers erforderlich machen (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2007 - I ZR 121/04 -, VersR 2008, 1134, 1135; Urteil vom 01.07.2010 -I ZR 176/08 -, NJW-RR 2011, 117, 119;… Pokrant/Gran, Transport- und Logistikrecht, 10. Aufl., Rdnr. 70 f.).

    Soweit der BGH ein schwerwiegendes Organisationsverschulden des Spediteurs verneint hat, weil ein in Auftrag gegebener Gütertransport nicht mit einem Koffer-LKW, sondern mit einem Planen-LKW durchgeführt wird, da ohne einen entsprechenden Auftrag für den Auftragnehmer keine generelle Verpflichtung besteht, eine derartige Sicherungsmaßnahme zu ergreifen (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2010, a. a. O.), betrifft dies lediglich Fälle, wo dem Spediteur - anders als im Streitfall - die besondere Gefährdung der Ladung nicht bekannt war.

  • OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von …

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 18 U 179/19

    Schadensersatz wegen eines Verlusts von Transportgut Begriff des qualifizierten …

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.09.2015 - 5 HKO 1279/15

    Schadensberechnung nach Verkehrswert von Frachtware

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2018 - 18 U 116/17

    Haftung des Frachtführers wegen Verlust von Transportgut; Voraussetzungen eines …

  • OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13

    Unbeschränkte Haftung wegen leichtfertig ermöglichter Entwendung des …

  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 3 U 214/15

    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Qualifiziertes …

  • OLG Naumburg, 11.03.2022 - 7 U 76/21

    Diebstahl von Transportgut auf einem beleuchteten Parkplatz: Verstoß gegen …

  • LG Karlsruhe, 30.04.2015 - 15 O 10/14

    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch eines …

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 18 U 68/17
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2020 - 18 U 46/19

    Ersatz eines Transportschadens; Voraussetzungen einer qualifizierten Haftung; …

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14

    Regressprozess des Frachtführers bzw. dessen Transportversicherers gegen den …

  • LG Essen, 18.12.2013 - 44 O 35/13

    Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz für von einem …

  • OLG Köln, 17.01.2012 - 3 U 47/09

    Schadenseintritt - Unvermeidbarkeit für Frachtführer

  • OLG München, 14.04.2011 - 23 U 3364/10

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Mitverschulden des …

  • OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11

    Haftung des Frachtführers für den Verlust eines mit Solarmodulen beladenen …

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 18 U 120/17
  • OLG Nürnberg, 04.07.2017 - 12 U 2204/15

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus abgestelltem …

  • OLG München, 06.10.2011 - 23 U 687/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Transportgutverlust …

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17

    Frachtführerhaftung - Verstoß Sicherheitsanweisungen

  • LG Düsseldorf, 18.08.2017 - 40 O 37/16
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 18 U 80/12

    Erstattungsbegehren und Freistellungsbegehren eines Frachtversicherers von …

  • LG Köln, 10.02.2022 - 83 O 42/20
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 18 U 186/11
  • LG Hamburg, 06.10.2011 - 413 HKO 29/11
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